Betreff
Zwischenbericht der Abfallentsorgungseinrichtung gem. § 21 EigAnVO
hier: Vorstellung des Berichtes zum 30.09.2020
Vorlage
2070/2020
Aktenzeichen
5.4/MM-53790-ZW2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 21 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung RLP, hat die Werkleitung den Werksausschuss zum 30.09. eines jeden Jahres über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Entwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.

 

Nachdem die Abfallentsorgungseinrichtung zwar nach Eigenbetriebsrecht verwaltet wird, ein eigener Werksausschuss hierfür aber nicht eingerichtet ist, erfolgt die Darstellung der Ergebnisse des Zwischenberichts im eingerichteten Fachgremium Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss.

 

Der Controlling- und auch der Zwischenbericht für die Abfallentsorgungseinrichtung zum 30.09.2020 sind den Mitgliedern des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses bereits schriftlich zugegangen. Aus diesen sind die aktuellen Entwicklungen in den einzelnen Bereichen zahlenmäßig ersichtlich. Die nähere Erläuterung der einzelnen Positionen und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Abfallwirtschaftseinrichtung erfolgt bei Bedarf.

 

Der Zwischenbericht wird dem Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss zur Kenntnis gegeben.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss nimmt den Zwischenbericht mit den Prognosezahlen zum 30.09.2020 zur Kenntnis.