Betreff
Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn; Zuwendung zur Anschaffung eines Bauwagens für die komm. Kindertagesstätte "Zum Gänsebrünnchen" (Waldkindergarten)
Vorlage
2306/2021
Aktenzeichen
4.1 36502
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Kindertagesstättenbedarfsplan 2018/2019 bzw. 2019/2020 des Landkreises Kaiserslautern wies im Bereich der Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn einen rechnerischen Bedarf von 353 bis 351 Plätzen aus. Hiervon konnten in den bereits vorhandenen Kindertagesstätten 304 Plätze abgedeckt werden. Es verblieb demnach ein Fehlbedarf von 47 bzw. 49 Plätzen. Dieser Fehlbedarf wurde durch die Einrichtung einer weiteren Gruppe im kommunalen Kindergarten in Alsenborn und die Einrichtung eines Waldkindergartens abgedeckt.

 

Seit dem 17.09.2018 bietet deshalb die Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn als Trägerin eines Waldkindergartens „Zum Gänsebrünnchen“ für 25 Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt Betreuungsplätze an. Die Betriebserlaubnis der Einrichtung wurde für den Standort „Geldlochhütte“ in der Gemarkung Alsenborn, Flurstück-Nr. 1940/64, zunächst nur befristet erteilt und mit dem Hinweis erteilt, dass eine Weiterführung der Einrichtung nur genehmigt werden kann, sofern ein großer Bauwagen angeschafft wird. Als Schutzmöglichkeit bei ungünstiger Witterungslage (Nässe, Kälte) und für die pädagogischen Angebote für die Kinder diente bisher ein kleinerer, älterer Bauwagen.

 

Aufgrund der vorliegenden Anmeldungen wurden bis Ende des Kinderjahres 2019/2020 mindestens 20 Kinder im Waldkindergarten betreut. Mit dieser Anzahl von Kindern ist die räumliche Kapazität des vorhandenen Bauwagens erschöpft. Daher ist die Anschaffung eines größeren, portablen Bauwagens - auch im Hinblick auf die Umsetzungsanforderungen des neuen KiTaG -zwingend notwendig. Für die Aufstellung des portablen, neuen Bauwagens (Außenmaße 9,8 m Länge x 2,49 m Breite x 3,20 m Höhe) am Standort „Geldlochhütte“ liegt eine Baugenehmigung vor. Die Beschaffenheit des bereiften Bauwagens mit Auflaufbremse und einer Straßenzulassung inkl. TÜV ermöglicht ggfls. auch eine Umsiedlung zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Nach § 15 Abs. 2 S . 2 KitaG hat sich der Träger des Jugendamtes entsprechend seiner Verantwortung für die Sicherstellung ausreichender bedarfsgerechter Kindertagesstätten an den notwendigen Kosten angemessen zu beteiligen (vgl. auch VV Nr. 1.2.6 der neuen VV Investitionskosten des Ministeriums für Bildung vom 05.09.2018).

 

Zuwendungsfähige max. Kosten nach den Kreisrichtlinien rd.:

63.070,00 €

Landes-/Bundeszuwendung:

für eine neue Gruppe 150.000,00 €; max. 90 % aus 63.070,00 € =

 

 

56.763,00 €

                 

                   

Restfinanzierungsanteil rd.:

                 6.307,00 €

davon Gemeindeanteil der Gemeinde Enkenbach-Alsenborn rd.:

3.469,00 €

vorgesehener/beantragter Kreiszuschuss  rd.:

2.838,00 €

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinde Enkenbach-Alsenborn wird für die Anschaffung eines Bauwagens für den kommunalen Waldkindergarten „Zum Gänsebrünnchen“ eine Kreiszuwendung in Höhe von 2.838,00 € bewilligt