Sachverhalt:
Die seit 01.01.2016 gültigen Richtlinien zur außerschulischen
Jugendbildung im Landkreis Kaiserslautern müssen überarbeitet bzw. inhaltlich
angepasst werden. Zum besseren Verständnis sind die beabsichtigten Änderungen
in den beigefügten Richtlinien farblich kenntlich gemacht. Die Modifikationen
betreffen im Wesentlichen die folgenden Punkte:
zu 1: Allgemeine Grundsätze und
Fördervoraussetzungen
Neu: redaktionelle Überarbeitung mit Hinweis auf Homepage und gesetzliche Grundlagen
zu 2: Zuwendung für den Bau, die Einrichtung und
laufenden Unterhaltungen der
Jugendarbeit
Neu: Festlegung der Maximalförderung und Erklärung des Antragsverfahrens
zu 3: Förderung von Maßnahmen
Neu: redaktionelle Ergänzung der Erläuterungen, z.B. in folgenden Unterabschnitten:
3.1 Allgemeine Voraussetzungen sind ausführlicher beschrieben, so wurden Prüfungspflichten des Veranstalters und Altersgrenzen für Betreuer eingeführt und Hinweise auf digitale Angebote aufgenommen.
3.2 Förderung von einzelnen Maßnahmen (3.2.1 bis 3.2.4)
Erweiterung der Freizeitmaßnahmen /Soziale Maßnahmen (Nr. 3.2.1) und der Maßnahmen mit Übernachtung bei internationalen Jugendbegegnungen (Nr. 3.2.4).
3.3 Sonstige Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung
Begrenzung der Höhe von Einzelzuschüssen und Hinweis auf Möglichkeiten der Ferienbetreuung.
zu 4: Kreisjugendringpauschale und
Jugendorganisationen demokratischer politischer
Parteien
Neu: Anpassung der
Fördervoraussetzungen und Zuschussbeträge
.
Beschlussvorschlag:
Die Richtlinien zur außerschulischen Jugendarbeit werden in der vorgesehenen Form geändert und treten ab dem 01.01.2021 in Kraft.