Betreff
DigitalPakt Schule; Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung
Vorlage
2175/2021
Aktenzeichen
1.1/CZ/11301
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der DigitalPakt Schule ist mit Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung am 17. Mai 2019 in Kraft getreten. Er setzt einen Schwerpunkt auf die Förderung der Schulträger im Bereich der digitalen Infrastruktur. Das Land Rheinland-Pfalz verfolgt darüber hinaus zahlreiche weitere Maßnahmen rund um die digitale Bildung von Schülerinnen und Schülern, Schulleitungen und Lehrkräften.

 

Der „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ dient der Förderung der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur; Bund und Länder stellen dabei den Kommunen und Schulträgern Finanzmittel zur Verfügung, um die Digitalisierung an den Schulen voranzutreiben.

 

Im Rahmen des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit beabsichtigen die Landkreise Donnersbergkreis, der Landkreis Kaiserslautern sowie der Landkreis Kusel eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Entwicklung und Umsetzung einheitlicher Schulnetze  zu schließen.

 

Hierbei wollen die Landkreise durch Einführung einheitlicher Systeme gleiche Standards für einen gemeinsamen Schul-Support erreichen und im Bereich Schul-IT Ressourcen bündeln sowie Kostensynergien nutzen. Die Vertragsparteien sichern die Umsetzung der gemeinsam erstellten technischen Konzeption hierbei zu. Weitere organisatorische sowie personelle Details dieser Zusammenarbeit können der Anlage (öffentlich-rechtliche Zweckvereinbarung) entnommen werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt dem Verwaltungsvorschlag zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung mit den genannten Landkreisen zur Umsetzung der Aufgabenerfüllung zu.