Abgrenzung und Neuauswahl der Lokalen Aktionsgruppen (LAG) im Landkreis Kaiserslautern
Sachverhalt:
Das Ministerium für
Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat mit Schreiben vom
05.01.2021 (vgl. Anlage 1)
informiert, dass der Begleitausschuss des rheinland-pfälzischen
ELER-Entwicklungs-Programms EULLE in seiner Sitzung am 17. November 2020
beschlossen hatte, die Neuabgrenzung der LEADER-Gebiete für die Förderperiode
2021 bis 2027 trotz der Verzögerungen auf EU-Ebene frühzeitig vorzunehmen und
hat am 28. Dezember 2020 den entsprechenden Förderaufruf gestartet.
Damit soll gewährleistet
werden, dass auch neue LAG ausreichend Zeit zur Erstellung ihrer Lokalen
Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategien (LILE) und den erforderlichen
regionalen Abstimmungen haben.
Die finale Auswahl
der neuen LAGn ist für 2022 vorgesehen, damit diese auch zum voraussichtlichen
Start der Umsetzung am 1. Januar 2023 arbeitsfähig sind.
Der Landkreis
Kaiserslautern war in der Förderperiode 2014 bis 2020 in drei
LAGs vertreten:
1.
LAG Pfälzerwald-Plus: Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd (Kreis
KL) sowie Dahner Felsenland, Hauenstein, Pirmasens-Land, Rodalben,
Waldfischbach-Burgalben, Thaleischweiler-Fröschen/Wallhalben und
Zweibrücken-Land (Südwestpfalzkreis) sowie Lambrecht (Kreis Bad Dürkheim) sowie
Annweiler am Trifels und Bad Bergzabern (Kreis Südliche Weinstraße)
2.
LAG Westrich-Glantal: Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau,
Landstuhl (vor Fusion) und Ramstein-Miesenbach sowie Oberes Glantal (Kreis
Kusel)
3.
LAG Donnersberger und Lautrer Land: Verbandsgemeinden Enkenbach-Alsenborn,
Otterbach-Otterberg und Weilerbach (Kreis KL) sowie Winnweiler, Nordpfälzer
Bergland, Kirchheimbolanden, Göllheim und Eisenberg (Donnersbergkreis)
Für den nun
gestarteten Aufruf zur neuen EU-Förderperiode ist eine Interessenbekundung in
Form eines so genannten Letters of Intent (LoI) zur weiteren Anerkennung als
LEADER-Regionen abzugeben. Vgl. hierzu auch beigefügte Anlage 2.
Unter anderem
bedingt durch die Fusion der ehemaligen Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd zur
neuen Verbandsgemeinde Landstuhl ist eine Neuausrichtigung der
Gebietszuschnitte erforderlich, da künftig eine Kommune ihre Mitgliedschaft
nicht mehr auf zwei LAGn verteilen darf. In Abstimmung mit den jeweiligen
Verbandsgemeinden und Vorsitzenden der LAGn sind für die kommende Förderperiode
folgende Gebietszuschnitte im Landkreis Kaiserslautern geplant:
1.
LAG Westrich-Glantal: Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau,
Landstuhl, Ramstein-Miesenbach und Weilerbach (Kreis KL) sowie Oberes Glantal
und Kusel-Altenglan (Kreis Kusel)
2.
LAG Donnersberger und Lautrer Land: Verbandsgemeinden Enkenbach-Alsenborn und
Otterbach-Otterberg (Kreis KL) sowie Winnweiler, Nordpfälzer Bergland,
Kirchheimbolanden, Göllheim und Eisenberg (Donnersbergkreis) sowie
Lauterecken-Wolfstein (Kreis Kusel)
Die
Bewerberregionen erhalten dann im Anschluss an das
Interessenbekundungsverfahren die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung der
Bewerbung (Erstellung der LILE - Lokale Integrierte Ländliche
Entwicklungsstrategie) mit der hierfür erforderlichen Bürgerbeteiligung zu
stellen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt
der Abgabe der Interessenbekundung in der vorgeschlagenen Form zu und
ermächtigt und beauftragt den Landrat, das weitere Bewerbungsverfahren der
LEADER-Regionen im Landkreis Kaiserslautern für die neue EU-Förderperiode (2021
bis 2027) fortzuführen.