Bedarfsgerechte Erweiterung des kommunalen Kindergartens zur Unterbringung von Kindern unter 3 Jahren sowie Ganztagsbetreuung
Sachverhalt:
Im Zuge der Schaffung weiterer Plätze für
Kinder unter 3 Jahren sowie der Ganztagsbetreuung musste das Raumangebot zur
Erlangung einer entsprechenden Betriebserlaubnis erweitert werden (Neuschaffung
von zwei Schlafräumen, einem Stillbeschäftigungs- und einem Gruppenraum). Der
Jugendhilfeausschuss hat der Ortsgemeinde Katzweiler für diese Maßnahme in
seiner Sitzung vom
Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt hat
mit Schreiben vom
Das Landesamt für Soziales, Jugend und
Versorgung hat eine Neubau- und Umbaupauschale in Höhe von insgesamt 44.000,00
€ für 11 Plätze für Kinder unter 3 Jahren bewilligt. Von dem
Restfinanzierungsanteil in Höhe von 303.300,00 € tragen die Ortsgemeinde
Katzweiler und der Landkreis Kaiserslautern jeweils die Hälfte
(151.650,00 €).
Der Kreisanteil erhöht sich demnach gegenüber
der vorläufigen Bewilligung um 7.400,00 € (von 144.250,00 € auf 151.650,00 €).
Abschlagszahlungen wurden bisher in Höhe von 144.250,00 € geleistet, somit
wären noch 7.400,00 € als Kreiszuwendung zu übernehmen.
Aus dem Haushaltsjahr 2012 stehen noch
1.075,00 € zur Verfügung. Diese können zur Auszahlung gebracht werden, wenn der
Jugendhilfeausschuss die endgültige Kreiszuwendung bewilligt.
Da diese Mittel jedoch nicht zur Gesamtfinanzierung ausreichen und der Haushaltsplan 2013 beschlossen ist, beabsichtigen wir, im Haushaltsplanentwurf 2014 weitere 6.325,00 € als Haushaltsansatz zu veranschlagen.
Die endgültige Finanzierung könnte somit wie
folgt aussehen:
Endgültige zuwendungsfähige
Kosten: |
347.300,00
€ |
Landes-/Bundeszuwendung: (11 U3-Kinder x 4.000,00 €) |
44.000,00
€ |
Restfinanzierungsanteil: |
303.300,00
€ |
davon Gemeindeanteil (50%): Ortsgemeinde Katzweiler |
151.650,00
€ |
vorgesehener/ beantragter
Kreiszuschuss (50%): |
151.650,00
€ |
Beschlussvorschlag:
Der
Ortsgemeinde Katzweiler wird zum bedarfsgerechten Ausbau des kommunalen
Kindergartens „Regenbogen“ eine endgültige Kreiszuwendung in Höhe von 151.650,00 € bewilligt.
Die erforderlichen restlichen Haushaltsmittel in Höhe von 6.325,00 € werden - vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Kreisgremien sowie der Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - im Haushaltsplan 2014 bereitgestellt.