Sachverhalt:
Der Entwurf des
Kindertagesstättenbedarfsplans des Landkreises Kaiserslautern weist im Bereich
der Stadt Ramstein-Miesenbach einen rechnerischen Fehlbedarf von 80
Plätzen aus. Aufgrund
dieses Fehlbedarfs beabsichtigt die Stadt Ramstein-Miesenbach die Einrichtung
einer neuen 4-gruppigen Einrichtung. Die Stadt Ramstein-Miesenbach möchte nun
temporäre Übergangslösungen wieder rückgängig machen und zur Sicherstellung des
gestiegenen Bedarfs und zwecks Erfüllung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf
einen Betreuungsplatz (z.Zt. noch ab vollendetem 2. Lebensjahr, ab 01.07.2021
gilt dann das neue Kita-Zukunftsgesetz) eine neue viergruppige Einrichtung errichten.
Für die Baumaßnahme hat der
Bausachverständige des Landkreises berücksichtigungsfähige Kosten für eine
4-gruppige Einrichtung in Höhe von max. 1.400.000,00 € gem. der
Kreisrichtlinien festgestellt.
Der Differenzbetrag (900.520,00 €) zwischen den tatsächlichen Kosten (2.300.520,00 €) und dem maximal zuwendungsfähigen Höchstbetrag (1.400.000,00 €) ist demnach von der Stadt Ramstein-Miesenbach zusätzlich zu übernehmen. Im Rahmen der Gesamtfinanzierung hätte die Kommune dann insgesamt 1.340.520,00 € (440.000,00 € zuzüglich 900.520,00 €) zu tragen.
Nach § 15 Abs. 2 S. 2 KitaG
hat sich der Träger des Jugendamtes entsprechend seiner Verantwortung für die
Sicherstellung ausreichender bedarfsgerechter Kindertagesstätten an den
notwendigen Kosten angemessen zu beteiligen (vgl. auch VV Nr. 1.2.6 der VV
Investitionskosten des Ministeriums für Bildung vom 05. September 2018).
Zuwendungsfähige max. Kosten
nach den Kreisrichtlinien rd.: |
1.400.000,00
€ |
Landes-/Bundeszuwendung: 4 neue Gruppen x 150.000,00 €: |
600.000,00 €
|
Restfinanzierungsanteil: |
800.000,00 € |
davon Trägeranteil der Stadt
Ramstein-Miesenbach 55 %: |
440.000,00
€ |
vorgesehener/beantragter
Kreiszuschuss 45 %: |
360.000,00
€ |
Beschlussvorschlag:
Der
Stadt Ramstein-Miesenbach wird zum Neubau einer kommunalen Kindertagesstätte
„Hangweg“ eine Kreiszuwendung in Höhe von 360.000,00 € bewilligt.