Betreff
Regionalentwicklung Alte Welt - Gründung eines Vereins
Vorlage
2296/2021
Aktenzeichen
5.5/RM/Alte Welt
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Warum eine Vereinsgründung?

 

Die "5K" (Landkreise Bad Kreuznach, Kusel, Kaiserslautern, DonnersbergKreis, evangelische Kirche) engagieren sich gemeinsam in einem Regionalentwicklungsprojekt mit dem Ziel, in der sogenannten "Alten Welt" strukturelle Entwicklungsimpulse zu setzen. Der Projektraum setzt sich aus den Gebieten der Verbandsgemeinden Meisenheim (ehem.), Lauterecken-Wolfstein, Otterberg-Otterbach und Nordpfälzer Land zusammen.

 

Der Verein soll als Projektträger in der Alten Welt fungieren. Künftige Projekte können optional bei einer oder mehreren Kommunen oder dann auch bei dem Verein verortet werden. Dadurch ergeben sich mehr Möglichkeiten, auf förder- und beihilferechtliche Hemmnisse einzugehen und Fördermittel einzuwerben.

 

Durch die Vereinsgründung bekommt die bisherige Initiative "Alte Welt" eine formelle Struktur und wird nachhaltig verstetigt.

 

 

Satzungsmodalitäten

 

Zweck des Vereins ist die Stärkung der Zukunftsfähigkeit der Region "Alte Welt". Der Vereinszweck wird verwirklicht durch das Zusammenführen von Netzwerken und Akteuren aus Politik, Verwaltung, Religion, Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung, Kultur, Sport und allen bürgerschaftlichen Bereichen. Auch durch die themenübergreifende Koordination, die Identifizierung von Kooperationspotenzialen sowie die Initiierung, Durchführung oder Unterstützung von Projekten, die dem Vereinszweck dienen, können Synergien erzielt werden.

 

Mitglieder können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein.

 

Landrätinnen und Landräte (KH, KUS, KL, KIB), der Dekan oder die Dekanin des Dekanats an Alsenz und Lauter sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Verbandsgemeinden Nahe-Glan, Lauterecken-Wolfstein, Otterberg-Otterbach und Nordpfälzer Land gehören - vorbehaltlich einer Mitgliedschaft - kraft Satzung zum stimmberechtigten Vorstand. Die 5K übernehmen im turnusmäßigen Wechsel den Vorsitz. Der Vorstand kann zur Führung der Vereinsgeschäfte eine Geschäftsführung anstellen.

 

 

Die Vernetzung der Bürgerschaft untereinander und im Verhältnis zu den beteiligten Kommunen ist eine wichtige Voraussetzung, um die Vereinsziele erfolgreich zu verwirklichen. Der Verein bildet einen Bürgerbeirat, um auch diesem Austausch eine Plattform zu geben. Eine Vertreterin oder Vertreter des Bürgerbeirats gehört als stimmberechtigter Beisitzer zum Vorstand.

 

 

Vereinsbeitrag und Projektkosten

 

Mit dem Vereinsbeitrag sollen primär die allgemeinen Geschäftsausgaben bestritten werden. Bei der Festlegung der Höhe ist der Leistungsfähigkeit der Beteiligten Rechnung zu tragen und es ist anzustreben, dass niemand wegen der Höhe des Beitrags nicht Teil der Initiative wird.

 

Die Beitragshöhe wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Dieser werden nach den aktuellen Überlegungen je 500,- €/a für die 5K und 50,- €/a für die weiteren Mitglieder vorgeschlagen. Zudem besteht die Möglichkeit der fördernden Mitgliedschaft ohne Stimmrecht.

 

Die Deckungsbeiträge für einzelne Projekte sollen nicht durch den allgemeinen Mitgliedsbeitrag finanziert werden, sondern setzen sich aus Zuschüssen (insb. EU, Bund, Land) und Umlagen bei den jeweiligen Projektbeteiligten zusammen.

Finanzielle Auswirkungen

 

a) Mitgliedsbeitrag                                                                                                                         500,00 €

b) zu erwartende Erträge

c) jährliche Belastung                                                                                                                    500,00 €

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Kaiserslautern tritt als Gründungsmitglied dem Verein "Alte Welt" bei.