Betreff
Prot. Kirchengemeinde Hütschenhausen;
bedarfsgerechter Ausbau der prot. Kindertagesstätte „Regenbogen“ in Hütschenhausen
Vorlage
0219/2013
Art
Beschlussvorlage

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

 

 

In der prot. Kindertagesstätte „Regenbogen“ soll eine große altersgemischte Gruppe in eine geöffnete Gruppe mit 3 bis 4 Kindern ab dem vollendeten 2. Lebensjahr umgewandelt werden. Insgesamt können dann 15 Kinder unter 3 Jahren betreut werden. Durch den bedarfsgerechten Ausbau werden   Rahmenbedingungen geschaffen, um dem gesetzlichen Anspruch nachzukommen, Betreuungsplätze - auch Ganztagesplätze - für Kinder unter 3 Jahren vorzuhalten. Insbesondere werden hiermit auch Auflagen der Heimaufsicht erfüllt. Die zuwendungsfähigen Baukosten wurden von dem Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt mit 22.730,00 € festgestellt. Die Finanzierung der Maßnahme könnte somit folgendermaßen aussehen:

 

Zuwendungsfähige Kosten:
(nach den Kreisrichtlinien)

22.730,00 €

Landes-/Bundeszuwendung (altersgemischte Gruppe):

-          Gruppenförderung:

-          Förderung je Kind (4 U3-Kinder x 4.000,00 €)

 

0,00 €
16.000,00 €

Restfinanzierungsanteil:

6.730,00 €

Trägeranteil (35 %)

2.356,00 €

Restfinanzierungsanteil:

4.375,00 €

davon Gemeindeanteil der Ortsgemeinde Hütschenhausen:

 

1.250,00 €

vorgesehener/ beantragter Kreiszuschuss:

3.125,00 €

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Prot. Kirchengemeinde Hütschenhausen wird - vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Kreisgremien sowie der Genehmigung des Haushalts 2013 durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) - eine Kreiszuwendung zum bedarfsgerechten Ausbau des prot. Kindergartens „Regenbogen“ in Hütschenhausen in Höhe von insgesamt  3.125,00 € bewilligt.