Betreff
Gemeinsames Abfallwirtschaftskonzeptes für die ZAK, die Stadt und den Landkreis Kaiserslautern 2020-2024
Vorlage
2385/2021
Aktenzeichen
5.4/MM-53790/AWIKO
Art
Beschlussvorlage

Nach § 6 Abs. 4 LKrwG sind Abfallwirtschaftskonzepte bei wesentlichen Änderungen, spätestens jedoch alle fünf Jahre, fortzuschreiben und erneut der zuständigen Behörde vorzulegen. Der Kreistag hat daher am 26.11.2018 beschlossen das bestehende Abfallwirtschaftskonzept (AWIKO), das bereits damals gemeinsam mit der ZAK, der Stadt und dem Landkreis Kaiserslautern erstellt wurde, für den Zeitraum 2020 - 2024 fortzuschreiben.

 

Ziel der Fortschreibung des gemeinsamen Abfallwirtschaftskonzeptes ist es, strategische Überlegungen und Planungen für eine effiziente Kreislaufwirtschaft zu entwickeln. Dabei sollen ökologische und wirtschaftliche Effizienz im Umgang mit den Stoffströmen und eine möglichst hohe Bürgerfreundlichkeit im Vordergrund stehen.

 

Das gemeinsame Abfallwirtschaftskonzept, orientiert sich am Leitfaden des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten und besteht aus insgesamt vier Teilen:

 

  • Teil A: Allgemeiner übergreifender Teil
  • Teil B: Stadt Kaiserslautern
  • Teil C: Landkreis Kaiserslautern
  • Teil D: Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK)

 

Der allgemeine Teil A befasst sich in erster Linie mit den rechtlichen Vorgaben des Konzepts, den allgemeinen Strukturdaten der Region, wie z.B. der Bevölkerungsentwicklung sowie mit den abfallwirtschaftlichen Strukturen, dem Gebührenmodell, der Gebührenstruktur, aber auch den Gesamtabfallmengen der drei beteiligten öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Der Teil C, der sich ausschließlich auf den Landkreis Kaiserslautern bezieht, wurde dem Umwelt- und Abfallwirtschafts- sowie dem Kreisausschuss bereits vorgestellt und am 29.06.2020 durch den Kreistag beschlossen.

Der Entwurf des Gesamtkonzeptes war vor seiner finalen Beschlussfassung durch den Kreistag Gegenstand eines Beteiligungsverfahrens, in dem die im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Verbände sowie der Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft zu hören waren. Die Beteiligungsfrist hierfür endete am 30.04.2021. Die beteiligten Verbände sowie eine Übersicht der eingereichten Stellungnahmen und des daraus abzuleitenden etwaigen Handlungsbedarfs für die einzelnen örE ist aus beigefügter Darstellung ersichtlich.

Die Ergebnisse aus dem Beteiligungsverfahren wurden von allen örE geprüft und im Einzelnen bewertet. Da viele Stellungnahmen sich nur auf einzelne Sachverhalte beziehen, die häufig nur einen der drei beteiligten örE betreffen, wurde hierbei auf Mehrfachstellungnahmen durch die jeweils anderen örE verzichtet.

Aus den eingegangenen Stellungnahmen des Beteiligungsverfahrens ergibt sich aus unserer Sicht keine Erforderlichkeit oder Verpflichtung zur Anpassung des finalen AWIKO-Entwurfs. Einige, teilweise guten Ansätze können aber ggf. bei der späteren Umsetzung des AWIKO herangezogen werden.

Die Abfallwirtschaftseinrichtung schlägt vor, das gemeinsame Abfallwirtschaftskonzept 2020-2024 in der vorgelegten Gesamtfassung zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Kreistag beschließt das gemeinsame Abfallwirtschaftskonzept 2020-2024 der ZAK sowie der Stadt und des Landkreises Kaiserslautern in der vorgelegten Fassung.