Sachverhalt:
Die Kindertagespflege ist neben den Kindertageseinrichtungen die zweite
große Stütze im Rahmen der Kinderbetreuung im Landkreis Kaiserslautern. Sie
sind Bestandteil der Richtlinien über die Gewährung von Erziehungshilfen für
Kinder, Jugendliche und junge Volljährige nach dem SGB VIII, dort zu finden
unter Punkt I. Tagespflegepersonen übernehmen dabei nicht nur die Betreuung von
Kindern ohne einen Kita-Platz, sondern decken vor allem auch Randzeiten für
berufstätige Eltern und Elternteile ab.
Wie man den als Anlage beigefügten Richtlinien im Entwurf entnehmen
kann, soll das Tagespflegegeld erhöht werden. Zuletzt wurde das Tagespflegegeld
im Jahr 2016 auf maximal 3,50 € pro Kind und Stunde geändert.
Seit einigen Jahren ist erkennbar, dass das Tagespflegegeld in den
umliegenden Kreisen erhöht wurde und gerade Tagespflegepersonen an der
Landkreisgrenze vermehrt Kinder aus anderen Landkreisen betreuten. Auch das
Interesse von Nachwuchskräften hielt sich in Grenzen und weitere Akquisen von
Tagespflegepersonen wurden zunehmend erschwert. Um auch weiterhin die Betreuung
im Landkreis Kaiserslautern bedarfsdeckend sicherzustellen, hält die Verwaltung
eine Anpassung des Tagespflegegeldes an das Niveau der umliegenden Jugendämter
für erforderlich.
Wie man den geplanten Änderungen der Richtlinien (beiliegender Auszug
Seite 13) entnehmen kann, ist es vorgesehen, das Tagespflegegeld je nach
Qualifizierungsstand der Tagespflegeperson zu staffeln. Eine Tagespflegeperson
kann mithin maximal 5,50 € pro Kind und Stunde erhalten.
Im Jahr 2020 wurde insgesamt ein Betrag in Höhe von rd. 552.000 € als
Tagespflegegeld an die ca. 40 aktiven Tagespflegepersonen in unserem Landkreis
ausgezahlt. Die mit der Anpassung des Tagespflegegeldes entstehenden
Mehraufwendungen wurden bereits in der Haushaltsplanung 2021
berücksichtigt.
Als weitere wichtige Änderung ist die Anpassung der Elternbeiträge (vgl.
Tabelle, Seite 14 der Anlage) vorgesehen.
Die Kreisrichtlinien über die Kindertagespflege sind Bestandteil der
„Richtlinien über die Gewährung von Erziehungshilfen für Kinder, Jugendliche
und junge Volljährige nach dem SGB VIII“.
Die Änderungen sollen an die Stelle der bisherigen Regelungen treten und
am 01.07.2021 in Kraft treten.
Beschlussvorschlag:
Den Kreisrichtlinien zur Kindertagespflege wird in der vorgelegten Form
mit Inkrafttreten zum 01.07.2021 zugestimmt.