Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen im TH 12 für das Haushaltsjahr 2020
Vorlage
2329/2021
Aktenzeichen
4.1/Haushalt
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Januar 2021 wurde festgestellt, dass es im Budget 1204, Förderung der Erziehung in der Familie, Hilfe zur Erziehung, Inobhutnahme und Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Menschen, zu überplanmäßigen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2020 gekommen ist. Insgesamt fehlt zum Stichtag 31.03.2021 ein Betrag in Höhe von 2.008.400,53 €.

Die größten Defizite liegen in folgenden Produkten vor:

 

Produkt

Ansatz
2020

Anordnungen 2020

Differenz
2020

36321

Beratung zur Erziehung, Partnerschaft und Personensorge

525.000,00 €

753.837,78 €

-228.837,78 €

36323

Betreuung und Versorgung in Notsituationen

5.000,00 €

0,00 €

5.000,00 €

36324

Unterbringung Mutter/Vater/Kind und Erfüllung Schulpflicht

400.000,00 €

505.132,48 €

-105.132,48 €

36331

Institutionelle Beratung

18.200,00 €

12.431,22 €

5.768,78 €

36332

Soziale Gruppenarbeit

0,00 €

254.066,77 €

-254.066,77 €

36333

Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer

620.000,00 €

725.509,31 €

-105.509,31 €

36334

Sozialpädagogische Familienhilfe

1.400.000,00 €

2.130.249,63 €

-730.249,63 €

36335

Tagesgruppe

1.120.000,00 €

1.618.073,51 €

-498.073,51 €

36336

Vollzeitpflege

2.245.000,00 €

2.475.044,74 €

-230.044,74 €

36337

Heimerziehung und betreutes Wohnen

8.930.000,00 €

8.808.716,70 €

121.283,30 €

36338

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

305.240,00 €

146.436,02 €

158.803,98 €

36339

Andere Hilfen zur Erziehung

0,00 €

202.049,56 €

-202.049,56 €

36351

Inobhutnahme, Notaufnahme

210.100,00 €

445.702,54 €

-235.602,54 €

36352

Ambulante Eingliederungshilfe

1.750.000,00 €

1.499.099,40 €

250.900,60 €

36353

Teilstationäre Leistungen

5.000,00 €

0,00 €

5.000,00 €

36354

Stationäre Leistungen

275.000,00 €

236.294,30 €

38.705,70 €

36361

Betreuung von Adoptionen

60.000,00 €

64.296,57 €

-4.296,57 €

 

Die Fehlbeträge sind insbesondere mit gestiegenen Fallzahlen, der Erhöhung der Leistungsentgelte im Zeitraum 2020 um insgesamt 5,48% und einer „auf Kante genähten“ Ansatzplanung zu begründen.

 

Es sind bislang noch nicht alle Abrechnungen aus dem Haushaltsjahr 2020 eingegangen. Prognostisch ist in folgenden Bereichen noch mit Mehraufwendungen zu rechnen:

 

Produkt

 Noch offene Posten

36321

Beratung zur Erziehung, Partnerschaft und Personensorge

ca. 98.000,00 €

(Beratungsstellen und Betreuter Umgang)

36332

Soziale Gruppenarbeit

36333

Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer

Insgesamt für

36334

Sozialpädagogische Familienhilfe

den Bereich der  ambulanten Hilfen

36338

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

ca. 66.000,00 €

36339

Andere Hilfen zur Erziehung

36352

Ambulante Eingliederungshilfe

ca. 35.000 €

 

Gesamtbetrag offene Posten

199.000,00 €

 

 

Somit besteht prognostisch zum Stichtag 31.03.2021 insgesamt ein Defizit in Höhe von 2.207.400,53 €.

 

Ein Ausgleich durch Mehrerträge ist nicht möglich. Derzeit werden die Haushaltsansätze der Erträge im gesamten Budget nicht erreicht. Eine Besserung ist auf Grund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Auswirkungen auf Grund von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit nicht in Sicht.

 

Bislang angefallene Aufwendungen konnten über eine Umbuchung in Höhe von 2.335.000,00 € aus dem Budget 1207, Tageseinrichtungen für Kinder, zeitweise überbrückt werden. Allerdings wird der Betrag nach den endgültigen Abrechnungen im Bereich der Personalkosten der Kindertageseinrichtungen wieder im Budget 1207 benötigt.

 

Ob der fehlende Betrag im Budget 1204 in voller Höhe als überplanmäßige Aufwendungen beansprucht wird, oder ob bei dem Abschluss des Haushaltsjahres 2020 noch ein Teilbetrag über einen Ausgleich im Teilhaushalt 12 erfolgen kann, ist derzeit noch nicht absehbar.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt den überplanmäßigen Aufwendungen im Budget 1204 für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 2.207.400,53 € zu.