Sachverhalt:
Der Katastrophenschutz des Landkreises Kaiserslautern hat zur Erfüllung
seiner Pflichtaufgaben im Bereich des überörtlichen Brandschutzes, der
überörtlichen Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz gem. § 5 LBGK i.V.m.
§ 5 der Feuerwehrverordnung Ausrüstung und Fahrzeuge selbst zu beschaffen.
Die Rettung in Tunnelanlagen, vor allem bei Bränden, bedarf einer
besonderen Ausrüstung. Der Heiligenbergtunnel der Deutschen Bahn (DB) in
Hochspeyer liegt auf der längsten pfälzischen Bahnstrecke von Mannheim nach
Saarbrücken. Der Tunnel hat eine Länge von 1.347 m. In der Tunnelmitte verläuft
die Grenze von Stadt und Landkreis, sodass im Einsatzfall das westliche
Tunnelportal durch die Kräfte der Stadt Kaiserslautern und das östliche Tunnelportal
durch den Landkreis Kaiserslautern bedient wird. Für die großen Strecken, die
unter Atemschutz zu Fuß zurückgelegt werden müssen, werden spezielle
Atemschutzgeräte benötigt. Die Atemluftkapazität der Standardgeräte der
Feuerwehren reichen hierfür nicht aus, sodass sogenannte Doppelflaschengeräte
benötigt werden.
Im Jahre 2009 hat die DB Netz AG insgesamt 24 solcher
Spezialatemschutzgeräte beschafft und dem Landkreis Kaiserslautern übergeben.
Zeitgleich wurden noch 96 CFK-Atemschutzflaschen, dabei handelt es sich um
extra leichte Carbonflaschen aus mit Kohlenstoff verstärktem Kunststoff,
bereitgestellt (48 Stk. für die Geräte, gleiche Menge als Ersatz). Die Geräte
unterliegen zeitlich festgelegten Prüfungen und müssen zusätzlich alle sechs
Jahre einer Generalüberholung unterzogen werden. Im aktuellen Jahr stünde
wieder eine Generalüberholung an, die sich jedoch nach Abstimmung mit den
Fachkräften im Katastrophenschutz, als nicht mehr wirtschaftlich darstellt. Die
Herstellerfirma hatte die Ersatzteilgarantie für die nun auszutauschenden
Bauteile aufgekündigt, sodass bei einem Defekt nur ein Komplettaustausch des
Gerätes möglich ist.
Das würde dann in absehbarer Zeit zum Bestand verschiedener Gerätetypen
und zu Sicherheitsproblemen im Einsatzfall führen. Die Einsatzkräfte müssen auf
ein Gerät geschult sein, um sich in Gefahren- bzw. Notsituationen im Tunnel
nicht mit verschiedenen Gerätetypen auseinandersetzen müssen. Der einzelne
Austausch von Geräten ist daher aus Sicherheitsgründen in der Tunnelrettung
nicht zu vertreten. Daher hat man sich darauf verständigt, alle Geräte gegen
Neugeräte mit neuer, gleicher Technik auszutauschen um sich damit sowohl aus
Sicherheitsgründen als auch in Bezug auf Ersatzteile zukunftsfähig
aufzustellen.
Da diese Spezialtechnik ausschließlich für die Gefahrenabwehr im
Heiligenbergtunnel Hochspeyer benötigt wird, ist die Verwaltung der Ansicht,
dass die DB Netz AG nach § 31 Abs. 2. Nr. 1 LBGK zur Bereitstellung der
Ausrüstung auf eigene Kosten, zumindest einer Kostenbeteiligung, verpflichtet
ist. Seit September vergangenen Jahres laufen die Gespräche mit der DB Netz AG,
bisher jedoch erfolglos. Die 2009 getätigte Investition wird als einmalig
angesehen und man ist nicht bereit erneut Kosten zu tragen.
Da die Atemschutzgeräte nun ihre Prüffrist erreicht haben, kann der
Landkreis Kaiserslautern zur Sicherstellung der Gefahrenabwehr am und im
Heiligenbergtunnel nicht weiter auf die DB Netz AG warten, da gehandelt werden
muss. Man hat sich daher dazu entschieden, die neuen Atemschutzgeräte auf
Kosten des Landkreises zu beschaffen, jedoch ggf. mit weiteren rechtlichen
Schritten die DB Netz AG zur Kostenübernahme/Kostenbeteiligung in die Pflicht
zu nehmen.
Im TH 8 wurde bei der Haushaltsstelle 12802-082400 ein Betrag von 15.000
€ für 2021 eingeplant. Diese Mittel waren noch für die Grundüberholung geplant,
die sich jedoch durch die Einstellung der Ersatzteilgarantie als
unwirtschaftlich herausgestellt hat. Die Differenz von ca. 43.000 € soll
zunächst durch Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen innerhalb des TH 8
kompensiert werden. Sollten keine Mittel der DB Netz AG bereitgestellt und
keine ausreichenden Einsparungen im TH 8 erzielt werden können, müsste ein
Ausgleich innerhalb des Haushaltes erfolgen.
Es wurden durch die Verwaltung drei Firmen zur Angebotsabgabe
aufgefordert, von denen zwei Firmen ein Angebot abgegeben haben. Die dritte
Firma konnte kein wirtschaftliches Angebot abgeben.
1. Angebot: Firma Magin GmbH in Schifferstadt; 57.574,96 € (brutto)
2. Angebot: 70.577,19 (brutto)
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
beschließt die Auftragsvergabe zur Beschaffung von 24 Spezialatemschutzgeräten
an die Fa. Magin Schifferstadt mit der Brutto-Auftragssumme von 57.574,96 €.