Betreff
Annahme von Spenden-/Sponsoringgeldern gem. § 58 Abs. 3 LKO
Vorlage
2286/2021
Aktenzeichen
1.3/lt/11612
Art
Eilentscheidungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Sparkasse Kaiserslautern überwies dem Landkreis Kaiserslautern wie in den Vorjahren für die Unterstützung der Schuldnerberatungsstelle eine Spende in Höhe von 110.000 €. Die Spende ist im Haushaltsplan 2021 bei Buchungsstelle 33101-462921 berücksichtigt. Die Spende ging am 03.02.2021 bei der Kreisverwaltung ein und wurde zunächst auf Verwahrgeld gebucht. Die Spende ist der ADD Trier anzuzeigen und die Annahme der Spende erfolgt durch den Kreistag des Landkreises Kaiserslautern. Erst danach kann die Spende dem Haushalt als Deckungsmittel zugeführt werden. Ferner kann erst nach Annahme der Spende durch den Kreistag der Sparkasse Kaiserslautern eine Spendenbestätigung ausgestellt werden.

Die ADD Trier teilte am 16.03.2021 mit, dass von Seiten der Kommunalaufsicht gegen die Annahme der Spende keine Bedenken geltend gemacht werden.

Die nächste Kreistagssitzung ist am 26.04.2021.

 

Im Auftrag

 

 

 

Thomas Lauer

 

Entscheidungsvorschlag:

 

Der Annahme der Spende der Sparkasse Kaiserslautern in Höhe von 110.000 € für die Schuldnerberatungsstelle wird zugestimmt.

 

Begründung der Eilbedürftigkeit:

 

Auf Grund von Vorgaben des Zuwendungsgebers wird die Spendenbestätigung bei der Sparkasse Kaiserlautern zwingend noch im März benötigt. Die nächste Kreistagssitzung findet erst am 26.04.2021 statt. Damit die Spendenbestätigung zeitnah ausgestellt werden kann und um nachteilige Folgen für den Zuwendungsgeber zu vermeiden, erfolgt die Annahme der Spende im Wege der Eilentscheidung.