Betreff
Vorstellung der Rahmenkonzeption über den Einsatz des Sozialraumbudgets im Kreis Kaiserslautern; Annahme des Sozialraumbudgets
Vorlage
2310/2021
Aktenzeichen
4.1/Kita
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Wie bereits in vergangenen Gremiensitzungen vorgestellt, wird zum 01.07.2021 das Kindertagesstätten-Zukunftsgesetz (KitaZG) in Kraft treten und zahlreiche gesetzliche Änderungen in der Kita-Landschaft hervorrufen. Sei es bei der Erfüllung des Rechtsanspruches oder der Finanzierung von Personal bzw. Baumaßnahmen.

 

Eine erhebliche Änderung ist das in § 25 Abs. 5 vorgesehene Sozialraumbudget. Es wird unter der Bedingung zur Verfügung gestellt, dass die Kommunen sich mit 40% an der Gesamtsumme beteiligen. 60% werden vom Land getragen. Zusätzlich ist eine jährliche Steigerung in Höhe von 2,5% vorgesehen.

 

Dem Landkreis Kaiserslautern wurde jährlich ein Anteil des Landes in Höhe von 1.339.209,00 € zugesichert. Somit hat der Landkreis Kaiserslautern folgende Anteile zu tragen: 

 

 

Sozialraumbudget insgesamt

Anteil des Landes i.H.v. 60%

Beteiligung des Landkreises i.H.v. 40%

Anteilig für das Jahr 2021

1.088.786,67 €

653.272,00 €

435.514,67 €

Ab dem Jahr 2022

2.232.015,00 €

1.339.209,00 €

892.806,00 €

 

Der Landkreis Kaiserslautern hat bis Ende Mai dem Land mitzuteilen, ob das Sozialraumbudget angenommen wird und neben dem Antrag eine vom Jugendhilfeausschuss genehmigte Konzeption über den Einsatz des Sozialraumbudgets vorzulegen.

 

Das Sozialraumbudget dient nicht nur der Finanzierung von zusätzlichen Aufgaben im Hinblick auf sozialräumliches Arbeiten oder dem Ausgleich von sozialen Nachteilen, sondern muss nach Aussage des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung auch zur Finanzierung von betriebserlaubnisrelevantem Personal in Kindertagesstätten herangezogen werden. Auf Nachfrage der Kreisverwaltung Kaiserslautern wurde in der Regionalkonferenz des Landesjugendamtes am 15.03.2021 noch einmal deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Personalisierung über den regulär vorgesehenen Personalschlüssel nicht ausreicht, um alle Besonderheiten einer Kindertagesstätte abzudecken, wie z.B. Kita über mehrere Stockwerke, Speisesaal außerhalb der Kita oder Waldgruppen.

 

Sollte das Sozialraumbudget nicht angenommen werden, bestehen keinerlei andere Fördermöglichkeiten des Landes. Dies hat zur Folge, dass die Träger und der Landkreis Kaiserslautern entweder einen Teil des betriebserlaubnisrelevanten Personals vollständig eigenständig finanzieren müssen oder beantragte Betriebserlaubnisse nur noch soweit erteilt werden können, wie eine Deckung über den regulären Personalschlüssel vorgesehen ist. Eine somit erzwungene Reduzierung von Plätzen bzw. von Betreuungsangeboten, wird ausdrücklich vom Land in Kauf genommen.

 

Als Anlage liegt die Rahmenkonzeption über den Einsatz des Sozialraumbudgets im Kreis Kaiserslautern bei. Die Rahmenkonzeption sieht die Förderung von zwei Bereichen vor. Zum einen soll das Sozialraumbudget - wie oben beschrieben - für die Förderung des  betriebserlaubnisrelevanten Personals eingesetzt werden, um den betroffenen Kindertagesstätten im Landkreis die benötigen personellen Ressourcen zu ermöglichen und die vorhandenen Plätze und Betreuungsangebote zu sichern.

 

Zum anderen soll die Kita-Sozialarbeit dauerhaft im Landkreis installiert werden, um soziale Nachteile auszugleichen und frühzeitig niederschwellige Hilfen anbieten zu können. Die Weiterentwicklung der Rahmenkonzeption über den Einsatz des Sozialraumbudgets im Landkreis Kaiserslautern übernimmt das Jugendamt unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Sozialraumanalyse.

 

Beschlussvorschlag:

 

I.           Der Rahmenkonzeption über den Einsatz des Sozialraumbudgets im Landkreis Kaiserslautern wird zugestimmt.

 

II.         Das Kreisjugendamt wird beauftragt, die Rahmenkonzeption über den Einsatz des Sozialraumbudgets im Landkreis Kaiserslautern unter Berücksichtigung der Sozialraumanalyse weiterzuentwickeln.

 

III.       Dem Sozialraumbudget wird dem Grunde und der Höhe nach, wie im Sachverhalt dargestellt, zugestimmt.