Betreff
LEADER-Förderung in der Förderperiode 2021 bis 2027;
Abgrenzung und Neuauswahl der Lokalen Aktionsgruppen (LAG) im Landkreis Kaiserslautern
Vorlage
2209/2021
Aktenzeichen
5.4/RM/LAG
Art
Beschlussvorlage

 

Sachverhalt:

 

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat mit Schreiben vom 05.01.2021 (vgl. Anlage 1) informiert, dass der Begleitausschuss des rheinland-pfälzischen ELER-Entwicklungs-Programms EULLE in seiner Sitzung am 17. November 2020 beschlossen hatte, die Neuabgrenzung der LEADER-Gebiete für die Förderperiode 2021 bis 2027 trotz der Verzögerungen auf EU-Ebene frühzeitig vorzunehmen und hat am 28. Dezember 2020 den entsprechenden Förderaufruf gestartet.

 

Damit soll gewährleistet werden, dass auch neue LAG ausreichend Zeit zur Erstellung ihrer Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategien (LILE) und den erforderlichen regionalen Abstimmungen haben.

 

Die finale Auswahl der neuen LAGn ist für 2022 vorgesehen, damit diese auch zum voraussichtlichen Start der Umsetzung am 1. Januar 2023 arbeitsfähig sind.

 

Der Landkreis Kaiserslautern war in der Förderperiode 2014 bis 2020 in drei LAGs vertreten:

 

1.       LAG Pfälzerwald-Plus: Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd (Kreis KL) sowie Dahner Felsenland, Hauenstein, Pirmasens-Land, Rodalben, Waldfischbach-Burgalben, Thaleischweiler-Fröschen/Wallhalben und Zweibrücken-Land (Südwestpfalzkreis) sowie Lambrecht (Kreis Bad Dürkheim) sowie Annweiler am Trifels und Bad Bergzabern (Kreis Südliche Weinstraße)

2.       LAG Westrich-Glantal: Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl (vor Fusion) und Ramstein-Miesenbach sowie Oberes Glantal (Kreis Kusel)

3.       LAG Donnersberger und Lautrer Land: Verbandsgemeinden Enkenbach-Alsenborn, Otterbach-Otterberg und Weilerbach (Kreis KL) sowie Winnweiler, Nordpfälzer Bergland, Kirchheimbolanden, Göllheim und Eisenberg (Donnersbergkreis)

 

Für den nun gestarteten Aufruf zur neuen EU-Förderperiode ist eine Interessenbekundung in Form eines so genannten Letters of Intent (LoI) zur weiteren Anerkennung als LEADER-Regionen abzugeben. Vgl. hierzu auch beigefügte Anlage 2.

 

Unter anderem bedingt durch die Fusion der ehemaligen Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd zur neuen Verbandsgemeinde Landstuhl ist eine Neuausrichtigung der Gebietszuschnitte erforderlich, da künftig eine Kommune ihre Mitgliedschaft nicht mehr auf zwei LAGn verteilen darf. In Abstimmung mit den jeweiligen Verbandsgemeinden und Vorsitzenden der LAGn sind für die kommende Förderperiode folgende Gebietszuschnitte im Landkreis Kaiserslautern geplant:

 

1.       LAG Westrich-Glantal: Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl, Ramstein-Miesenbach und Weilerbach (Kreis KL) sowie Oberes Glantal und Kusel-Altenglan (Kreis Kusel)

2.       LAG Donnersberger und Lautrer Land: Verbandsgemeinden Enkenbach-Alsenborn und Otterbach-Otterberg (Kreis KL) sowie Winnweiler, Nordpfälzer Bergland, Kirchheimbolanden, Göllheim und Eisenberg (Donnersbergkreis) sowie Lauterecken-Wolfstein (Kreis Kusel)

 

Die Bewerberregionen erhalten dann im Anschluss an das Interessenbekundungsverfahren die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung der Bewerbung (Erstellung der LILE - Lokale Integrierte Ländliche Entwicklungsstrategie) mit der hierfür erforderlichen Bürgerbeteiligung zu stellen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt der Abgabe der Interessenbekundung in der vorgeschlagenen Form zu und ermächtigt und beauftragt den Landrat, das weitere Bewerbungsverfahren der LEADER-Regionen im Landkreis Kaiserslautern für die neue EU-Förderperiode (2021 bis 2027) fortzuführen.