Betreff
Änderung der Kreisrichtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zu den Personal- und Baukosten von Kindertagesstätten
Vorlage
2311/2021
Aktenzeichen
4.1/Kita
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Kaiserslautern gewährt den kommunalen und freien Trägern von Kindertagesstätten Zuschüsse sowohl zu Neubau- als auch zu grundlegenden Sanierungsmaßnahmen. Die bislang geltenden Richtlinien sind im Einklang mit dem derzeit noch gültigen Kindertagesstättengesetz erstellt worden. Bedingt durch die ab 01.07.2021 geltende Änderung des Kindertagesstättengesetzes müssen auch die Kreisrichtlinien angepasst werden.

 

Zum einen betreffen die Änderungen der Kreisrichtlinien die pauschale Festlegung der Höchstbeträge der zuschussfähigen Kosten. Grundlage war bislang die anerkannte Anzahl der Gruppen einer Einrichtung. Bedingt durch die Änderung des Kindertagesstättengesetzes wird ab dem 01.07.2021 die genaue Platzanzahl einer Einrichtung als Grundlage herangezogen. Dementsprechend muss im Rahmen der Zuschussgewährung eine Anpassung an die ab 01.07.2021 geltende Grundlage erfolgen (Seite 5 ff. der Richtlinie).

 

Des Weiteren wird in der vorgesehenen Änderung der Richtlinien ein Katalog über die zur Antragstellung benötigten Unterlagen festgelegt.

 

Beide Änderungen orientieren sich an der geänderten Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung „Gewährung von Zuwendungen zu den Baukosten von Kindertagesstätten“ vom 25.09.2020.

 

Die Änderung des Kindertagesstättengesetzes ab dem 01.07.2021 wirkt sich auch auf die Zuschussgewährung im Bereich der Personalkosten aus. Eine Änderung dieses Abschnittes ist allerdings derzeit nicht möglich. Gerade im Bereich der angemessenen Trägerbeteiligung fehlt noch die Rahmenvereinbarung. Bis diese geschlossen wurde, geht man von der bislang gültigen Regelung aus. Die kommunalen Spitzenverbände streben diesbezüglich eine landesweite Regelung mit den freien Trägern an. Die Verhandlungen sind bereits im Gang.

 

Eine Änderung der Kreisrichtlinien ist daher erst nach dem Abschluss einer endgültigen Vereinbarung sinnvoll.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Richtlinien des Landkreises Kaiserslautern über die Gewährung von Zuschüssen zu den Personal- und Baukosten von Kindertagesstätten in der vorgelegten Form.