Sachverhalt:
Um möglichst viele Angebote der außerschulischen Jugendbildung auch
unter den Bedingungen der Corona-Pandemie realisieren zu können, wird in
Anlehnung an das Schreiben des vom Ministerium für Familie, Frauen, Jugend,
Integration und Verbraucherschutz vom 15.3.21 die Förderung im Landkreis
Kaiserslautern, wie im letzten Jahr, angepasst:
·
der
Betrag für Freizeitmaßnahmen (im JuFöG Soziale Maßnahmen genannt) wird erhöht
von 2,50€ auf 3,50€ pro Tag und Teilnehmer
·
Soziale
Bildung als Tagesveranstaltung erhöht von 1,--€ auf 2,--€ pro Tag und
Teilnehmer
·
eine
Auslegung der VV für mehrtägige Maßnahmen ohne Übernachtungen als
Regelförderung.
·
Absenkung
der Mindestteilnehmer*innenzahl pro Maßnahme von 7 auf 5
·
Änderung
des Betreuungsschlüssels bei den sozialen Bildungsmaßnahmen auf 5 junge
Menschen (fünf Teilnehmer*innen und einer Betreuungsperson; vorher 7:1)
·
bereits
abgerechnete Anträge werden nachberechnet
Sollten es auch in diesem Jahr bei der Durchführung der
Ferienbetreuungsprogramme (geringere Teilnehmerzahl inkl. verschärfter
Bedingungen) nicht abgerufene Beträge beim Land geben (Beschluss des
Jugendhilfeausschusses vom 17.12.2018 Förderung in Höhe von
5,--€/Tag/Teilnehmer), wird weiterhin der restliche zugesagte Betrag vom Land
vom Landkreis Kaiserslautern so umgelegt, dass die Veranstalter der
Ferienangebote im Kreis Kaiserslautern entsprechend der Anzahl der beteiligten
Kinder den Betrag anteilmäßig überwiesen bekommen.
Es ist zu beachten, dass keine Überfinanzierung zu Gunsten der Träger
stattfindet. Diese Vorgehensweise wird zur Unterstützung der Anbieter zukünftig
angewandt.
Beschlussvorschlag:
Den Änderungen wird
zugestimmt, sie treten rückwirkend ab 01.01.2021 in Kraft.