Betreff
Antrag AfD: "Bericht Ausländerbehörde"
Vorlage
2103/2020
Aktenzeichen
1/as/11141
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Information des Kreistages über den Bericht der Ausländerbehörde (ABH) im Migrationsbeirat vom 28.09.2020 zur aktuellen Situation der Flüchtlinge im Landkreis

 

  1. Aktuelle Zahlen im Landkreis (Stand: 31.08.2020):

 

·      Seit Beginn des Jahres 2020 sind im Landkreis Kaiserslautern 57 Flüchtlinge neu angekommen.

·      VG Bruchmühlbach-Miesau: 7; Herkunftsländer: Afghanistan, Albanien, Irak, Syrien

·      VG Enkenbach-Alsenborn: 10; Herkunftsländer: Afghanistan, Syrien, Türkei

·      VG Landstuhl: 12; Herkunftsländer: Afghanistan, Iran, Nigeria, Pakistan, Russ. Föderation, Syrien

·      VG Otterbach-Otterberg: 17; Herkunftsländer: El Salvador, Iran, Irak, Nigeria, Syrien, Türkei

·      VG Ramstein-Miesenbach: 3; Herkunftsländer: Nigeria

·      VG Weilerbach: 8; Herkunftsländer: Nigeria, Senegal, Syrien

 

  1. Erläuterung der Bleiberechtsperspektiven:

 

·      Hauptherkunftsländer: Afghanistan, Pakistan, Russische Föderation, Armenien, Aserbaidschan, Nigeria, Iran und Irak

Fast 100 % Ablehnungsquote; jedoch zurzeit Abschiebungsverbot für Afghanistan, sowie Rückführungen in den Iran und Irak nur mit Zustimmung des Ministeriums. Ausgenommen sind hiervon Straftäter und potentielle Gefährder.

·      Syrien: In der Regel nur noch Zuerkennung subsidiärer Schutz; Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, bei denen zwar keine Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention festgestellt werden konnte, denen jedoch im Falle der Rückkehr in den Herkunftsstaat ein ernsthafter Schaden drohen würde.

·      Türkei: Entweder direkt Anerkennungen GFK (Genfer Flüchtlingskonvention) oder Ablehnungen

·      Aktuell sind viele Drittstaaten- bzw. Dublinverfahren ohne Bleiberechtsperspektive anhängig

Drittstaatenbescheid bedeutet, dass Antragsteller bereits einen Schutzstatus in einem anderen Land haben - Überstellungen werden durchgeführt.

Dublinverfahren bedeutet, dass ein anderes Land für das Asylverfahren zuständig ist - Rücküberstellungen werden durchgeführt.

 

  1. Erläuterung der Perspektiven von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern vor dem Hintergrund einer geklärten Identität und aktiver Mitwirkung bei der Passbeschaffung:

 

·      § 25a AufenthG: Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden

·      § 25b AufenthG: Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration

·      § 60c AufenthG: Ausbildungsduldung

·      § 60d AufenthG: Beschäftigungsduldung

·      § 19d AufentHG: Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung

 

  1. Erläuterung Konsequenzen bei nicht nachgewiesener Identität bzw. fehlender Mitwirkung der Passbeschaffung:

 

·      § 60 Abs. 6 AufenthG: Beschäftigungsverbot

·      § 60b AufenthG: Duldung für Personen mit ungeklärter Identität – Beschäftigungsverbot sowie weitere Rechtsfolgen

·      Einleitung von Strafverfahren

·      Ausweisungsgründe nach § 54 Abs. 2 Nr. 8-9 AufenthG

·      Bei nicht geklärter Identität erfolgt auch keine Zuerkennung eines Bleiberechts der Kinder/Jugendlichen. Es könnten die Eltern bei Minderjährigkeit im Rahmen der gesetzlichen Personensorge dann ebenfalls ein Bleiberecht ableiten. Dies wurde aber vom Gesetzgeber ausdrücklich ausgeschlossen (§ 25a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AufenthG) eine „Heilung“ durch Offenlegung ist möglich.

 

  1. Erläuterung der Maßnahmen zur Identitätsklärung

 

Diese erfolgt u. a. mit dem sogenannten PEP-Verfahren über die ZRF

PEP = Passersatzpapier

ZRF = Zentralstelle für Rückführungsfragen bei Stadtverwaltung Trier, diese betreibt für Rheinland-Pfalz zentral die PEP-Beschaffung zusammen mit der Bundespolizei und den Auslandsvertretungen. Die Ausländerbehörde darf keinen direkten Kontakt mit den Auslandsvertretungen aufnehmen

Konsequenz: Insoweit müssen regelmäßig Duldungsbögen mit persönlichen Angaben bzw. PEP-Fragebögen von den Personen ausgefüllt werden.

 

  1. Erläuterung der freiwilligen Ausreise

 

Bei vollziehbar ausreisepflichtigen Personen wird zur Vermeidung einer Abschiebung zunächst nochmals eine freiwillige Ausreise angeboten. Ein erster Hinweis ergeht bereits direkt durch das BAMF bei einer ablehnenden Entscheidung.

Hinweis auf Landesinitiative Rückkehr sowie Förderprogramme nach dem REAG/GARP-Programm, ERRIN u. a. individualisierte Förderungen möglich.

 

 

  1. Erläuterung der Abschiebeverfahren

 

·      Aktuell problematisch wegen Corona bzw. damit verbundener Reisebeschränkungen;

·      Probleme bei Abschiebungen durch Verweigerungshaltung;

·      Abschiebungen werden in der Regel über Sammelchartermaßnahmen der Bundesländer oder Frontex (Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache), sofern diese angeboten werden, durchgeführt.

·      Diese Maßnahmen sind direkt sowohl sicherheits- als auch medizinisch begleitet.

·      Mitarbeiter der ABH (Vollzugsbeamte), örtliche Polizei, Bereitschaftspolizei sowie am Flughafen Bundespolizei vollziehen Abschiebung

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

Im Auftrag:

 

 

Sven Philipp

Abteilungsleiter