Betreff
Festsetzung Benutzungsentgelt Schwimmbad im Gymnasium Landstuhl
Vorlage
0226/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Da das Lehrschwimmbecken des Gymnasiums Landstuhl in Kürze wieder in Betrieb gehen  soll, ist im Vorgriff auf die Gebührenordnung für 0die außerschulische Nutzung der Schulgebäude und Schulanlagen (einschl. Sportstätten) das Nutzungsentgelt für diese Einrichtung festzulegen.

 

Bisher wurden 12,50 Euro je angefangene Stunde erhoben. Da dieser Betrag nicht annähernd kostendeckend ist (siehe Anlage), ist eine Erhöhung erforderlich. Zudem wurde kein Entgelt für ganze Nutzungstage erhoben. Hierfür soll künftig ein Pauschalbetrag festgesetzt werden.

 

Es ist überdies beabsichtigt,  den nachfolgenden Passus in die noch zu erarbeitende Gebührenordnung einzufügen und ab sofort anzuwenden:

 

„ Von der Gebühr für die Benutzung des Schulschwimmbades sind die Schulen (und Kindertagesstätten) mit Sitz im Landkreis Kaiserslautern, sowie die Kreisvolkshochschule des Landkreises Kaiserslautern befreit. Für alle anderen Nutzergruppen wird für die Benutzung der Schulschwimmbäder eine Gebühr erhoben.“

 

In der Anlage ist eine Übersicht enthalten, die aufzeigt, welche Gebühr in umliegenden Schulschwimmbädern erhoben wird. Sie soll dem Kreisausschuss als Diskussionsgrundlage für die Gebührenfestsetzung dienen.

 

 

Beschlußvorschlag:

 

Der Kreisausschuss hat dem Kreistag folgendes unterbreitet:

 

1.  Der Kreistag beschließt für das Lehrschwimmbecken im Sickingen-Gymnasium Landstuhl die nachfolgenden Nutzungsentgelte:

 

-       einen Betrag von 20,00 EUR je angefangene Stunde

-       einen Pauschalbetrag für ganze Nutzungstage von 100,00 EUR

 

2. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Regelung zur Gebührenbefreiung ist ab sofort anzuwenden.

 

3. Alles Weitere regelt die noch zu beschließende Gebührenordnung.

 

Im Auftrag

 

 

Kusche

Baudirektor