Sachverhalt:
Aufgrund der
Corona-Pandemie fand die Beschlussfassung der Sitzung des Kreistages am
14.12.2020 im Umlaufverfahren
statt.
Gemäß § 28 Abs. 3 Satz 1 LKO
dürfen bei Naturkatastrophen oder sofern andere außergewöhnliche Notsituationen
dies erfordern, Beschlüsse in einem schriftlichen oder elektronischen
Umlaufverfahren gefasst werden, wenn kein Kreistagsmitglied einem solchen
Verfahren widerspricht.
Ein
Widerspruch durch Kreistagsmitglieder wurde nicht eingelegt.
Der Kreistag ruft
in seiner nächsten Präsenzsitzung die im Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse
auf und kann diese aufheben, soweit nicht bereits Rechte Dritter entstanden
sind
Die Übersicht der
gefassten Beschlüsse ist in der Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag nimmt
die im Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse der Sitzung des Kreistages am
14.12.2020 zur Kenntnis.