Sachverhalt:
Im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie hat das Land ein
Förderprogramm zur Ausstattung von Schulräumen mit Luftreinigungsgeräten
aufgelegt.
Nach der Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Ausstattung von
Schulräumen mit Luftreinigungsgeräten des Ministeriums für Bildung vom 14.
Dezember 2020 ist nach Nr. 4 Voraussetzung für die Förderung, dass der
Schulraum, für den eine Ausstattung mit Luftreinigungsgeräten vorgesehen ist,
für den regelmäßigen Unterrichtsbetrieb benötigt wird und keine einfachere und
wirtschaftlichere Möglichkeit besteht, die Aerosolkonzentration auf das
notwendig Maß abzusenken. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Raum
nicht ausreichend zu belüften ist, weil die Fenster nicht vollständig geöffnet
werden können, ein Umbau der Fenster durch einfach Maßnahmen kurzfristig nicht
möglich ist und geeignete raumlufttechnische Anlage nicht vorhanden ist
(beispielsweise Räume mit kleinen Fenstern oder Oberlichtern zur Lüftung).
Das Land hat dem Landkreis Kaiserslautern aus den Restfördermitteln für
die Anschaffung von weiteren 27 UVC-Geräten der Fa. Heraeus inclusive
Installation einen Förderbetrag von 76.939,47 € bereitgestellt.
Die Geräte sollen
bedarfsgerecht noch im April wie folgt installiert werden:
- Sickingen-Gymnasium Landstuhl (12 Geräte)
- Berufsbildende Schule Landstuhl (5 Geräte)
- Jakob-Weber-Schule Landstuhl (5 Geräte)
- Hans-Zulliger-Schule Enkenbach-Alsenborn (5 Geräte).
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
beschließt die Anschaffung von 27 UVC-Geräten der Fa. Heraeus inclusive
Installation für den Gesamtbetrag von 76.939,47 €.