Betreff
Kindergartenzweckverband Olsbrücken:
Bedarfsgerechter Umbau (Erweiterung/Teilaufstockung) des kommunalen Kindergartens Olsbrücken im Rahmen der Unterbringung von Kindern unter 3 Jahren
Vorlage
0252/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Zuge der Schaffung weiterer Plätze für Kinder unter 3 Jahren sowie der Ganztagsbetreuung musste das Raumangebot zur Erlangung einer entsprechenden Betriebserlaubnis erweitert werden. Der Jugendhilfeausschuss hat dem Kindergartenzweckverband für diese Maßnahme in seiner Sitzung vom 28.06.2012 eine vorläufige Kreiszuwendung in Höhe von 144.305,50 € bewilligt. Grundlage hierfür waren ursprünglich zuwendungsfähige Baukosten in Höhe von 316.611 €.

 

Mittlerweile wurde vom Träger der Schlussverwendungsnachweis vorgelegt. Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt hat daraufhin die endgültigen zuwendungsfähigen Baukosten auf rd. 326.222 € festgestellt.

 

Die Kostenerhöhung wurde verursacht durch die fachgerechte Entsorgung von vorgefundenem asbesthaltigen Material, durch Mehrkosten infolge des hohen Stahlpreises bei den Metallbauarbeiten sowie durch zusätzliche Anforderungen der Unfallkasse. Außerdem wurde eine Änderung der Fluchttreppe notwendig, da im Außenbereich die Zaun- und Toranlage versetzt werden musste. Schließlich fielen noch unvorhergesehene Kosten für ein Bodengutachten an, das auf Grund von Bedenken der Bauaufsichtsbehörde gefordert wurde.

 

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat eine Neubau- und Umbaupauschale in Höhe von insgesamt 28.000 € für 7 Plätze für Kinder unter 3 Jahren bewilligt.

 

Von dem Restfinanzierungsanteil in Höhe von rd. 298.222 € tragen der Kindergartenzweckverband und der Landkreis Kaiserslautern jeweils die Hälfte (149.111 €).

 

Der Kreisanteil erhöht sich demnach gegenüber der vorläufigen Bewilligung um 4.805,50 € (von 144.305,50 € auf 149.111,00 €). Abschlagszahlungen wurden bisher in Höhe von 144.305,50 € geleistet, somit wären noch 4.805,50 € als Kreiszuwendung zu übernehmen.

 

Die endgültige Finanzierung würde dann wie folgt aussehen:

 

Zuwendungsfähige Kosten (endgültig rd.):

326.222,00 €

Landes-/Bundeszuwendung:

7 U3-Kinder x 4.000,00 €

 

 

28.000,00 €

 

Restfinanzierungsanteil (rd.):

                  298.222,00 €

davon Gemeindeanteil (50%):

Kindergartenzweckverband Olsbrücken

149.111,00 €

beantragter Kreiszuschuss (50%):

149.111,00 €

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kindergartenzweckverband Olsbrücken wird eine Kreiszuwendung zum bedarfsgerechten Ausbau des kommunalen Kindergartens in Höhe von 149.111 € bewilligt.