Betreff
Ausbau S-Bahn Mannheim-Heidelberg; Informationen zum Sachstand
Vorlage
2093/2020
Aktenzeichen
3/sp/5470 S-Bahn MA-HD
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Streckenabschnitt zwischen Mannheim und Heidelberg ist das Herzstück des gesamten SPNV-Angebots in der Region. Die Leistungsfähigkeit der Infrastruktur im Knoten Mannheim-Heidelberg wird den Anforderungen eines attraktiven S-Bahn-Betriebs nicht mehr gerecht. Prognosen zeigen, dass die Belastung des Abschnitts in Zukunft weiter ansteigen wird. Eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit dieses zentralen Streckenabschnitts ist daher dringend notwendig. Aufgrund der rheinüberschreitenden Verkehre und der gesamten Netzwirkung durch neue Umsteigeverbindungen, ist aus Sicht des Verkehrsverbundes ein verbundweiter Nutzen durch den Ausbau der Infrastruktur zu unterstellen.

 

Bereits im Jahr 2009 wurden erste Beschlüsse im Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN) zum Ausbau des Abschnitts getätigt. Damals wurde beschlossen, dass die kommunalen Kosten über Mittel gedeckt werden, welche im Rahmen einer Sonderumlage von den Kommunen zu erheben sind. Die damals beschlossene Umlagesystematik sah vor, dass alle Gebietskörperschaften entsprechend ihrer Begünstigung an der Sonderumlage beteiligt werden. Die sonst übliche Trennung zwischen links- und rechtsrheinischen Maßnahmen wurde aufgehoben. Dennoch verbleibt der überwiegende Finanzierungsanteil auf der rechtsrheinischen Seite. Die Planungen wurden vor einiger Zeit unterbrochen, da sich aufgrund der hohen Kosten kein realistischer Weg für eine Finanzierung des Projekts zeigte.

 

Indessen haben sich durch die Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes die Förderquoten verbessert und der Bund hat sich 2019 bereit erklärt, gegenüber den im Jahr 2009 gemachten Zusagen, weitergehende Finanzierungsanteile zu übernehmen. Dies führt auch dazu, dass nur noch eine von fünf Teilmaßnahmen beim Ausbau der Strecke dem Nahverkehr zugeordnet wird.

 

Der VRN hat deshalb die Absicht, das Projekt wieder aufzunehmen und die Umsetzung des Ausbaus anzugehen. Nach derzeitigem Stand zeigt wurde uns folgende Kostenaufstellung vorgelegt:

 

a)    Die Aktualisierung der Vorplanung (Lph. 1-2) enthält Kosten, welche in den Jahren 2021 bis 2023 von den beteiligten Kommunen zu finanzieren wären. Herangezogen werden, wie bereits erwähnt, alle Aufgabenträger im VRN. Die Gesamtsumme „Kommunaler Anteil Planungskosten“ beträgt rund 2,9 Mio. Euro. Der Anteil des Landkreises Kaiserslautern würde 42.508 Euro betragen.

b)   Sollte es nach der Vorplanung zur Weiterführung des Projekts kommen, entstünden für die Entwurf- und Genehmigungsplanung in den Jahren 2024 bis 2029 weitere Planungskosten in Höhe von rund 10 Mio. Euro, welche durch die Kommunen zu tragen wären.

c)    Im Falle der Umsetzung des Projekts, wären in den Jahren 2030 bis 2037 rund 34,3 Mio. Euro für weitere Planungs- und Baukosten durch die Kommunen im VRN zu finanzieren. Die Gesamtkosten der Maßnahme beziffert der VRN für die kommunale Seite auf rund 47,2 Mio. Euro.

d)   Der Anteil des Landkreis Kaiserslautern würde insgesamt rund 698.000 Euro betragen.

 

In der Verbandsversammlung des ZRN am 17. Dezember 2020 sollen nun erste Beschlüsse zur Aufnahme des Projekts Mannheim-Heidelberg gefasst bzw. die Thematik erörtert werden.

 

Hierbei handelt es sich um:

a)    Den Beschluss über die Wiederaufnahme zur Aktualisierung der Vorplanung (Lph. 1-2).

b)   Einstieg in die Diskussion und Entscheidungsfindung zur Sicherung einer möglichen Gesamtfinanzierung im Falle der späteren Umsetzung.

 

In den letzten Monaten nahmen die Bedenken auf Seiten der linksrheinischen Aufgabenträger zu. Trotz eines verbundweiten Nutzens und weitreichender Auswirkungen, aufgrund der Ertüchtigung des Abschnitts, sind die linksrheinischen Aufgabenträger der Auffassung, dass ein tatsächlich spürbarer Nutzen für die eigenen Bürgerinnen und Bürger sehr überschaubar und die Zahlung der hohen Summen unverhältnismäßig ist.

 

Da auf Seiten der Aufgabenträger ein sehr heterogenes Meinungsbild herrscht, sollen die Beschlüsse in der Verbandsversammlung deshalb unter Gremienvorbehalt der jeweiligen Kommune gestellt werden. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, da viele Aufgabenträger in der kurzen Zeit seit der Wiederaufnahme des Projekts keinen verbindlichen Beschluss über die Kostenbeteiligung fassen konnten.

 

Im Landkreis Kaiserslautern ist daher vorgesehen, den TOP „S-Bahn-Ausbau Mannheim-Heidelberg“ erst im 1. Quartal 2021 im Kreistag abschließend zu behandeln. Bis dahin sollte Klarheit über Höhe und Art der grundsätzlichen Beteiligungsbereitschaft, insbesondere der linksrheinischen Kommunen, bestehen. Zur entsprechenden Kreistagssitzung wird dann auch ein Vertreter des VRN anwesend sein, um die Details zum Ausbau und zur Finanzierung dem Kreistag vollumfänglich vorzustellen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt die Sachstandsinformation zum geplanten Ausbau der S-Bahn Mannheim-Heidelberg zur Kenntnis.