Sachverhalt:
Der Kindertagesstättenbedarfsplan 2018/2019
bzw. 2019/2020 des Landkreises Kaiserslautern wies im Bereich der Ortsgemeinde
Enkenbach-Alsenborn einen rechnerischen Bedarf von 353 bis 351 Plätzen
aus. Hiervon konnten
in den bereits vorhandenen Kindertagesstätten 304 Plätze abgedeckt werden. Es
verblieb demnach ein Fehlbedarf von 47 bzw. 49 Plätzen. Dieser Fehlbedarf wurde
durch die Einrichtung einer weiteren Gruppe im kommunalen Kindergarten in
Alsenborn und die Einrichtung eines Waldkindergartens abgedeckt.
Seit dem 17.09.2018 bietet deshalb die
Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn als Trägerin eines Waldkindergartens „Zum
Gänsebrünnchen“ für 25 Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum
Schuleintritt Betreuungsplätze an. Die Betriebserlaubnis der Einrichtung wurde
für den Standort „Geldlochhütte“ in der Gemarkung Alsenborn, Flurstück-Nr.
1940/64, zunächst nur befristet erteilt und mit dem Hinweis erteilt, dass eine
Weiterführung der Einrichtung nur genehmigt werden kann, sofern ein großer Bauwagen
angeschafft wird. Als Schutzmöglichkeit bei ungünstiger Witterungslage (Nässe,
Kälte) und für die pädagogischen Angebote für die Kinder diente bisher ein
kleinerer, älterer Bauwagen.
Aufgrund der vorliegenden Anmeldungen wurden
bis Ende des Kinderjahres 2019/2020 mindestens 20 Kinder im Waldkindergarten
betreut. Mit dieser Anzahl von Kindern ist die räumliche Kapazität des
vorhandenen Bauwagens erschöpft. Daher ist die Anschaffung eines größeren,
portablen Bauwagens - auch im Hinblick auf die Umsetzungsanforderungen des
neuen KiTaG -zwingend notwendig. Für die Aufstellung des portablen, neuen
Bauwagens (Außenmaße 9,8 m Länge x 2,49 m Breite x 3,20 m Höhe) am Standort
„Geldlochhütte“ liegt eine Baugenehmigung vor. Die Beschaffenheit des bereiften
Bauwagens mit Auflaufbremse und einer Straßenzulassung inkl. TÜV ermöglicht
ggfls. auch eine Umsiedlung zu einem späteren Zeitpunkt.
Nach § 15 Abs. 2 S . 2
KitaG hat sich der Träger des Jugendamtes entsprechend seiner Verantwortung für
die Sicherstellung ausreichender bedarfsgerechter Kindertagesstätten an den
notwendigen Kosten angemessen zu beteiligen (vgl. auch VV Nr. 1.2.6 der neuen
VV Investitionskosten des Ministeriums für Bildung vom 05.09.2018).
Zuwendungsfähige max. Kosten
nach den Kreisrichtlinien rd.: |
63.070,00
€ |
Landes-/Bundeszuwendung: für eine neue Gruppe 150.000,00 €; max. 90 % aus 63.070,00 € = |
56.763,00 €
|
Restfinanzierungsanteil rd.: |
6.307,00 € |
davon Gemeindeanteil der
Gemeinde Enkenbach-Alsenborn rd.: |
3.469,00
€ |
vorgesehener/beantragter
Kreiszuschuss rd.: |
2.838,00
€ |
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinde Enkenbach-Alsenborn wird für die Anschaffung
eines Bauwagens für den kommunalen Waldkindergarten „Zum Gänsebrünnchen“ eine
Kreiszuwendung in Höhe von 2.838,00 € bewilligt