Sachverhalt:
Nach § 17 Abs. 1 GemHVO sind Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen eines Teilhaushaltes ganz oder teilweise übertragbar, soweit im Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist. Nach § 17 Abs. 2 HS 1 GemHVO bleiben die Ermächtigungen bei Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen.
Die Haushaltsplanung 2021 war darauf ausgerichtet, dass auf eine Übertragung unverbrauchter Mittel aus 2020 nach 2021 weitgehend verzichtet wird. Insbesondere das „Großprojekt“ Breitbandausbau sowie die Sanierung des Sickingen-Gymnasiums Landstuhl wurden in 2021 neu eingeplant. Da bei verschiedenen investiven Maßnahmen der Mittelabfluss in 2020 allerdings nicht mehr in der zum Zeitpunkt der Planung des Haushaltes 2021 vorgesehenen Höhe ausgeschöpft werden konnte, bedarf es bei einzelnen Vorhaben eines Mittelübertrags.
In der beigefügten Aufstellung sind alle Vorhaben, die für den Mittelübertrag gem. § 17 Abs. 2 HS 1 GemHVO vorgesehen sind, einzeln (lfd. Nr. 1-38) aufgeführt.
Im Teilhaushalt 1 - Organisation/Zentrale Aufgaben - werden im Bereich EDV, für die Beschaffung von Software (E-Government, E-Akte, Microsoft-Lizenzen) und Hardware (Server- und Netzwerkhardware), insgesamt 102.400 € übertragen (lfd. Nr. 1 und 2).
Im Teilhaushalt 2 – Finanzen ist ein
Übertrag im Bereich des Kreisstraßenbaus von insgesamt 928.000 € (lfd. Nr. 3-7) vorgesehen. Die Maßnahme K 50/53
Verkehrsknoten in Trippstadt wurde in 2019 durchgeführt. Die Maßnahme wurde
auch bereits überwiegend abgerechnet, allerdings stehen noch ein paar wenige
Schlussrechnungen (u.a. Vermessung) aus. Für die Abwicklung der ausstehenden
Zahlungen wird daher aus dem verfügbaren
Ansatz 2020 ein Übertrag in Höhe von 30.000 € vorgenommen.
Die Maßnahme K 62
OD Otterbach wurde ebenfalls in 2019
fertiggestellt und wieder für den Verkehr frei gegeben. Auch hier stehen in
verschiedenen Bereichen (Straßenbau, Vermessung, Landschaftsbau) noch die Schlussabrechnungen
aus. Daher wird ein Übertrag in Höhe von 175.000 € vorgesehen.
Die Arbeiten des
Bauvorhabens K 10 OD Weltersbach und freie Strecke wurden im Bereich
Knotenpunkt K9-K10 bereits in 2020 ausgeführt. Die Arbeiten an der K 10
innerhalb der OD und die freie Strecke Richtung Ramstein wurden Anfang März
2021 begonnen.
Bei anhaltend guter
Witterung sollen die Bauarbeiten rund 3 Monate dauern. Bisher wurden rund
172.000 € ausgezahlt. Die nicht verbrauchten Auszahlungsermächtigungen in Höhe
von 578.000 € werden zur Abwicklung der Maßnahme benötigt.
Für die Maßnahme K
9 Freie Strecke zw. L 356 u. Weltersbach war bereits im Haushaltsplan 2020 eine
Auszahlungsermächtigung in Höhe von 50.000 € vorhanden. Aktuell verfügbar sind
noch rund 45.000 €. Es werden Gesamtkosten von 2 Mio. € erwartet. Der Betrag
von 1.950.000 € (Ansatz + VE)ist in 2021 eingeplant. Der noch verfügbare Betrag
von 45.000 € wird für einen Übertrag nach 2021 vorgesehen.
Die
Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem Land Rheinland-Pfalz zur Einmündungsverbesserung
K 35/ L 387 zum Drehenthalerhof wurde am 01.03.2021 begonnen. Die Vergabe der
Bauarbeiten war günstiger ausgefallen als bei der Planung angenommen, sodass es
ausreichend ist aus dem verfügbaren Ansatz einen Betrag von 100.000 € zu übertragen.
Im Teilhaushalt 4 – Bauen erfolgt ein
Übertrag in Höhe von insgesamt 3.396.000
€ (lfd. Nr. 8-11) für das
Vorhaben Energetische Sanierung Kreishaus/ Fassadensanierung sowie Errichtung
einer E-Ladesäule. Bei den Maßnahmen 41601, 41701 und 51101 sind die Arbeiten
überwiegend abgeschlossen, allerdings stehen noch Abrechnungen aus. Die
Errichtung der E-Ladesäule hat sich verzögert, sodass die Auszahlungen hierfür
in 2021 anfallen.
Im Teilhaushalt 7 – Schulen beträgt der
erforderliche Übertrag für folgende Schulbaumaßnahmen 71502 Grundschule Miesau
(Brandschutz, Amokkonzept), 71503 Grundschule Bruchmühlbach-Martinshöhe
(Brandschutz), 71504 Realschule plus Bruchmühlbach-Miesau (Brandschutz,
Amokkonzept) und 71703 Grundschule Weilerbach (Umbau, Erweiterung, Brandschutz)
54.567 €. Hier stehen noch die
Abrechnungen der Investitionszuschüsse für die Baumaßnahmen aus.
Im Bereich Teilhaushalt 8 – Brand- und
Katastrophenschutz ist ein Übertrag von insgesamt 284.600 € (lfd. Nr. 16-25) vorgesehen. Davon entfallen 93.400 € auf
die Maßnahme Beschaffung Abrollbehälter Atemschutz. Diese wurde bereits in 2020
begonnen, konnte allerdings noch nicht abgeschlossen werden. Für die
Beschaffung von beweglichen Gütern wird ein Übertrag von 46.200 € vorgesehen.
Weiterhin werden Mittel für die Bezuschussung der Verbandsgemeinden für die
Beschaffung von digitalen Meldern in Höhe von 20.000 € sowie für die
Beschaffung eines LF-KatS in Höhe von 50.000 € übertragen. Weitere
Übertragungen erfolgen in Höhe von 10.000 € für die Errichtung einer
Bevölkerungswarnung eines Störfallbetriebs (Sirene), 11.000 € für eine
SAT-Anlage (Internet/Telefon), 15.000 € für eine Reinigungs-, Desinfektions-
und Trockenanlage für Chemikalienschutzanzüge (CSA), 20.000 € für eine
elektronischen Lore sowie 19.000 € für eine mobile Befehlsstelle (Funktechnik).
Die Übertragungen (lfd. Nr. 26-34) betreffen
Investitionszuwendungen des Landkreises zu Baumaßnahmen an Kindertagesstätten
im Teilhaushalt 12 – Jugend und Familie,
Kindertagesstätten mit insgesamt 1.080.375
€, davon allein 337.500 € für den Neubau einer kommunalen Kita in
Weilerbach sowie 324.000 € den Neubau einer kommunalen Kita in
Ramstein-Miesenbach.
Bei diesen
Maßnahmen, wie auch bei weiteren Maßnahmen, erfolgte der Mittelabruf durch die
Kindergartenträger nicht in der im Rahmen der Haushaltsplanung 2020
vorgesehenen Höhe. Wo sich die Diskrepanz zwischen Haushaltsplanung und
Haushaltsvollzug bereits zum Zeitpunkt der Planerstellung 2021 offenkundig
darstellte, wurden von der Fachabteilung für 2021 neue Ansätze gemeldet und von
der Kämmerei eingeplant. Bei mehreren Vorhaben ging man jedoch davon aus, dass
ein Mittelabruf noch erfolgt. Bei den Maßnahmen, bei denen der Mittelabruf in
2020 nicht mehr erfolgte und kein neuer Ansatz in 2021 gebildet wurde, ist ein
Übertrag der nicht verbrauchten Mittel zwingend erforderlich, um die
Gesamtfinanzierung der Investitionszuwendungen sicherzustellen.
Die weiteren
Übertragungen in Höhe von 24.300 €
(lfd. Nr. 35-38) betreffen den Erwerb beweglicher Güter im Teilhaushalt 13 – Gesundheitsdienste. Dieser Übertrag ist bedingt
durch die Corona-Pandemie.
Beschlussvorschlag:
Der Übertragung
nach § 17 GemHVO von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt
5.870.242 € aus dem Haushaltsjahr 2020 nach 2021 wird zugestimmt.