Sachverhalt:
Im Zuge des Förderprogramms KI 3.0 – 1. Kapitel war auch die noch
ausstehende Sanierung des oberen Daches in die Maßnahmenliste aufgenommen
worden. Die Maßnahme wird mit 90 % gefördert und muss bis spätestens 31.12.2021
ausgeführt werden. Die Planung der Leistung soll durch die Objektplanung der
Fassadensanierung erfolgen, da im Rahmen der Fassadensanierung bereits das
Flugdach über dem 5. OG planerisch von Schneider+Schumacher Architekten
ausgeführt wurde.
Schneider+Schumacher Architekten erbringen die Leistung als
Nachtragsleistung zur Objektplanung der Fassadensanierung. Insofern war kein
zusätzliches Vergabeverfahren erforderlich.
Gemäß Angebot vom 26.08.2020 beträgt das Honorar für die Leistungsphase
1-8 insgesamt 122.262,38 EUR incl. 16%
MwSt. Grundlage der Honorarberechnung sind anrechenbare Kosten von ca.
696.500 EUR.
Die Verwaltung empfiehlt, die Planungsleistungen wie angeboten zu
beauftragen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt, Schneider+Schumacher Architekten mit der
Planung der Sanierung des Oberen Flugdaches zum angebotenen Preis in Höhe von
122.262,38 Euro inkl. MwSt. zu beauftragen.