Betreff
Annahme von Spenden-/ Sponsoringgeldern gem. § 58 Abs. 3 LKO
Vorlage
2337/2021
Aktenzeichen
1.3/tl/11612
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Dem Landkreis Kaiserslautern wurden folgende Zuwendungen im Sinne von § 58 Abs. 3 LKO angeboten:

 

 

Zuwendungsgeber

Zweck

Betrag

Sparkasse Kaiserslautern, Am Altenhof 12/14, 67655 Kaiserslautern

Unterstützung der Betreuungsbehörde des Landkreises Kaiserslautern
(Mitfinanzierung eines Flyers)

300,00 €

Lotto Rheinland-Pfalz GmbH,
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 2, 56073 Koblenz

Spende für das Projekt „Familie kocht“

2.800,00 €

Else Schütz Stiftung gGmbH,
Stauffenbergallee 8,
56410 Montabaur

Spende für Förderung der Einführung eines Verwaltungssoftwareprogramms für die KVHS

10.000,00 €

Förderkreis KVHS KL e.V., Konrad-Adenauer-Str. 3, 67663 Kaiserslautern

Förderung des Ausbaus der Kurse „Zertifikat Deutsch“

500,00 €

 

SUMME

13.600,00 €

 

 

 

Das Zuwendungsangebot der Sparkasse Kaiserslautern wurde der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion mit Schreiben vom 20.04.2021 angezeigt, die Zuwendungsangebote der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH und der Else Schütz Stiftung gGmbH wurden der ADD mit Schreiben vom 25.05.2021 angezeigt und das Zuwendungsangebot des Förderkreises KVHS KL e.V. wurde der ADD mit Schreiben vom 16.06.2021 angezeigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt, die im Sachverhalt angeführten Zuwendungsangebote der Sparkasse Kaiserslautern in Höhe von 300,00 €, der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH in Höhe von 2.800,00 €, der Else Schütz Stiftung gGmbH in Höhe von 10.000,00 € und des Förderkreises KVHS KL e.V. in Höhe von 500,00 € anzunehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass keine Bedenken seitens der ADD geltend gemacht werden.