Betreff
Antrag der SPD-Fraktion: "Erstattung Kita-Beiträge"
Vorlage
2276/2021
Aktenzeichen
4
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Unter Bezugnahme auf den Antrag der SPD Fraktion vom 10.03.2021 kann von Seiten der Verwaltung mitgeteilt werden, dass der Kreisvorstand im Zuge des Lockdown vom Dezember 2020 entschieden hat, die Elternbeiträge für Kinder unter 2 Jahren, die nachweislich für einen kompletten Monat die Kindertagesstätte nicht besucht haben, auszusetzen bzw. die Zurückerstattung zu veranlassen.

 

Eine entsprechende Umfrage an alle Kindertagesstätten ergab für den Landkreis Kaiserslautern folgendes Auswertung:

 

Von 68 Kindertagesstätten im Landkreis haben sich 22 zurückgemeldet. Neben drei Fehlmeldungen wurden folgende Angaben gemacht:

 

 

 

Anzahl der meldenden Kitas mit Nichtbesuchen

Summe  der jeweiligen

Elternbeiträge

 

Dezember 2020

2

203,00 €

 

Januar 2021

10

1.397,00 €

 

Februar 2021

7

791,00 €

 

 

Gesamt

2.391,00 €

 

 

 

 

 

Von der Beitragsfreistellung sind mithin insgesamt 17 Kinder betroffen, während durchschnittlich rd. 120 beitragspflichtige U2-Kinder die Kindertagesstätten im Landkreis Kaiserslautern besuchen. Die Elternbeiträge sind Teil der Finanzierung der Personalkosten der Kindertagesstätten und tragen mit einem jährlichen Betrag in Höhe von insgesamt ca. 112.000,00 € zur deren Deckung bei.

 

Der vorgeschriebene Regelbetrieb von Kindertagesstätten bei dringendem Bedarf und der damit einhergehende Appell an die Eltern, die Betreuung ihrer Kinder zu Hause zu sichern, galten von  Mitte Dezember 2020 bis Mitte März 2021. 

 

 

 

Insofern konnte eine Erstattung der Kita-Beiträge für die U2-Kinder nur für die beiden Monate Januar und Februar 2021 in Betracht kommen, da auch nur diese Monate vollumfänglich vom Regelbetrieb bei dringendem Bedarf erfasst waren. Sowohl im Dezember 2020 als auch im März 2021 war für einen nicht unbeachtlichen Teil des Monats normaler Regelbetrieb in den Kindertagesstätten vorgesehen.

 

Für die Monate Januar und Februar 2021 beläuft sich der daraus resultierende Erstattungsbetrag auf 2.188,00 €, was rd. 2% der jährlichen Gesamtsumme an Elternbeiträgen (ca. 112.000,00 €) entspricht.