Sachverhalt:
Der Landkreis Kaiserslautern erhält zur Erfüllung von
Aufgaben nach § 2 Abs. 1 LKO von der Sparkasse Kaiserslautern jährlich
Spenden-/Sponsoringgelder.
Im Haushaltsjahr 2021 werden folgende Spenden erwartet:
Teilhaushalt |
Produkt |
Konto |
Betrag |
1 |
1111 / Büro
Landrat/Partnerschaften |
462920 |
5.000 € |
1 |
2810 / Kulturförderung |
462920 |
20.000 € |
10 |
2630 / Kreismusikschule |
462920 |
160.000 € |
10 |
2710 / Kreisvolkshochschule |
462920 |
20.000 € |
11 |
3310 / Schuldnerberatung |
462921 |
110.000 € |
|
|
SUMME |
315.000 € |
Die zu erwartenden Spenden-/Sponsoringangebote der Sparkasse Kaiserslautern mit einer Summe von 315.000 € wurden der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier angezeigt. Die ADD Trier teilte am 16.03.2021 mit, dass von Seiten der Kommunalaufsicht gegen die Annahme der Spenden keine Bedenken bestehen.
Die Spende für die Schuldnerberatungsstelle in Höhe von 110.000 € wurde von der Sparkasse Kaiserslautern bereits am 03.02.2021 überwiesen. Aufgrund Vorgaben des Zuwendungsgebers wird die Spendenbestätigung für diese Spende zwingend noch im März 2021 benötigt. Die Annahme dieser Spende erfolgte durch den Landrat im Wege der Eilentscheidung. Die getroffene Eilentscheidung wurde den Fraktionsvorsitzenden am 18.03.2021 übermittelt.
Über die Annahme der weiteren Spendengelder in Höhe von 205.000 € entscheidet nach § 58 Abs. 3 LKO der Kreistag. Nach § 5 Abs. 1 Ziff. 10 der Hauptsatzung ist die Entscheidung bis zu einer Wertgrenze von 100.000 € auf den Kreisausschuss übertragen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
beschließt, die weiteren Spenden/Sponsoringangebote der Sparkasse
Kaiserslautern in Höhe von 205.000 € anzunehmen.