Betreff
Wirtschaftsplan der Abfallwirtschaftseinrichtung des Landkreises 2020
hier: 1. Änderung des Wirtschaftsplans
Vorlage
2022/2020
Aktenzeichen
5.4/53790
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Kreistag hat am 27.04.2020 beschlossen, den in seinem Bereich aufgestellten Behälterbestand an Rest- und Bioabfallbehältnissen zum 01.01.2021 von der Steuerwald GmbH Eisenberg zu übernehmen und in das Eigentum des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises zu überführen. Nach dem vorliegenden Gutachten der REVISA GmbH, beträgt der Verkehrswert des bewerteten Rest- und Bioabfall- Behälterbestandes insgesamt rund 325.000 Euro (brutto).

 

Da bis zur Vorlage des Gutachtens nicht bekannt war, ob sich der Landkreis weiterhin für eine Anmietung oder den Ankauf der Behälter entscheiden würde, war zur Vermeidung einer Doppelveranlagung bisher nur der Ansatz für das bestandsbezogene Behältermanagement im aktuellen Wirtschaftsplan veranschlagt, jedoch kein investiver Ansatz für den Behälterankauf.

 

Der Vertrag über den Ankauf soll noch in 2020 geschlossen werden, was zu Auszahlungen im Finanzhaushalt des Wirtschaftsjahres 2021 führen wird. Hierfür ist jedoch eine Verpflichtungsermächtigung über den obigen Betrag im Wirtschaftsplan 2020 erforderlich. Im Wirtschaftsplan 2020 sind bislang keine entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen.

 

Nach § 15 Abs. III Nr. 3 der Eigenbetriebs- und Anstaltsordnung ist der Wirtschaftsplan unverzüglich zu ändern, wenn im Vermögensplan weitere Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollen. Daher ist zur Schaffung der Rechtsgrundlage für den Vertragsschluss der Wirtschaftsplan 2020 um die bislang nicht vorhandene Verpflichtungsermächtigung zu ergänzen.

 

Durch die Ergänzung ergeben sich für die Folgejahre weitere Änderungen im Finanzplan sowie dem Investitionsprogramm 2020f. Neben der Übersicht der Verpflichtungsermächtigungen sind der Beratungsvorlage auch der aktualisierte Finanzplan sowie das aktualisierte Investitionsprogramm als Anlage beigefügt.

 

Die übrigen Festsetzungen des Wirtschaftsplans, insbesondere der Erfolgs- sowie der Vermögensplanung 2020 bleiben von dieser Änderung unberührt.

 

Die Finanzierung dieser investiven Maßnahme erfolgt im Wirtschaftsjahr 2021 aus liquiden Mitteln des Eigenbetriebs und wurde bereits im Rahmen der Gebührenplankalkulation der Jahre 2021-2023 mit berücksichtigt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die im Sachverhalt dargestellte Änderung zum Wirtschaftsplan 2020 der Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Kaiserslautern gem. § 57 Landkreisordnung (LKO) i.d.F. vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und den §§ 2, 15 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung RLP (EigAnVO) vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373) i.d. jeweils geltenden Fassung.