Sachverhalt:
Dem Landkreis
Kaiserslautern wurden folgende Zuwendungen im Sinne von § 58 Abs. 3 LKO
angeboten:
Zuwendungsgeber |
Zweck |
Betrag |
Sparkasse
Kaiserslautern, Am Altenhof 12/14, 67655 Kaiserslautern |
Unterstützung der
Betreuungsbehörde des Landkreises Kaiserslautern |
300,00
€ |
Lotto
Rheinland-Pfalz GmbH, |
Spende für das Projekt „Familie
kocht“ |
2.800,00
€ |
Else
Schütz Stiftung gGmbH, |
Spende für Förderung der
Einführung eines Verwaltungssoftwareprogramms für die KVHS |
10.000,00
€ |
Förderkreis
KVHS KL e.V., Konrad-Adenauer-Str. 3, 67663 Kaiserslautern |
Förderung
des Ausbaus der Kurse „Zertifikat Deutsch“ |
500,00
€ |
|
SUMME |
13.600,00 € |
Das Zuwendungsangebot der Sparkasse Kaiserslautern wurde der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion mit Schreiben vom 20.04.2021 angezeigt, die Zuwendungsangebote der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH und der Else Schütz Stiftung gGmbH wurden der ADD mit Schreiben vom 25.05.2021 angezeigt und das Zuwendungsangebot des Förderkreises KVHS KL e.V. wurde der ADD mit Schreiben vom 16.06.2021 angezeigt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt, die im Sachverhalt angeführten Zuwendungsangebote der Sparkasse Kaiserslautern in Höhe von 300,00 €, der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH in Höhe von 2.800,00 €, der Else Schütz Stiftung gGmbH in Höhe von 10.000,00 € und des Förderkreises KVHS KL e.V. in Höhe von 500,00 € anzunehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass keine Bedenken seitens der ADD geltend gemacht werden.