Sachverhalt:
Die Fahrbahn der K
40 zwischen Otterbach und der Kreisgrenze Richtung Morlautern ist geprägt durch
viele Risse und Verdrückungen, wodurch Feuchtigkeit in die unteren Schichten
eindringt und im Winter zu Frostaufbrüchen führt. Eine ordnungsgemäße
Entwässerung der Fahrbahn ist nicht mehr gegeben.
Der gebundene
Fahrbahnaufbau ist, wie durch die Zustandsbewertung 2016 dokumentiert, in einem
nicht verkehrsgerechten, sanierungswürdigen Zustand.
Daher soll in
diesem Bereich auf die bestehende Fahrbahn eine mindestens 10,5 cm starke
Tragschicht und eine 3,5 cm starke Asphaltdecke eingebaut werden. Hierdurch
wird der gesamte Straßenkörper in der Tragfähigkeit verstärkt. Die Bankette
werden abgeschält und mit tragfähigem Material an die neue Fahrbahnhöhe
angepasst. Mit dieser Maßnahme kann der vorhandene Fahrbahnaufbau gesichert und
als tragfähiger Unterbau für die neuen Asphaltschichten genutzt werden.
Gleichzeitig werden die Bankette standsicherer und können bei Bedarf auch
überfahren werden.
Das Vorhaben ist im
Haushaltsplan 2021 mit einem Ansatz von 500.000 € sowie einer
Verpflichtungsermächtigung von 50.000 € vorgesehen. Die neuesten
Kostenschätzungen des LBM, die auch in den Zuwendungsantrag eingeflossen sind,
gehen von Gesamtkosten von 650.000 € aus, da nun auch noch die vorhandene
Rinnenbordanlage erneuert wird.
Die erwarteten
Mehrkosten können allerdings durch Einsparungen im Kreisstraßenbudget, u.a. bei
den Maßnahmen K 22 OD Untersulzbach sowie K 13 Freie Strecke zwischen Rodenbach
und Kreisgrenze, inkl. Einmündung Tränkwald aufgefangen werden.
Die beantragte
Landeszuwendung beträgt bei einem Fördersatz von 73 % 474.500 €.
Nach Mitteilung des
LBM soll die Submission der K 40 am 03.05.2021 erfolgen. Als Bauzeit sind rund
2 Monate vorgesehen.
Ab Oktober 2021 ist
die Sanierung der L 389 in Otterbach und der freien Strecke nach Otterberg
vorgesehen. Weiterhin wird noch angestrebt die Sanierung der Stützmauer an der
K 40 in Otterbach umzusetzen. Hier sind allerdings noch planerische und baurechtliche
Angelegenheiten zu klären.
Da sich diese
Maßnahmen in verkehrlicher Sicht gegenseitig beeinflussen ist eine parallele
Umsetzung der Maßnahmen nicht möglich.
Daher ist folgende
zeitliche Reihenfolge der Baumaßnahmen vorgesehen:
·
Ca.
Juni/Juli 2021: Ausbau der K 40 zw. Otterbach und Kreisgrenze
·
Bauzeitfenster
August/ September 2021:
Sanierung der Stützmauer an der K 40 in Otterbach
·
Ab
Oktober 2021: Beginn der Sanierung der L 389 Otterbach
Um die Durchführung
der genannten Maßnahmen nicht zu gefährden, ist eine Vergabe der Bauarbeiten
für den Ausbau der K 40 zwischen Otterbach und Kreisgrenze Anfang Mai 2021
erforderlich.
Die nächste
Kreistagssitzung ist allerdings erst für den 05.07.2021 geplant. Zur Einhaltung
der Zeitplanung des LBM bittet die Verwaltung darum, dass der Kreistag den
Landrat ermächtigt, gegenüber dem LBM die rechtsverbindliche Zustimmung zur
Vergabeempfehlung auszusprechen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
ermächtigt den Landrat, entsprechend des vom LBM vorzulegenden
Vergabevorschlages, für die Bauarbeiten zum Ausbau der K 40 zwischen Otterbach
und Kreisgrenze die rechtsverbindliche Zustimmung zur Auftragsvergabe
auszusprechen.