Sachverhalt:
Herr Stephan Frosch
hat sein Mandat als
- ordentliches Mitglied im Inklusionsausschuss
- stellvertretendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss und
- stellvertretendes Mitglied im Sozialausschuss
aufgrund eines
Umzuges aus dem Landkreis Kaiserslautern zum 30.06.2021 niedergelegt.
Die Nachwahl von
Mitgliedern/Stellvertretern ist daher erforderlich.
Vorschlagsberechtigt
für die Nachwahl ist die SPD-Fraktion.
Das Stimmrecht des
Vorsitzenden ruht gem. § 29 Abs. 3 Nr. 1 LKO
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt
auf Vorschlag der SPD-Fraktion Herrn
Ralf Schwarm als ordentliches Mitglied in den Inklusionsausschuss, als
stellvertretendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss und als
stellvertretendes Mitglied in den Sozialausschuss.