Betreff
Ersatzbeschaffung Atemschutzgeräte Tunnelrettung; hier Auftragsvergabe
Vorlage
2404/2021
Aktenzeichen
3.5/tm/12601/AS
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Katastrophenschutz des Landkreises Kaiserslautern hat zur Erfüllung seiner Pflichtaufgaben im Bereich des überörtlichen Brandschutzes, der überörtlichen Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz gem. § 5 LBGK i.V.m. § 5 der Feuerwehrverordnung Ausrüstung und Fahrzeuge selbst zu beschaffen.

 

Die Rettung in Tunnelanlagen, vor allem bei Bränden, bedarf einer besonderen Ausrüstung. Der Heiligenbergtunnel der Deutschen Bahn (DB) in Hochspeyer liegt auf der längsten pfälzischen Bahnstrecke von Mannheim nach Saarbrücken. Der Tunnel hat eine Länge von 1.347 m. In der Tunnelmitte verläuft die Grenze von Stadt und Landkreis, sodass im Einsatzfall das westliche Tunnelportal durch die Kräfte der Stadt Kaiserslautern und das östliche Tunnelportal durch den Landkreis Kaiserslautern bedient wird. Für die großen Strecken, die unter Atemschutz zu Fuß zurückgelegt werden müssen, werden spezielle Atemschutzgeräte benötigt. Die Atemluftkapazität der Standardgeräte der Feuerwehren reichen hierfür nicht aus, sodass sogenannte Doppelflaschengeräte benötigt werden.

 

Im Jahre 2009 hat die DB Netz AG insgesamt 24 solcher Spezialatemschutzgeräte beschafft und dem Landkreis Kaiserslautern übergeben. Zeitgleich wurden noch 96 CFK-Atemschutzflaschen, dabei handelt es sich um extra leichte Carbonflaschen aus mit Kohlenstoff verstärktem Kunststoff, bereitgestellt (48 Stk. für die Geräte, gleiche Menge als Ersatz). Die Geräte unterliegen zeitlich festgelegten Prüfungen und müssen zusätzlich alle sechs Jahre einer Generalüberholung unterzogen werden. Im aktuellen Jahr stünde wieder eine Generalüberholung an, die sich jedoch nach Abstimmung mit den Fachkräften im Katastrophenschutz, als nicht mehr wirtschaftlich darstellt. Die Herstellerfirma hatte die Ersatzteilgarantie für die nun auszutauschenden Bauteile aufgekündigt, sodass bei einem Defekt nur ein Komplettaustausch des Gerätes möglich ist.

 

Das würde dann in absehbarer Zeit zum Bestand verschiedener Gerätetypen und zu Sicherheitsproblemen im Einsatzfall führen. Die Einsatzkräfte müssen auf ein Gerät geschult sein, um sich in Gefahren- bzw. Notsituationen im Tunnel nicht mit verschiedenen Gerätetypen auseinandersetzen müssen. Der einzelne Austausch von Geräten ist daher aus Sicherheitsgründen in der Tunnelrettung nicht zu vertreten. Daher hat man sich darauf verständigt, alle Geräte gegen Neugeräte mit neuer, gleicher Technik auszutauschen um sich damit sowohl aus Sicherheitsgründen als auch in Bezug auf Ersatzteile zukunftsfähig aufzustellen.

 

Da diese Spezialtechnik ausschließlich für die Gefahrenabwehr im Heiligenbergtunnel Hochspeyer benötigt wird, ist die Verwaltung der Ansicht, dass die DB Netz AG nach § 31 Abs. 2. Nr. 1 LBGK zur Bereitstellung der Ausrüstung auf eigene Kosten, zumindest einer Kostenbeteiligung, verpflichtet ist. Seit September vergangenen Jahres laufen die Gespräche mit der DB Netz AG, bisher jedoch erfolglos. Die 2009 getätigte Investition wird als einmalig angesehen und man ist nicht bereit erneut Kosten zu tragen.

 

Da die Atemschutzgeräte nun ihre Prüffrist erreicht haben, kann der Landkreis Kaiserslautern zur Sicherstellung der Gefahrenabwehr am und im Heiligenbergtunnel nicht weiter auf die DB Netz AG warten, da gehandelt werden muss. Man hat sich daher dazu entschieden, die neuen Atemschutzgeräte auf Kosten des Landkreises zu beschaffen, jedoch ggf. mit weiteren rechtlichen Schritten die DB Netz AG zur Kostenübernahme/Kostenbeteiligung in die Pflicht zu nehmen.

 

Im TH 8 wurde bei der Haushaltsstelle 12802-082400 ein Betrag von 15.000 € für 2021 eingeplant. Diese Mittel waren noch für die Grundüberholung geplant, die sich jedoch durch die Einstellung der Ersatzteilgarantie als unwirtschaftlich herausgestellt hat. Die Differenz von ca. 43.000 € soll zunächst durch Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen innerhalb des TH 8 kompensiert werden. Sollten keine Mittel der DB Netz AG bereitgestellt und keine ausreichenden Einsparungen im TH 8 erzielt werden können, müsste ein Ausgleich innerhalb des Haushaltes erfolgen.

 

Es wurden durch die Verwaltung drei Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, von denen zwei Firmen ein Angebot abgegeben haben. Die dritte Firma konnte kein wirtschaftliches Angebot abgeben.

 

1. Angebot: Firma Magin GmbH in Schifferstadt; 57.574,96 € (brutto)

2. Angebot: 70.577,19 (brutto)

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt die Auftragsvergabe zur Beschaffung von 24 Spezialatemschutzgeräten an die Fa. Magin Schifferstadt mit der Brutto-Auftragssumme von 57.574,96 €.