Betreff
Sickingen Gymnasium Landstuhl - Gesamtsanierung: Vorbereitung Förderantrag - Kostenstatus
Vorlage
2207/2021
Aktenzeichen
5.2/KLK/SGL
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Wie bereits in der Kreistagssitzung am 24.08.2020 präsentiert und auch beschlossen, wird derzeit die Planung der Gesamtsanierung des Sickingen-Gymnasium Landstuhl vom beauftragten Architekturbüro Christl + Bruchhäuser aus Frankfurt erarbeitet.

 

1.       Erläuterung Bestand

 

Der Gebäudekomplex des Sickingen-Gymnasiums Landstuhl besteht aus sechs Bauteilen:

·         Bauteil A (Aula),

·         Bauteil B (sog. „Stelzenbau“),

·         Bauteil C (Naturwissenschaftlicher Trakt),

·         Bauteil D (Hauptgebäude),

·         Bauteil S (Schwimmhalle mit darüber liegenden Klassensälen)

·         Bauteil T (Sporthalle).

 

Die Geschossigkeit der in Hanglage errichteten Bauteile variiert zwischen zwei und fünf Vollgeschossen.

 

Bei Bauteil A handelt es sich um einen der ältesten Gebäudeteile aus dem Jahr 1954. Aufgrund der Hanglage ist dieses Gebäude gegenüber dem Hauptgebäude (Bauteil D) um ein Geschoss versetzt. Im 1. Obergeschoss (dies ist beim Bauteil A das unterste, geländegleiche Geschoss) befinden sich Unterrichtsräume für Musik sowie diverse Nebenräume, im 2. Obergeschoss ist die Aula angeordnet. Diese ist in den 1960er Jahren um einen Bühnenanbau erweitert worden. Ein weiterer Anbau von 1984 beinhaltet eine separate Zugangstreppe, ein Foyer sowie diverse Nebenräume der Aula.

 

Das Bauteil B wurde im Jahr 1999 als Holz-/ Stahlbau errichtet. Über einer offenen Garage befinden sich in zwei aufgeständerten Geschossen jeweils vier Unterrichtsräume.

 

Das Bauteil C wurde im Jahr 1965 errichtet. Es beinhaltet Fachklassen für naturwissenschaftlichen Unterricht sowie Unterrichtsräume für Informatik und Werken. Im Bestand befinden sich im hangzugewandten Bereich des Erdgeschosses große Lagerflächen. Die Geschosse des Gebäudes C sind gegenüber den Bauteilen A und D um ein halbes Geschoss versetzt

 

Das Bauteil D (Hauptgebäude) wurde im Jahr 1954 errichtet und 1988 um ein Geschoss und eine Achse Richtung Schulhof erweitert. Das Gebäude beinhaltet in erster Linie allgemeine Unterrichtsräume sowie im 1. OG die Verwaltungsräume der Schule. Im niedrigen Erdgeschoss befinden sich eine Cafeteria sowie diverse Technikräume.

 

Bauteil T, die Sporthalle mit Gymnastikhalle im Untergeschoss, wurde 1988 errichtet.

 

Bauteil S, das Schwimmbad ist im Jahr 1958 errichtet worden. Die darüber liegende ehemalige Gymnastikhalle wurde 2010/2011 zu Klassenräumen umgebaut.

 

2.       Geplante Bauabschnitte

 

Die Sanierung erfolgt in zwei Bauabschnitten. Im ersten Bauabschnitt werden die Bauteile A (Aula), C (Fachklassentrakt – Naturwissenschaften) und das Erdgeschoss von Bauteil D (Hauptgebäude), in dem sich die zentralen Anlagen für die technische Gebäudeausstattung, EDV und Heizung befinden, saniert.

 

Im zweiten Bauabschnitt erfolgt die restliche Sanierung der übrigen Geschosse von Bauteil D (Hauptgebäude) sowie – in geringerem Umfang - der Bauteile B (Stelzenbau), S (Schwimmband) und T (Turnhalle).

 

Für den ersten Bauabschnitt ist ein Zeitraum bis voraussichtlich Mitte 2023 vorgesehen, für den zweiten Bauabschnitt bis 2025. Während beider Bauabschnitte soll eine Teilauslagerung der Schule in ein angemietetes leerstehendes Schulgebäude in Wallhalben erfolgen. Für den zweiten Bauabschnitt werden an einem oder ggf. auch an beiden Standorten zusätzlich provisorische Klassenräume in Containern benötigt.

 

 

3.       Erläuterung Baumaßnahmen

 

Die Sanierung der Gebäude erfolgt unter folgenden Aspekten:

• Brandschutzertüchtigung

• Schadstoffsanierung (nur in geringem Umfang erforderlich)

• Umsetzung des Raumprogrammes für ein vierzügiges Gymnasium

• Herstellung bzw. Verbesserung der Barrierefreiheit und des Amokschutzes

• Erneuerung aller haustechnischen Anlagen

• Energetische Sanierung in Bezug auf zu erneuernde Bauteile und haustechnische Anlagen

• Behebung baulicher Mängel

• Behebung von Mängeln im Unfallschutz

 

Maßnahmen im ersten Bauabschnitt

 

Sanierungsmaßnahmen Bauteil A

 

Energetische Sanierung

Außenwände und Außenfenster der Aula erfüllen nicht den Mindestwärmeschutz nach GEG. Daher werden eine Erneuerung der Außenfenster sowie eine energetische Sanierung der Außenwände durch ein Wärmedämmverbundsystem vorgesehen.

Zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes werden Jalousien vor allen Fenstern der Ost- und Westfassade angeordnet. Das Aufbringen einer Wärmedämmung auf der obersten Geschossdecke - also der Decke über der Aula – ist gesetzlich zwingend erforderlich. Da die bestehende Abhangdecke der Aula dieses zusätzliche Gewicht nicht mehr aufnehmen kann, muss die Abhangdecke als Folge der energetischen Sanierung aus statischen Gründen erneuert werden.

Die bestehende Scheinwerfertraverse wird in diesem Rahmen ebenfalls neu an der Dachkonstruktion befestigt. An den 1984 errichteten Bauteilen sind keine energetischen Maßnahmen erforderlich, lediglich die Zugangstür wird erneuert.

 

Brandschutztechnische Sanierung

Aus Gründen des Brandschutzes ist eine Erneuerung der Wandverkleidungen sowie der Bühnenvorhänge erforderlich Das hölzerne Bühnenportal wird rückseitig mit Gipskarton aufgedoppelt, die rückseitige Holzverkleidung der Aula durch ein nicht hinterlüftetes System ersetzt. Als Teil des Rettungsweges muss die Decke des Foyers (= Dachkonstruktion des Anbaus von 1984) nach VStättVO ertüchtigt und mit nichtbrennbarem Material bekleidet werden. Zusätzlich werden die bestehenden Mini-Dreiecksgauben durch größere Dachflächenfenster ersetzt, die der Entrauchung des Foyerbereiches dienen. Alle Türen werden erneuert, um die aktuellen Anforderungen an Brandschutz und Schallschutz zu erfüllen. An der Rückwand der Aula findet sich im Bestand eine – bisher nicht genehmigte – Empore zur Aufnahme der Technik / Regie. Die dort befindlichen technischen Einrichtungen sowie weitere Technikflächen, die sich zur Zeit im Gebäude D befinden und zukünftigen Unterrichtsflächen weichen müssen, werden zukünftig auf einer vergrößerten neuen Empore angeordnet.

 

Unfallschutz

Direkt hinter der Zugangstür des Foyer-Anbaus zur Treppe werden Treppenstufen aufgedoppelt, so dass drei Stufen in Folge geschaffen werden. In der Folge dieser Maßnahme wird der Fliesenbelag der gesamten Treppe erneuert. Geländer werden auf das vorgeschriebene Maß erhöht, der Handlauf erneuert.

Im Dachstuhl der Aula wird der bestehende Wartungssteg erneuert – zusätzlich wird über die gesamte Dachgeschossfläche ein horizontales Netz auf Höhe des Stegbodens gespannt, damit ein Absturz – durch die Abhangdecke der Aula hindurch – ausgeschlossen werden kann.

 

Aus Gründen der Neuordnung der Raumnutzungen entfallen Technikflächen, die nun auf der neuen Empore (s.o.) untergebracht werden. Die Empore darf ausschließlich von ortskundigem Technikpersonal der Schule betreten werden. Als Zugang zur Empore aus dem Treppenhaus (3. OG) muss eine kleine Treppe mit drei Stufen überwunden werden. Da nicht genug Platz für ein Podest hinter der Tür zur Verfügung steht, werden die Stufen auffällig markiert. Gegenüber der Treppe wird die Emporenbrüstung von 1m auf ca. 1,40m erhöht.

 

Die veraltete Bühnentechnik wird ersetzt und aktuellen Anforderungen an den Unfallschutz angepasst.

 

Heizung/Lüftung/ Elektroinstallation (HLS / ELT)

Die alte Lüftungsanlage sowie die gesamte Elektroinstallation werden erneuert – nähere Beschreibung siehe die separate Beschreibung HLS / ELT

 

Sanierungsmaßnahmen Bauteil C

 

Hier finden sich weiterhin alle naturwissenschaftlichen Fachräume sowie Fachräume für Werken und Informatik. Unter Beibehaltung der bisherigen Raumgrößen findet teilweise eine Neuordnung der Flächen der naturwissenschaftlichen Unterrichtsräume aus pädagogischen Erfordernissen statt. Weiterhin werden alle Fachräume nach enger Abstimmung mit der Schule, unter größtmöglicher Verwendung des Bestandes (welcher teilweise vor wenigen Jahren bereits erneuert wurde), auf einen zeitgemäßen Stand gebracht hinsichtlich der Einrichtung und technischen Ausstattung.

 

Energetische Sanierung

Die bestehende Fassade aus den 50er-Jahren ist durch senkrechte Betonlisenen gegliedert, zwischen denen ungedämmte Brüstungen aus Klinkermauerwerk und (in den Jahren 2000 bis ca. 2010 erstmals ausgetauschte) Fenster angeordnet sind. In den Lisenen verlaufen vertikale Heizungssteigleitungen, so dass die Lisenen wie Kühlrippen wirken und zu einem unnötig hohen Heizenergiebedarf führen.

 

Um diese schmalen Lisenen mit einer außenliegenden Dämmung versehen zu können, müssen aus geometrischen wie aus bauphysikalischen Gründen die Fenster nach vorne – also in die Dämmebene – gesetzt werden. An ihrer bisherigen Position würden die Fensterflächen durch die erforderliche Leibungsdämmung zu stark eingeschränkt und die Fensterrahmen wären völlig verdeckt. Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zeigt, dass sich eine Erneuerung der Fenster im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung der Gebäudehülle nach mehreren Jahren durch die Einsparungen im Wärmeenergiebedarf wieder amortisiert.

 

Das Treppenhaus erhält eine Außenwanddämmung mit Wärmedämmverbundsystem. Der Einsatz einer Innendämmung ist nicht möglich, da dadurch die lichte Fluchtbreite der Treppenläufe zu stark eingeschränkt wäre.

 

Das Aufbringen einer Wärmedämmung auf der obersten Geschossdecke ist gesetzlich zwingend erforderlich: die bestehende zu gering bemessene Dämmung wird ausgetauscht gegen eine neue nichtbrennbare Wärmedämmung.

 

Da die Räume im südlichen Bereich des Erdgeschosses zukünftig eine höherwertige Nutzung erhalten (Unterrichtsräume statt Lagerräume), wird außen im erdberührten Bereich eine Perimeterdämmung aufgebracht. In diesem Zuge wird die Abdichtung der Kellerwand erneuert.

 

Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung

Der wesentliche Grund für den Einsatz von dezentralen Lüftungsgeräten in den NaWi-Räumen ist die Vorgabe, dass in naturwissenschaftlichen Unterrichtsräumen Versuche durchgeführt werden, für die eine Vollverdunkelung erforderlich ist. Diese würde wiederum eine Raumlüftung über die Fenster wie im übrigen Objekt geplant) verhindern. Andere Versuche können auch bei teilweiser Verdunkelung über Jalousielamellen durchgeführt werden, jedoch kann auch bei geschlossenen Jalousielamellen keine ausreichende Frischluftzufuhr für die Räume gewährleistet werden. Eine Verringerung des Lüftungsenergiebedarfes wird durch Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung erreicht. Es werden Einzelgeräte eingesetzt, da für die Anordnung eines zentralen Lüftungsgerätes weder ausreichend tragfähige Decken noch Platz für das Verziehen von Lüftungskanälen vorhanden sind.

Die Lüftungsgeräte können im Sommer zur Nachtauskühlung genutzt werden, zudem trägt ein außenliegender Sonnenschutz dazu bei, den solaren Energieeintrag zu verringern – sowohl direkte Einstrahlung im Süden als auch indirekte globale Einstrahlung auf der Nordseite.

 

Brandschutztechnische Sanierung

Die Bestands-Rippendecken, die wegen mangelnder Betonüberdeckung nicht die Anforderung an Decken (F60) erfüllen, werden durch Aufbringung von 1cm Putz brandschutztechnisch saniert. In den Räumen, in denen zusätzliche Lasten (durch NaWi-Decken-Installationssysteme oder Stufenräume) vorgesehen sind, muss aus statischen Gründen der Bodenaufbau in den darüber liegenden Räumen gegen ein leichteres Estrichsystem ausgetauscht werden. Aufgrund des Alters ist davon auszugehen, dass der Estrich in nahezu allen Räumen ausgetauscht werden muss – gegen einen leichteren Gussasphaltestrich.

 

Oberlichter in den (notwendigen) Fluren werden geschlossen, die Flure erhalten neue Abschlusstüren, die den aktuellen Brandschutzanforderungen entsprechen.

 

Die bestehende Treppe, die bisher auf halber Höhe zwischen Erdgeschoss und Obergeschoss endet und von dort nach außen führt, wird bis ins Erdgeschoss verlängert und dient als 2. Rettungsweg sowie zur Erschließung der Unterrichtsräume des Fachbereichs Werken und der extern genutzten Kreismusikschule im Erdgeschoss.

 

Unfallschutz

Im bestehenden Treppenhaus muss das Geländer aktuellen Anforderungen angepasst und ertüchtigt werden. Eine Reihe von Schulraumtüren zum Flur müssen aufgrund der Umorganisation schulischer Abläufe an neue Positionen versetzt werden;  dabei werden diese Türen – und in diesem Zuge auch die bestehenden Türen - in Höhe und Breite verändert, so dass ausreichende Durchgangsbreiten und -Höhen geschaffen werden. Viele Türen aus Unterrichtsräumen mit erhöhter Brandgefahr - z. B. beim Einsatz von Gas - müssen in Fluchtrichtung – also in den Flur hinein aufschlagen. Die dadurch entstehende Gefahr von Verletzungen vorbeilaufender Personen wird durch Markierungen auf dem Boden reduziert. Farbige Flächen auf dem Boden markieren den Gefahrenbereich der Türaufschläge.

 

Heizung/Lüftung/ Elektroinstallation (HLS / ELT)

Neben dem Neueinbau von dezentralen Lüftungsanlagen (s. o.) wird die gesamte Elektroinstallation erneuert – nähere Beschreibung siehe separate Beschreibung HLS / ELT

 

Sanierungsmaßnahmen Bauteil D

 

In den nicht mehr für Unterricht genutzten Flächen im Erdgeschoss werden zukünftig die Mediothek (statt der bisher im 1. OG untergebrachten Schulbibliothek) sowie die Cafeteria (deren bisheriger Zuschnitt verändert werden muss) angeordnet.

 

Energetische Sanierung

Das Gebäude D erhält eine Außenwanddämmung - diese wird im Erdgeschoss stadtseitig als Innendämmung ausgeführt, damit das bestehende Sandstein-Sichtmauerwerk sichtbar bleiben kann. Türen und Fenster werden erneuert. Die weiteren energetischen Maßnahmen  werden unter  dem zweiten Bauabschnitt, Bauteil D beschrieben.

 

Brandschutztechnische Sanierung

Das Bauteil D wurde in den 50er-Jahren erbaut und in den 60er- und 80er-Jahren erweitert. Bei den alten Bims-Hohlkörper-Decken ist eine brandschutztechnische Sanierung durch Aufbringen einer 2 cm dicken Putzschicht erforderlich. Da für die Befestigung von Dübeln in den Hohlkörperdecken keine Zulassung existieren, werden weitgespannte Abhangdecken vorgesehen und alle schweren Installationen möglichst an den Wänden befestigt. Alle Türen werden erneuert, um die aktuellen Anforderungen an Brandschutz und Schallschutz zu erfüllen.

 

Unfallschutz

Das Erdgeschoss des Bauteil D hat im Bestand eine Raumhöhe von 2,90m. Nach der notwendigen Brandschutzsanierung und der Einbringung einer Abhangdecke - hier sind aus statischen Gründen nur Weitspannträger möglich – wird die Mediothek lediglich eine lichte Raumhöhe von ca. 2,70m aufweisen. Damit weicht der Raum von den Anforderungen der ASR ab. Diese Abweichung ist vertretbar, da mit der Aufsicht nur ein fester Arbeitsplatz vorhanden ist und der Raum nicht mit mehr als ca. 50 Personen gleichzeitig belegt sein wird.

 

Als Kompensation für das geringe Raumvolumen wird eine Lüftungsanlage vorgesehen, die eine gleichmäßige Frischluftzufuhr in allen Bereichen gewährleistet.

 

Zur Verminderung von akustischen Störungen wird eine akustisch wirksame Abhangdecke vorgesehen.

 

Wie die Mediothek wird auch der Schüleraufenthalt – die Cafeteria / Kiosk – eine lichte Höhe von nur ca. 2,70m aufweisen. Da sich Schüler hier ohne Aufsicht normalerweise nur während Pausen oder Freistunden aufhalten, finden die Anforderungen der ASR hier keine Anwendung.

 

Um für den Hausmeister einen Arbeitsplatz mit Blickverbindung ins Freie und mit Fensterlüftung zur Verfügung stellen zu können, wird der Hausmeisterarbeitsraum nach Osten an die stadtseitige Ostfassade verlegt.

 

HLS / ELT

Die alte Lüftungsanlage sowie die gesamte Elektroinstallation wird erneuert – nähere Beschreibung siehe separate Beschreibung HLS / ELT

 

 

Erneuerung Treppenhaus 2

 

Die zentrale Änderung innerhalb der Bestandsgebäude stellt die Neukonzeption der Erschließung über das Treppenhaus 2 dar. Dieses Treppenhaus verbindet die Geschosse der Bauteile A und D mit den in abweichender Höhe anbindenden Geschossen des Bauteil C.

 

Der bestehende Aufzug im Treppenhaus 2 ist allerdings so angeordnet, dass er nur die Geschosse des Bauteils C erschließen kann. Um barrierefrei von Bauteil C in die Bauteile A oder D zu gelangen, muss derzeit der Schulhof überquert werden, um den Aufzug im Haupttreppenhaus 1 des Bauteil D zu nutzen. Dies stellt nicht nur einen Nachteil für die barrierefreie Erschließung dar, sondern auch für den Transport von Lehrmitteln sowie für die Nutzung der Aula. Die Neukonzeption des Treppenhauses 2 sieht einen im Treppenhaus eingebauten Durchlader-Aufzug vor, der zukünftig alle Geschossebenen der Bauteile A, D und C barrierefrei erschließt.

 

 

Maßnahmen im zweiten Bauabschnitt

 

Sanierung Bauteil D, 1.- 4. Obergeschoss

 

In den Obergeschossen des Gebäude D können durch Versetzen von Trennwänden zusätzliche Unterrichtsräume geschaffen werden, die bisher für Lehrerzimmer o. ä. genutzt wurden. Weitere vier Unterrichtsräume entstehen im 3. OG durch den Bau von zwei großen Gauben. Das Lehrerzimmer wird im Bereich der bisherigen Bibliothek eingebaut.

 

Energetische Sanierung

Die Fassade des alten Bauteils wurde 1988 in den Obergeschossen mit einer vorgehängten Blech-fassade saniert, jedoch ist die Dämmstärke sowohl nach heutigen Anforderungen nicht ausreichend, wie auch der sommerliche Wärmeschutz erhebliche Mängel aufweist. Die Fenster befinden sich am Ende ihres Lebenszyklus und werden erneuert. In diesem Rahmen werden einige Fenster der Obergeschosse so ausgebildet, dass sie zukünftig die Anforderungen an eine Fensterlüftung nach ASR erfüllen. Zusätzlich erhalten einige der Fenster Lüftungsflügel mit vorgesetzten Wetterschutzgittern, die dann auch der Nachtauskühlung dienen. Die Obergeschoss-Fassaden werden gedämmt, die Fassadenbekleidung besteht aus Blechpaneelen. An der hofseitigen Klinkerfassade des 1988 ergänzten Bauteiles sind keine energetischen Maßnahmen erforderlich, dort werden lediglich die Fenster erneuert. Eine Dämmung der obersten Geschossdecke wurde bereits vorgenommen.

 

Brandschutz

Bims-Hohlkörper-Decken der 50er-Jahre müssen unterseitig mit Putzauftrag ertüchtigt werden, dafür ist der Rückbau aller Abhangdecken und TGA-Installationen erforderlich. Der Neubau der Abhangdecken ist schwierig, da für eine Befestigung an der Hohlkörperdecke keine zulassungskonforme Befestigungsmittel existieren. Daher muss für die Abhangdecke ein System mit Weitspannträgern gewählt werden, das von der Flurwand bis zur Außenwand gespannt wird. Trassen für Elektro und Lüftung müssen aus Gewichtsgründen an den Wänden befestigt werden. Für die Decken der 80er-Jahre- Erweiterung sind keine Sanierungsmaßnahmen notwendig. Alle Türen werden erneuert, um die aktuellen Anforderungen an Brandschutz und Schallschutz zu erfüllen.

Die Glaswand in Pfosten-Riegelbauweise im 1. OG (früher Bibliothek, jetzt Lehrerzimmer) wird durch eine geschlossene Wand ersetzt, welche die brandschutztechnischen Anforderungen an das Treppenhaus erfüllt.

 

Unfallschutz

Treppenstufen – siehe Bauteil D, Bauabschnitt 1, 1.OG. Auch in den oberen Geschossen sind im Verlauf der Haupttreppe einzelne Stufen angeordnet. Die Treppenläufe werden derart aufgedoppelt, dass nicht weniger als drei Stufen im Verlauf der Fluchttreppe hintereinander angeordnet sind.

 

Sanierung Bauteil B

 

Brandschutz

Bestehende nicht zulassungskonform eingebaute Brandschutztüren werden ersetzt. Um einen zulassungskonformen Einbau zu ermöglichen, werden Gipskarton ummantelte Hohlprofile als Unterkonstruktion eingebaut.

 

Unfallschutz

In vier nach Osten ausgerichtet Unterrichtsräumen ist im Sommer eine starke Überhitzung auffällig. Die Wirksamkeit des bestehenden textilen Sonnenschutzes wird erhöht, indem der Behang durch einen Stoff mit geringerer Transparenz ersetzt wird.

Damit der Handlauf der Fluchttreppe ohne Unterbrechung vom obersten bis zum untersten Geschoss durchlaufen kann, werden die Enden der bestehenden Handläufe durch Passtücke miteinander verbunden.

 

Sanierung Bauteil S

 

Brandschutz

Die im Untergeschoss angeordnete Schwimmhalle erhält einen Notausgang als zweiten Rettungsweg. Dafür wird die Fassade geöffnet und ein Stahltreppe außen am Gebäude angeordnet, die bei dem im Hang angeordneten Gebäude S ca. 2m nach unten bis auf das Gelände (= Höhenlage Sportplatz) führt. Die Wände erfüllen nicht die Anforderungen an Brandschutz und werden ertüchtigt. Die Wand zu Bauteil T ist nicht bis zur Decke geführt, sie wird entsprechend ertüchtigt.

 

Dach

In der Decke über EG ist derzeit eine schadhafte (durchnässte) Dämmung (Mineralwolle) zu finden. Diese Dämmung muss komplett entfernt und durch eine neue Dämmung ersetzt werden. Dabei ist möglicherweise der Austausch von Teilen der Holzkonstruktion erforderlich, falls diese durch die Nässe beschädigt wurde.

 

Unfallschutz

Die Handläufe der vom Erdgeschoss zur Schwimmhalle ins Untergeschoss führenden Treppe erhalten Ergänzungen des Handlaufes, so dass dieser ohne Unterbrechung durchlaufend ist.

 

Sanierung Bauteil T

 

Unfallschutz

Die bestehenden Holz-Prallwände sind defekt und entsprechen nicht mehr den Anforderungen an den Unfallschutz, so dass sie komplett ersetzt werden. Bodentiefe Fenster auf der Nordseite sind zurzeit nicht geschützt; hier werden Glas-Prallwände in den Fensterleibungen nachgerüstet. Der Schwingboden ist ebenfalls defekt und muss komplett erneuert werden.

 

Akustisch wirksame Oberflächen werden im Foyer der Sporthalle ergänzt, um die aktuell als störend empfundene Akustik zu verbessern.

 

Brandschutz

Neben dem Nachrüsten einer ELA-Anlage im Bauteil T werden Zuleitungen durch die Sporthalle verlegt, die Feuerwehr Informationszentrale (FIZ) und das Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) Zugangsbereich zum Schulgrundstück verzogen.

 

 

4.      Kosten KA/KT Sitzung 24.08.2020  versus Förderantrag

 

Die Kosten für den ersten Bauabschnitt liegen nun in der Tiefe der Entwurfsplanung (Kostenberechnung nach DIN 276 in der 3. Ebene, zuvor Kostenschätzung nach DIN 276 in der zweiten Ebene) vor. Die Kosten haben sich gegenüber der Präsentation vom 24.08.2020 dadurch sowie durch weitergehende Planungen (u. a. energetische Sanierung Bauteil C mit Lüftungsanlage) verändert.

 

Für den 2. Bauabschnitt sind die Kosten ebenfalls in der Gesamtkostenübersicht enthalten und entsprechen dem Stand der Vorentwurfsplanung (Kostenschätzung). Für den zweiten Bauabschnitt erfolgt die Entwurfsplanung zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Eine Übersicht der Kostenentwicklung und die aktuelle Fassung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind als Anlage beigefügt.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Kreistag nimmt die ausführliche Berichterstattung über die Planung der Gesamtsanierung des Sickingen-Gymnasiums Landstuhl zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung auf der Basis der dargestellten Kosten- bzw. Wirtschaftlichkeitsberechnung, die erforderlichen Förderanträge zu stellen und die weitere Planung voranzubringen.

 

2.    Der Landrat wird ermächtigt, die erforderliche vertragliche Vereinbarung für die Teilauslagerung der Schule in ein angemietetes leerstehendes Schulgebäude in Wallhalben abzuschließen.