Betreff
Annahme von Spenden-/ Sponsoringgeldern gem. § 58 Abs. 3 LKO
Vorlage
2213/2021
Aktenzeichen
1.3/lt/11612
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Kaiserslautern erhält zur Erfüllung von Aufgaben nach § 2 Abs. 1 LKO von der Sparkasse Kaiserslautern jährlich Spenden-/Sponsoringgelder.

 

Im Haushaltsjahr 2021 werden folgende Spenden erwartet:

 

Teilhaushalt

Produkt

Konto

Betrag

1

1111 / Büro Landrat/Partnerschaften

462920

5.000 €

1

2810 / Kulturförderung

462920

20.000 €

10

2630 / Kreismusikschule

462920

160.000 €

10

2710 / Kreisvolkshochschule

462920

20.000 €

11

3310 / Schuldnerberatung

462921

110.000 €

 

 

SUMME

315.000 €

 

Die zu erwartenden Spenden-/Sponsoringangebote der Sparkasse Kaiserslautern mit einer Summe von 315.000 € wurden der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier angezeigt. Die  ADD Trier teilte am 16.03.2021 mit, dass von Seiten der Kommunalaufsicht gegen die Annahme der Spenden keine Bedenken bestehen.

Die Spende für die Schuldnerberatungsstelle in Höhe von 110.000 € wurde von der Sparkasse Kaiserslautern bereits am 03.02.2021 überwiesen. Aufgrund Vorgaben des Zuwendungsgebers wird die Spendenbestätigung für diese Spende zwingend noch im März 2021 benötigt. Die Annahme dieser Spende erfolgte durch den Landrat im Wege der Eilentscheidung. Die getroffene Eilentscheidung wurde den Fraktionsvorsitzenden am 18.03.2021 übermittelt.

 

Über die Annahme der weiteren Spendengelder in Höhe von 205.000 € entscheidet nach § 58 Abs. 3 LKO der Kreistag. Nach § 5 Abs. 1 Ziff. 10 der Hauptsatzung ist die Entscheidung bis zu einer Wertgrenze von 100.000 € auf den Kreisausschuss übertragen.

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, die weiteren Spenden/Sponsoringangebote der Sparkasse Kaiserslautern in Höhe von 205.000 € anzunehmen.