Betreff
Haushaltssatzung des Landkreises Kaiserslautern
hier: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 wegen Änderung des Wirtschaftsplans der Abfallwirtschaftseinrichtung
Vorlage
2058/2020
Aktenzeichen
1.3/lt/11612
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Der Kreistag hat am 27.04.2020 beschlossen, den in seinem Bereich aufgestellten Behälterbestand an Rest- und Bioabfallbehältnissen zum 01.01.2021 von der Steuerwald GmbH Eisenberg zu übernehmen und in das Eigentum des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises zu überführen.

 

Im Wirtschaftsplan 2020 der Abfallwirtschaftseinrichtung waren für den Behälterkauf weder ein investiver Ansatz noch eine Verpflichtungsermächtigung veranschlagt. Die Änderung des Wirtschaftsplanes 2020 mit der Veranschlagung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 325.000 € wurde vom Kreistag in der Sitzung am 02.11.2020 beschlossen.

 

Die Veranschlagung der Verpflichtungsermächtigung bei der Abfallwirtschaftseinrichtung bedarf neben der erfolgten Änderung des Wirtschaftsplanes auch einer Anpassung des § 5 der Haushaltssatzung des Landkreises Kaiserslautern.

 

In § 5 der Haushaltssatzung sind die Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnung festzusetzen, auch wenn diese in den künftigen Haushaltsjahren nicht zu einer Kreditaufnahme führen. Eine 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 ist daher zwingend zu erlassen.

 

Die weitere Haushaltswirtschaft und der Haushaltsplan des Landkreises Kaiserslautern 2020 bleiben darüber hinaus unberührt.

 

Die Bürgerbeteiligung nach § 57 LKO i.V.m. § 97 Abs. 1 GemO ist erfolgt. Die Bürgerbeteiligung wurde am 07.11.2020 öffentlich bekanntgemacht. Von der Möglichkeit der Einsichtnahme und der Einreichung von Vorschlägen wurde durch die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Kaiserslautern kein Gebrauch gemacht.

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt auf Grund der der §§ 17, 25 und 57 der Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz und §§ 97, 98 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 in der Fassung des beigefügten Entwurfs.