Betreff
Fortschreibung Schulentwicklungsplan
Vorlage
2108/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach den Ausführungen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ist es die Aufgabe der Schulentwicklungsplanung in Rheinland-Pfalz, ein ausgewogenes, wohnortnahes und demographiefestes schulisches Bildungsangebot mit allen Bildungsgängen und Abschlüssen zu erhalten und gegebenenfalls weiter zu entwickeln. Der regionale Schulentwicklungsplan dient der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung aller am Prozess einer Schulstrukturentwicklung beteiligten Institutionen.

 

Um neue oder geänderte schulische Angebote in die bestehenden regionalen Bildungsstrukturen, einschließlich der bestehenden Schulen in freier Trägerschaft, einpassen zu können, bedarf es einer regional abgestimmten, flexiblen Rahmenplanung, die rechtliche Vorgaben für eine landeseinheitliche Schulorganisation und vorhandene Rahmenbedingungen, ebenso wie finanziell vertretbare Veränderungsmöglichkeiten beachtet.

 

Da Schulen und schulische Angebote nicht für eine kurze Zeitspanne, sondern langfristig errichtet oder eingerichtet werden sollen, tragen das Land Rheinland-Pfalz und die kommunalen Schulträger nach den Bestimmungen der Landesverfassung für eine mittel- und längerfristige Bildungsplanung im Bereich der Schulen gemeinsame Verantwortung. Durch die Verpflichtung zur Erstellung von Schulentwicklungsplänen (§ 91 Abs.3 SchulG) und deren Berücksichtigung bei schulorganisatorischen Maßnahmen durch die Schulbehörde werden die Mitwirkungsmöglichkeiten der Landkreise und kreisfreien Städte und damit die Zusammenarbeit zwischen Land und kommunalen Gebietskörperschaften gestärkt.

 

Die vorliegende Fassung schreibt den Schulentwicklungsplan des Basisjahres 2015 fort, welcher am 20. Februar 2017 vom Kreistag zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Die Fortschreibung basiert auf einer statistischen Grundlage des Jahres 2019. Perspektiven ergeben sich aus den Daten der amtlichen Schulstatistik unter Einbeziehung der Schulen im Landkreis, den Vorausberechnungen zur Bevölkerungs- und Schülerzahlentwicklung, der Schulraumbestände sowie aus den Ausführungen zur Inklusion, Digitalisierung und Schülerbeförderung.

 

Der Schulentwicklungsplan für den Landkreis Kaiserslautern soll den Schulträgern als aussagekräftige und zeitnahe Grundlage für Planungen dienen sowie den schulischen Bestand als auch zukünftigen Bedarf unserer Region aufzeigen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes in der vorliegenden Fassung und zur Abstimmung mit dem jeweiligen Schulträger im Landkreis und der Stadt Kaiserslautern zustimmend zur Kenntnis.