bedarfsgerechter Ausbau der prot. Kindertagesstätte „Regenbogen“ in Hütschenhausen
Sachverhalt:
In der prot. Kindertagesstätte „Regenbogen“ soll eine große altersgemischte Gruppe in eine geöffnete Gruppe mit 3 bis 4 Kindern ab dem vollendeten 2. Lebensjahr umgewandelt werden. Insgesamt können dann 15 Kinder unter 3 Jahren betreut werden. Durch den bedarfsgerechten Ausbau werden Rahmenbedingungen geschaffen, um dem gesetzlichen Anspruch nachzukommen, Betreuungsplätze - auch Ganztagesplätze - für Kinder unter 3 Jahren vorzuhalten. Insbesondere werden hiermit auch Auflagen der Heimaufsicht erfüllt. Die zuwendungsfähigen Baukosten wurden von dem Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt mit 22.730,00 € festgestellt. Die Finanzierung der Maßnahme könnte somit folgendermaßen aussehen:
Zuwendungsfähige Kosten: |
22.730,00 € |
Landes-/Bundeszuwendung (altersgemischte Gruppe): - Gruppenförderung: - Förderung je Kind (4 U3-Kinder x 4.000,00 €) |
0,00
€ |
Restfinanzierungsanteil: |
6.730,00 € |
Trägeranteil (35 %) |
2.356,00 € |
Restfinanzierungsanteil: |
4.375,00 € |
davon Gemeindeanteil der Ortsgemeinde Hütschenhausen: |
1.250,00 € |
vorgesehener/ beantragter
Kreiszuschuss: |
3.125,00
€ |
Beschlussvorschlag:
Der
Prot. Kirchengemeinde Hütschenhausen wird - vorbehaltlich der Zustimmung der
zuständigen Kreisgremien sowie der Genehmigung des Haushalts 2013 durch die
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) - eine Kreiszuwendung zum
bedarfsgerechten Ausbau des prot. Kindergartens „Regenbogen“ in Hütschenhausen
in Höhe von insgesamt 3.125,00 € bewilligt.