Sachverhalt:
Der
Streckenabschnitt zwischen Mannheim und Heidelberg ist das Herzstück des
gesamten SPNV-Angebots in der Region. Die Leistungsfähigkeit der Infrastruktur
im Knoten Mannheim-Heidelberg wird den Anforderungen eines attraktiven S-Bahn-Betriebs
nicht mehr gerecht. Prognosen zeigen, dass die Belastung des Abschnitts in
Zukunft weiter ansteigen wird. Eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit dieses
zentralen Streckenabschnitts ist daher dringend notwendig. Aufgrund der
rheinüberschreitenden Verkehre und der gesamten Netzwirkung durch neue
Umsteigeverbindungen, ist aus Sicht des Verkehrsverbundes ein verbundweiter
Nutzen durch den Ausbau der Infrastruktur zu unterstellen.
Bereits
im Jahr 2009 wurden erste Beschlüsse im Zweckverband Verkehrsverbund
Rhein-Neckar (ZRN) zum Ausbau des Abschnitts getätigt. Damals wurde
beschlossen, dass die kommunalen Kosten über Mittel gedeckt werden, welche im
Rahmen einer Sonderumlage von den Kommunen zu erheben sind. Die damals
beschlossene Umlagesystematik sah vor, dass alle Gebietskörperschaften
entsprechend ihrer Begünstigung an der Sonderumlage beteiligt werden. Die sonst
übliche Trennung zwischen links- und rechtsrheinischen Maßnahmen wurde
aufgehoben. Dennoch verbleibt der überwiegende Finanzierungsanteil auf der
rechtsrheinischen Seite. Die Planungen wurden vor einiger Zeit unterbrochen, da
sich aufgrund der hohen Kosten kein realistischer Weg für eine Finanzierung des
Projekts zeigte.
Indessen
haben sich durch die Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes die
Förderquoten verbessert und der Bund hat sich 2019 bereit erklärt, gegenüber
den im Jahr 2009 gemachten Zusagen, weitergehende Finanzierungsanteile zu
übernehmen. Dies führt auch dazu, dass nur noch eine von fünf Teilmaßnahmen
beim Ausbau der Strecke dem Nahverkehr zugeordnet wird.
Der VRN
hat deshalb die Absicht, das Projekt wieder aufzunehmen und die Umsetzung des
Ausbaus anzugehen. Nach derzeitigem Stand zeigt wurde uns folgende
Kostenaufstellung vorgelegt:
a)
Die
Aktualisierung der Vorplanung (Lph. 1-2) enthält Kosten, welche in den Jahren
2021 bis 2023 von den beteiligten Kommunen zu finanzieren wären. Herangezogen
werden, wie bereits erwähnt, alle Aufgabenträger im VRN. Die Gesamtsumme
„Kommunaler Anteil Planungskosten“ beträgt rund 2,9 Mio. Euro. Der Anteil des
Landkreises Kaiserslautern würde 42.508 Euro betragen.
b)
Sollte es nach
der Vorplanung zur Weiterführung des Projekts kommen, entstünden für die
Entwurf- und Genehmigungsplanung in den Jahren 2024 bis 2029 weitere
Planungskosten in Höhe von rund 10 Mio. Euro, welche durch die Kommunen zu
tragen wären.
c)
Im Falle der
Umsetzung des Projekts, wären in den Jahren 2030 bis 2037 rund 34,3 Mio. Euro
für weitere Planungs- und Baukosten durch die Kommunen im VRN zu finanzieren.
Die Gesamtkosten der Maßnahme beziffert der VRN für die kommunale Seite auf
rund 47,2 Mio. Euro.
d)
Der Anteil des
Landkreis Kaiserslautern würde insgesamt rund 698.000 Euro betragen.
In der
Verbandsversammlung des ZRN am 17. Dezember 2020 sollen nun erste Beschlüsse
zur Aufnahme des Projekts Mannheim-Heidelberg gefasst bzw. die Thematik
erörtert werden.
Hierbei handelt es sich um:
a)
Den Beschluss
über die Wiederaufnahme zur Aktualisierung der Vorplanung (Lph. 1-2).
b)
Einstieg in die
Diskussion und Entscheidungsfindung zur Sicherung einer möglichen
Gesamtfinanzierung im Falle der späteren Umsetzung.
In den
letzten Monaten nahmen die Bedenken auf Seiten der linksrheinischen
Aufgabenträger zu. Trotz eines verbundweiten Nutzens und weitreichender
Auswirkungen, aufgrund der Ertüchtigung des Abschnitts, sind die
linksrheinischen Aufgabenträger der Auffassung, dass ein tatsächlich spürbarer
Nutzen für die eigenen Bürgerinnen und Bürger sehr überschaubar und die Zahlung
der hohen Summen unverhältnismäßig ist.
Da auf
Seiten der Aufgabenträger ein sehr heterogenes Meinungsbild herrscht, sollen
die Beschlüsse in der Verbandsversammlung deshalb unter Gremienvorbehalt der
jeweiligen Kommune gestellt werden. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund,
da viele Aufgabenträger in der kurzen Zeit seit der Wiederaufnahme des Projekts
keinen verbindlichen Beschluss über die Kostenbeteiligung fassen konnten.
Im
Landkreis Kaiserslautern ist daher vorgesehen, den TOP „S-Bahn-Ausbau
Mannheim-Heidelberg“ erst im 1. Quartal 2021 im Kreistag abschließend zu
behandeln. Bis dahin sollte Klarheit über Höhe und Art der grundsätzlichen
Beteiligungsbereitschaft, insbesondere der linksrheinischen Kommunen, bestehen.
Zur entsprechenden Kreistagssitzung wird dann auch ein Vertreter des VRN
anwesend sein, um die Details zum Ausbau und zur Finanzierung dem Kreistag
vollumfänglich vorzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag nimmt die Sachstandsinformation zum geplanten Ausbau der S-Bahn
Mannheim-Heidelberg zur Kenntnis.