Sachverhalt:
Unter Bezugnahme auf den Antrag der SPD Fraktion vom 10.03.2021 kann von
Seiten der Verwaltung mitgeteilt werden, dass der Kreisvorstand im Zuge des
Lockdown vom Dezember 2020 entschieden hat, die Elternbeiträge für Kinder unter
2 Jahren, die nachweislich für einen kompletten Monat die Kindertagesstätte
nicht besucht haben, auszusetzen bzw. die Zurückerstattung zu veranlassen.
Eine entsprechende Umfrage an alle Kindertagesstätten ergab für den
Landkreis Kaiserslautern folgendes Auswertung:
Von 68 Kindertagesstätten im Landkreis haben sich 22 zurückgemeldet.
Neben drei Fehlmeldungen wurden folgende Angaben gemacht:
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Anzahl der meldenden
Kitas mit Nichtbesuchen |
Summe der jeweiligen Elternbeiträge |
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Dezember 2020 |
2 |
203,00 € |
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Januar 2021 |
10 |
1.397,00 € |
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Februar 2021 |
7 |
791,00 € |
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Gesamt |
2.391,00
€ |
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Von der Beitragsfreistellung sind mithin insgesamt 17 Kinder betroffen,
während durchschnittlich rd. 120 beitragspflichtige U2-Kinder die
Kindertagesstätten im Landkreis Kaiserslautern besuchen. Die Elternbeiträge
sind Teil der Finanzierung der Personalkosten der Kindertagesstätten und tragen
mit einem jährlichen Betrag in Höhe von insgesamt ca. 112.000,00
€ zur deren Deckung bei.
Der vorgeschriebene Regelbetrieb von Kindertagesstätten bei dringendem
Bedarf und der damit einhergehende Appell an die Eltern, die Betreuung ihrer
Kinder zu Hause zu sichern, galten von
Mitte Dezember 2020 bis Mitte März 2021.
Insofern konnte eine Erstattung der Kita-Beiträge für die U2-Kinder nur
für die beiden Monate Januar und Februar 2021 in Betracht kommen, da auch nur
diese Monate vollumfänglich vom Regelbetrieb bei dringendem Bedarf erfasst
waren. Sowohl im Dezember 2020 als auch im März 2021 war für einen nicht
unbeachtlichen Teil des Monats normaler Regelbetrieb in den Kindertagesstätten
vorgesehen.
Für die Monate Januar und Februar 2021 beläuft sich der daraus
resultierende Erstattungsbetrag auf 2.188,00 €, was rd. 2% der jährlichen
Gesamtsumme an Elternbeiträgen (ca. 112.000,00 €) entspricht.