Betreff
Änderung der Richtlinien zur außerschulischen Jugendbildung
Vorlage
2035/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die seit 01.01.2016 gültigen Richtlinien zur außerschulischen Jugendbildung im Landkreis Kaiserslautern müssen überarbeitet bzw. inhaltlich angepasst werden. Zum besseren Verständnis sind die beabsichtigten Änderungen in den beigefügten Richtlinien farblich kenntlich gemacht. Die Modifikationen betreffen im Wesentlichen die folgenden Punkte:

 

zu 1:      Allgemeine Grundsätze und Fördervoraussetzungen

Neu: redaktionelle Überarbeitung mit Hinweis auf Homepage und gesetzliche Grundlagen

 

zu 2:      Zuwendung für den Bau, die Einrichtung und laufenden Unterhaltungen der

Jugendarbeit

Neu: Festlegung der Maximalförderung und Erklärung des Antragsverfahrens

 

zu 3:      Förderung von Maßnahmen

Neu: redaktionelle Ergänzung der Erläuterungen, z.B. in folgenden Unterabschnitten:

 

3.1 Allgemeine Voraussetzungen sind ausführlicher beschrieben, so wurden Prüfungspflichten des Veranstalters und Altersgrenzen für Betreuer eingeführt und Hinweise auf digitale Angebote aufgenommen.

 

3.2 Förderung von einzelnen Maßnahmen (3.2.1 bis 3.2.4)

Erweiterung der Freizeitmaßnahmen /Soziale Maßnahmen (Nr. 3.2.1) und der Maßnahmen mit Übernachtung bei internationalen Jugendbegegnungen (Nr. 3.2.4).

 

3.3 Sonstige Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung

Begrenzung der Höhe von Einzelzuschüssen und Hinweis auf Möglichkeiten der Ferienbetreuung.

 

zu 4:      Kreisjugendringpauschale und Jugendorganisationen demokratischer politischer

Parteien

Neu: Anpassung der Fördervoraussetzungen und Zuschussbeträge

.

Beschlussvorschlag:

 

Die Richtlinien zur außerschulischen Jugendarbeit werden in der vorgesehenen Form geändert und treten ab dem 01.01.2021 in Kraft.