Betreff
Änderung der Kreisrichtlinien über die Kindertagespflege
Vorlage
2312/2021
Aktenzeichen
4.1/Tagespflege
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Kindertagespflege ist neben den Kindertageseinrichtungen die zweite große Stütze im Rahmen der Kinderbetreuung im Landkreis Kaiserslautern. Sie sind Bestandteil der Richtlinien über die Gewährung von Erziehungshilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige nach dem SGB VIII, dort zu finden unter Punkt I. Tagespflegepersonen übernehmen dabei nicht nur die Betreuung von Kindern ohne einen Kita-Platz, sondern decken vor allem auch Randzeiten für berufstätige Eltern und Elternteile ab.

 

Wie man den als Anlage beigefügten Richtlinien im Entwurf entnehmen kann, soll das Tagespflegegeld erhöht werden. Zuletzt wurde das Tagespflegegeld im Jahr 2016 auf maximal 3,50 € pro Kind und Stunde geändert.

 

Seit einigen Jahren ist erkennbar, dass das Tagespflegegeld in den umliegenden Kreisen erhöht wurde und gerade Tagespflegepersonen an der Landkreisgrenze vermehrt Kinder aus anderen Landkreisen betreuten. Auch das Interesse von Nachwuchskräften hielt sich in Grenzen und weitere Akquisen von Tagespflegepersonen wurden zunehmend erschwert. Um auch weiterhin die Betreuung im Landkreis Kaiserslautern bedarfsdeckend sicherzustellen, hält die Verwaltung eine Anpassung des Tagespflegegeldes an das Niveau der umliegenden Jugendämter für erforderlich.

 

Wie man den geplanten Änderungen der Richtlinien (beiliegender Auszug Seite 13) entnehmen kann, ist es vorgesehen, das Tagespflegegeld je nach Qualifizierungsstand der Tagespflegeperson zu staffeln. Eine Tagespflegeperson kann mithin maximal 5,50 € pro Kind und Stunde erhalten.

 

Im Jahr 2020 wurde insgesamt ein Betrag in Höhe von rd. 552.000 € als Tagespflegegeld an die ca. 40 aktiven Tagespflegepersonen in unserem Landkreis ausgezahlt. Die mit der Anpassung des Tagespflegegeldes entstehenden Mehraufwendungen wurden bereits in der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt. 

 

Als weitere wichtige Änderung ist die Anpassung der Elternbeiträge (vgl. Tabelle, Seite 14 der Anlage) vorgesehen.

 

Die Kreisrichtlinien über die Kindertagespflege sind Bestandteil der „Richtlinien über die Gewährung von Erziehungshilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige nach dem SGB VIII“.  

 

Die Änderungen sollen an die Stelle der bisherigen Regelungen treten und am 01.07.2021 in Kraft treten.

 

Beschlussvorschlag:

 

Den Kreisrichtlinien zur Kindertagespflege wird in der vorgelegten Form mit Inkrafttreten zum 01.07.2021 zugestimmt.