Sachverhalt:
Am 18.11.2020 hat der rheinland-pfälzische Landtag das „Landesgesetz zur
Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes und anderer Landesgesetze mit
Kommunalbezug“ verabschiedet.
Auf Grundlage des Art. 2 dieses Gesetzes erfolgte eine Änderung des § 3a
Landesaufnahmegesetz. Demnach erhielten die kommunalen Gebietskörperschaften
noch im Kalenderjahr 2020 eine Integrationspauschale in Höhe von 12 Mio. EUR
für das Kalenderjahr 2021 (2018: 58,44 Mio. EUR; 2019: 48 Mio. EUR) zur
finanziellen Entlastung bei den vielfältigen Aufgaben, die im Zusammenhang mit
der Integration, insbesondere von Asylbegehrenden, Asylberechtigten und anderen
Geflüchteten entstehen.
Die Verteilung der Mittel erfolgt nach Maßgabe des § 3a Abs. 1 Satz 3
und 4 Landesaufnahmegesetz. Als Grundlage der Berechnung wurden die
Einwohnerzahlen (Personen mit Hauptwohnung im Landkreis) nach den
melderechtlichen Vorschriften zum Stichtag 30. September 2020 herangezogen.
Der Landkreis Kaiserslautern hat am 29.12.2020 aus der landesweiten
Integrationspauschale eine Zuwendung in Höhe von 309.334,34 EUR erhalten.
Entsprechend der vom Kreistag festgelegten Verbuchung der Zuwendungen in
den Vorjahren, sollte auch die jetzige Zuwendung vor dem Hintergrund, dass die
Landesleistung im Vorgriff auf die voraussichtliche Beteiligung des Bundes an
den Kosten der Integration in den Jahren 2020 und 2021 erfolgte, als
vorgezogene Auszahlung aus der Integrationspauschale 2021 gewertet und im Sinne
der kommunalen Doppik auch im Haushalt 2021 in voller Höhe als Ertrag gebucht
werden (Buchungsstelle 61107-413210 – Sonstige allgemeine Zuweisung vom
Land).
Aus der Integrationspauschale werden den Verbandsgemeinden des
Landkreises im Jahr 2021 Mittel von bis zu 20.000 EUR für laufende Projekte mit
Förderzusage zur Verfügung gestellt, die auf Antrag und nach erfolgtem
Aufwandsnachweis über die Abteilung „Jugend und Soziales“, Fachbereich 4.2
„Sozialhilfe“, zur Auszahlung an die Verbandsgemeinden gebracht werden können.
Hinsichtlich des Umsetzungsverfahrens wird auf das Rundschreiben des
Landkreises vom 24.04.2019 verwiesen.
Die Entscheidung über die Verteilung der Mittel innerhalb eines
Landkreises obliegt allein dem Landkreis.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt der Verbuchung der Zuwendung aus der
Integrationspauschale in Höhe von 309.334,34 EUR als Ertrag sowie der
Bereitstellung von Projektkosten für die Verbandsgemeinden in Höhe von zunächst
20.000 EUR im Kreishaushalt 2021 zu.
Sollten diese Mittel den Verbandsgemeinden wider Erwarten nicht
ausreichen, so werden die darüber hinaus benötigen Finanzmittel bedarfsgerecht
aus dem Kreishaushalt zur Verfügung gestellt.