Betreff
K 40 Ausbau zwischen Otterbach und Kreisgrenze - Vergabe der Bauarbeiten
Vorlage
2313/2021
Aktenzeichen
1.3/aw/54201
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Die Fahrbahn der K 40 zwischen Otterbach und der Kreisgrenze Richtung Morlautern ist geprägt durch viele Risse und Verdrückungen, wodurch Feuchtigkeit in die unteren Schichten eindringt und im Winter zu Frostaufbrüchen führt. Eine ordnungsgemäße Entwässerung der Fahrbahn ist nicht mehr gegeben.

Der gebundene Fahrbahnaufbau ist, wie durch die Zustandsbewertung 2016 dokumentiert, in einem nicht verkehrsgerechten, sanierungswürdigen Zustand.

 

Daher soll in diesem Bereich auf die bestehende Fahrbahn eine mindestens 10,5 cm starke Tragschicht und eine 3,5 cm starke Asphaltdecke eingebaut werden. Hierdurch wird der gesamte Straßenkörper in der Tragfähigkeit verstärkt. Die Bankette werden abgeschält und mit tragfähigem Material an die neue Fahrbahnhöhe angepasst. Mit dieser Maßnahme kann der vorhandene Fahrbahnaufbau gesichert und als tragfähiger Unterbau für die neuen Asphaltschichten genutzt werden. Gleichzeitig werden die Bankette standsicherer und können bei Bedarf auch überfahren werden.

 

Das Vorhaben ist im Haushaltsplan 2021 mit einem Ansatz von 500.000 € sowie einer Verpflichtungsermächtigung von 50.000 € vorgesehen. Die neuesten Kostenschätzungen des LBM, die auch in den Zuwendungsantrag eingeflossen sind, gehen von Gesamtkosten von 650.000 € aus, da nun auch noch die vorhandene Rinnenbordanlage erneuert wird.

Die erwarteten Mehrkosten können allerdings durch Einsparungen im Kreisstraßenbudget, u.a. bei den Maßnahmen K 22 OD Untersulzbach sowie K 13 Freie Strecke zwischen Rodenbach und Kreisgrenze, inkl. Einmündung Tränkwald aufgefangen werden.

Die beantragte Landeszuwendung beträgt bei einem Fördersatz von 73 % 474.500 €.

 

Nach Mitteilung des LBM soll die Submission der K 40 am 03.05.2021 erfolgen. Als Bauzeit sind rund 2 Monate vorgesehen.

Ab Oktober 2021 ist die Sanierung der L 389 in Otterbach und der freien Strecke nach Otterberg vorgesehen. Weiterhin wird noch angestrebt die Sanierung der Stützmauer an der K 40 in Otterbach umzusetzen. Hier sind allerdings noch planerische und baurechtliche Angelegenheiten zu klären.

Da sich diese Maßnahmen in verkehrlicher Sicht gegenseitig beeinflussen ist eine parallele Umsetzung der Maßnahmen nicht möglich.

 

Daher ist folgende zeitliche Reihenfolge der Baumaßnahmen vorgesehen:

 

·         Ca. Juni/Juli 2021: Ausbau der K 40 zw. Otterbach und Kreisgrenze

·         Bauzeitfenster August/ September 2021:
Sanierung der Stützmauer an der K 40 in Otterbach

·         Ab Oktober 2021: Beginn der Sanierung der L 389 Otterbach

 

Um die Durchführung der genannten Maßnahmen nicht zu gefährden, ist eine Vergabe der Bauarbeiten für den Ausbau der K 40 zwischen Otterbach und Kreisgrenze Anfang Mai 2021 erforderlich.

 

Die nächste Kreistagssitzung ist allerdings erst für den 05.07.2021 geplant. Zur Einhaltung der Zeitplanung des LBM bittet die Verwaltung darum, dass der Kreistag den Landrat ermächtigt, gegenüber dem LBM die rechtsverbindliche Zustimmung zur Vergabeempfehlung auszusprechen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag ermächtigt den Landrat, entsprechend des vom LBM vorzulegenden Vergabevorschlages, für die Bauarbeiten zum Ausbau der K 40 zwischen Otterbach und Kreisgrenze die rechtsverbindliche Zustimmung zur Auftragsvergabe auszusprechen.