Betreff
Erhöhung der Förderung der außerschulischen Jugendbildung bis Ende August 2021
Vorlage
2289/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Um möglichst viele Angebote der außerschulischen Jugendbildung auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie realisieren zu können, wird in Anlehnung an das Schreiben des vom Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz vom 15.3.21 die Förderung im Landkreis Kaiserslautern, wie im letzten Jahr, angepasst:

 

·         der Betrag für Freizeitmaßnahmen (im JuFöG Soziale Maßnahmen genannt) wird erhöht von 2,50€ auf 3,50€ pro Tag und Teilnehmer

·         Soziale Bildung als Tagesveranstaltung erhöht von 1,--€ auf 2,--€ pro Tag und Teilnehmer

·         eine Auslegung der VV für mehrtägige Maßnahmen ohne Übernachtungen als Regelförderung.

·         Absenkung der Mindestteilnehmer*innenzahl pro Maßnahme von 7 auf 5

·         Änderung des Betreuungsschlüssels bei den sozialen Bildungsmaßnahmen auf 5 junge Menschen (fünf Teilnehmer*innen und einer Betreuungsperson; vorher 7:1)

·         bereits abgerechnete Anträge werden nachberechnet

 

Sollten es auch in diesem Jahr bei der Durchführung der Ferienbetreuungsprogramme (geringere Teilnehmerzahl inkl. verschärfter Bedingungen) nicht abgerufene Beträge beim Land geben (Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 17.12.2018 Förderung in Höhe von 5,--€/Tag/Teilnehmer), wird weiterhin der restliche zugesagte Betrag vom Land vom Landkreis Kaiserslautern so umgelegt, dass die Veranstalter der Ferienangebote im Kreis Kaiserslautern entsprechend der Anzahl der beteiligten Kinder den Betrag anteilmäßig überwiesen bekommen.

 

Es ist zu beachten, dass keine Überfinanzierung zu Gunsten der Träger stattfindet. Diese Vorgehensweise wird zur Unterstützung der Anbieter zukünftig angewandt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Den Änderungen wird zugestimmt, sie treten rückwirkend ab 01.01.2021 in Kraft.