Betreff
Zweckverband Sparkasse; Verbandsordnung
Vorlage
2101/2020
Aktenzeichen
1/as/11183
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die zuständige Aufsichtsbehörde hat vor der Genehmigung der Sparkassenfusion einen Beschluss im Hinblick auf § 6 Abs. 4 Satz 1 KomZG bezüglich der Änderung bzw. Neufassung der Verbandsordnung auch vom Landkreis Kaiserslautern und der Stadt Landstuhl gefordert.

 

Der Zweckverband Kreissparkasse Kaiserslautern vertritt hier im Einvernehmen mit der beratenden Rechtsanwaltskanzlei und der Kreisverwaltung Kaiserslautern eine andere Rechtsauffassung.

 

Da die ADD von ihrer Rechtsposition nicht abrücken möchte, kann gleichwohl eine zeitnahe Vollziehung der Fusion nur gewährleistet werden, wenn die von der ADD gewünschten Zustimmungserklärungen der beiden Verbandsmitglieder erfolgen. Eine gerichtliche Auseinandersetzung würde viel Zeit in Anspruch nehmen und die Fusion erheblich verzögern. Um die Fusion zum geplanten Termin nicht zu gefährden, empfiehlt sowohl die beratende und bundesweit renommierte Rechtanwaltskanzlei der Kreissparkasse als auch die Verwaltung, ohne Aufgabe der bisherigen Rechtsposition die gewünschten Erklärungen abzugeben und die dafür erforderlichen Beschlüsse zu fassen. Hilfsweise zur Terminwahrung den Landrat zu ermächtigen (auch nachträglich), eine Zustimmung ggf. als Eilentscheidung zu treffen.

 

Die vom Zweckverband beschlossene Verbandsordnung ist als Anlage beigefügt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt der Zweckverbandsordnung Sparkasse Kaiserslautern zu. Hilfsweise wird der Landrat zur Fristwahrung ermächtigt, eine Eilentscheidung zu treffen.