Betreff
Haushaltsvollzug 2020/2021; Zustimmung zur Übertragung von Ermächtigungen gem. § 17 GemHVO
Vorlage
2315/2021
Aktenzeichen
1.3/aw/11613
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 17 Abs. 1 GemHVO sind Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen eines Teilhaushaltes ganz oder teilweise übertragbar, soweit im Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist. Nach § 17 Abs. 2 HS 1 GemHVO bleiben die Ermächtigungen bei Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen.

 

Die Haushaltsplanung 2021 war darauf ausgerichtet, dass auf eine Übertragung unverbrauchter Mittel aus 2020 nach 2021 weitgehend verzichtet wird. Insbesondere das „Großprojekt“ Breitbandausbau sowie die Sanierung des Sickingen-Gymnasiums Landstuhl wurden in 2021 neu eingeplant. Da bei verschiedenen investiven Maßnahmen der Mittelabfluss in 2020 allerdings nicht mehr in der zum Zeitpunkt der Planung des Haushaltes 2021 vorgesehenen Höhe ausgeschöpft werden konnte, bedarf es bei einzelnen Vorhaben eines Mittelübertrags.

 

In der beigefügten Aufstellung sind alle Vorhaben, die für den Mittelübertrag gem. § 17 Abs. 2 HS 1 GemHVO vorgesehen sind, einzeln (lfd. Nr. 1-38) aufgeführt.

 

Im Teilhaushalt 1 - Organisation/Zentrale Aufgaben - werden im Bereich EDV, für die Beschaffung von Software (E-Government, E-Akte, Microsoft-Lizenzen) und Hardware (Server- und Netzwerkhardware), insgesamt 102.400 € übertragen (lfd. Nr. 1 und 2).

 

Im Teilhaushalt 2 – Finanzen ist ein Übertrag im Bereich des Kreisstraßenbaus von insgesamt 928.000 € (lfd. Nr. 3-7) vorgesehen. Die Maßnahme K 50/53 Verkehrsknoten in Trippstadt wurde in 2019 durchgeführt. Die Maßnahme wurde auch bereits überwiegend abgerechnet, allerdings stehen noch ein paar wenige Schlussrechnungen (u.a. Vermessung) aus. Für die Abwicklung der ausstehenden Zahlungen wird daher  aus dem verfügbaren Ansatz 2020 ein Übertrag in Höhe von 30.000 € vorgenommen.

Die Maßnahme K 62 OD Otterbach wurde ebenfalls in 2019 fertiggestellt und wieder für den Verkehr frei gegeben. Auch hier stehen in verschiedenen Bereichen (Straßenbau, Vermessung, Landschaftsbau) noch die Schlussabrechnungen aus. Daher wird ein Übertrag in Höhe von 175.000 € vorgesehen.

Die Arbeiten des Bauvorhabens K 10 OD Weltersbach und freie Strecke wurden im Bereich Knotenpunkt K9-K10 bereits in 2020 ausgeführt. Die Arbeiten an der K 10 innerhalb der OD und die freie Strecke Richtung Ramstein wurden Anfang März 2021 begonnen.

Bei anhaltend guter Witterung sollen die Bauarbeiten rund 3 Monate dauern. Bisher wurden rund 172.000 € ausgezahlt. Die nicht verbrauchten Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 578.000 € werden zur Abwicklung der Maßnahme benötigt.

Für die Maßnahme K 9 Freie Strecke zw. L 356 u. Weltersbach war bereits im Haushaltsplan 2020 eine Auszahlungsermächtigung in Höhe von 50.000 € vorhanden. Aktuell verfügbar sind noch rund 45.000 €. Es werden Gesamtkosten von 2 Mio. € erwartet. Der Betrag von 1.950.000 € (Ansatz + VE)ist in 2021 eingeplant. Der noch verfügbare Betrag von 45.000 € wird für einen Übertrag nach 2021 vorgesehen.

Die Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem Land Rheinland-Pfalz zur Einmündungsverbesserung K 35/ L 387 zum Drehenthalerhof wurde am 01.03.2021 begonnen. Die Vergabe der Bauarbeiten war günstiger ausgefallen als bei der Planung angenommen, sodass es ausreichend ist aus dem verfügbaren Ansatz einen Betrag von 100.000 € zu übertragen.

 

Im Teilhaushalt 4 – Bauen erfolgt ein Übertrag in Höhe von insgesamt 3.396.000 € (lfd. Nr. 8-11)      für das Vorhaben Energetische Sanierung Kreishaus/ Fassadensanierung sowie Errichtung einer E-Ladesäule. Bei den Maßnahmen 41601, 41701 und 51101 sind die Arbeiten überwiegend abgeschlossen, allerdings stehen noch Abrechnungen aus. Die Errichtung der E-Ladesäule hat sich verzögert, sodass die Auszahlungen hierfür in 2021 anfallen.

 

Im Teilhaushalt 7 – Schulen beträgt der erforderliche Übertrag für folgende Schulbaumaßnahmen 71502 Grundschule Miesau (Brandschutz, Amokkonzept), 71503 Grundschule Bruchmühlbach-Martinshöhe (Brandschutz), 71504 Realschule plus Bruchmühlbach-Miesau (Brandschutz, Amokkonzept) und 71703 Grundschule Weilerbach (Umbau, Erweiterung, Brandschutz) 54.567 €. Hier stehen noch die Abrechnungen der Investitionszuschüsse für die Baumaßnahmen aus.

 

Im Bereich Teilhaushalt 8 – Brand- und Katastrophenschutz ist ein Übertrag von insgesamt 284.600 € (lfd. Nr. 16-25) vorgesehen. Davon entfallen 93.400 € auf die Maßnahme Beschaffung Abrollbehälter Atemschutz. Diese wurde bereits in 2020 begonnen, konnte allerdings noch nicht abgeschlossen werden. Für die Beschaffung von beweglichen Gütern wird ein Übertrag von 46.200 € vorgesehen. Weiterhin werden Mittel für die Bezuschussung der Verbandsgemeinden für die Beschaffung von digitalen Meldern in Höhe von 20.000 € sowie für die Beschaffung eines LF-KatS in Höhe von 50.000 € übertragen. Weitere Übertragungen erfolgen in Höhe von 10.000 € für die Errichtung einer Bevölkerungswarnung eines Störfallbetriebs (Sirene), 11.000 € für eine SAT-Anlage (Internet/Telefon), 15.000 € für eine Reinigungs-, Desinfektions- und Trockenanlage für Chemikalienschutzanzüge (CSA), 20.000 € für eine elektronischen Lore sowie 19.000 € für eine mobile Befehlsstelle (Funktechnik).

 

 Die Übertragungen (lfd. Nr. 26-34) betreffen Investitionszuwendungen des Landkreises zu Baumaßnahmen an Kindertagesstätten im Teilhaushalt 12 – Jugend und Familie, Kindertagesstätten mit insgesamt 1.080.375 €, davon allein 337.500 € für den Neubau einer kommunalen Kita in Weilerbach sowie 324.000 € den Neubau einer kommunalen Kita in Ramstein-Miesenbach.

 

Bei diesen Maßnahmen, wie auch bei weiteren Maßnahmen, erfolgte der Mittelabruf durch die Kindergartenträger nicht in der im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 vorgesehenen Höhe. Wo sich die Diskrepanz zwischen Haushaltsplanung und Haushaltsvollzug bereits zum Zeitpunkt der Planerstellung 2021 offenkundig darstellte, wurden von der Fachabteilung für 2021 neue Ansätze gemeldet und von der Kämmerei eingeplant. Bei mehreren Vorhaben ging man jedoch davon aus, dass ein Mittelabruf noch erfolgt. Bei den Maßnahmen, bei denen der Mittelabruf in 2020 nicht mehr erfolgte und kein neuer Ansatz in 2021 gebildet wurde, ist ein Übertrag der nicht verbrauchten Mittel zwingend erforderlich, um die Gesamtfinanzierung der Investitionszuwendungen sicherzustellen.

 

Die weiteren Übertragungen in Höhe von 24.300 € (lfd. Nr. 35-38) betreffen den Erwerb beweglicher Güter im Teilhaushalt 13 – Gesundheitsdienste. Dieser Übertrag ist bedingt durch die Corona-Pandemie.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Übertragung nach § 17 GemHVO von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 5.870.242 € aus dem Haushaltsjahr 2020 nach 2021 wird zugestimmt.