Betreff
Kindergartenzweckverband Schwedelbach:
Anbau zweier Gruppen mit Nebenräumen sowie bedarfsgerechter Ausbau des kommunalen Kindergartens „Kleine Freunde“ in Schwedelbach;
hier: Erhöhung der Baukosten
Vorlage
0217/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat dem Kindergartenzweckverband Schwedelbach in seiner Sitzung am 06.05.2010 eine vorläufige Kreiszuwendung zum bedarfsgerechten Um- und Ausbau des Kindergartens „Kleine Freunde“ in Höhe von 329.839,50 € bewilligt. Der Planung lagen geschätzte Baukosten in Höhe von 916.500,00 € zugrunde.

 

Mittlerweile liegt der Schlussverwendungsnachweis für die Baumaßnahme vor, welcher tatsächlich entstandene Baukosten in Höhe von 984.052,44 € und somit eine Erhöhung gegenüber der ursprünglichen Planung um 67.552,44 € ausweist. Die zuwendungsfähigen Kosten wurden durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt nach Abzug der Bundes- bzw. Landeszuwendung aus dem Konjunkturpaket II (30.821,00 €) auf 953.231,44 festgestellt. Demnach konnten die Mehraufwendungen in voller Höhe anerkannt werden. Somit erhöht sich die Kreisbeteiligung von ursprünglich 329.839,50 € um 33.776,22  € auf nunmehr 363.615,72 €. Die endgültige Finanzierung könnte wie folgt aussehen:

 

zuwendungsfähige Baukosten:

953.231,44 €

./. Landeszuschuss:

 

    a) neue Gruppen (2 x 55.000,00 €)

                                                      

110.000,00 €    

    b) 29 U3-Kinder x 4.000,00 €

116.000,00 €

Restfinanzierungsanteil:

727.231,44 €

davon Anteil Kindergartenzweckverband Schwedelbach (50 %)

        363.615,72 €

Kreiszuschuss

363.615,72 €

    


 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kindergartenzweckverband Schwedelbach wird für die Baumaßnahme im kommunalen Kindergarten „Kleine Freunde“ in Schwedelbach eine endgültige Kreiszuwendung in Höhe von 363.615,72 € bewilligt.

 

 

Unter Berücksichtigung der bisher geleisteten Zahlungen und zur Verfügung stehenden Ansätze werden im Haushaltsplan 2014 - vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Kreisgremien und der Genehmigung des Haushalts durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - weitere 28.615,72 € veranschlagt.