Betreff
Großbrandschaden auf dem Betriebsgelände der Fa. GEWE am 11.08.2008 in Rodenbach
Zuführung in die Rückstellung
Vorlage
2415/2021
Aktenzeichen
1.3/lt/11612
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Am 11.10.2008 kam es auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Fa. GEWE Reifengroßhandel GmbH Rodenbach zu einem Großbrand, in dessen Folge große Mengen Reifen verbrannten und vier der neun auf dem Gelände befindlichen Hallen zerstört wurden. In Verbindung mit dem Eintrag von Löschmittelzusätzen kam es zu einer starken Belastung des Untergrundes durch Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS).

 

In der Folge kam es bis heute zu umfangreichen Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen deren Gesamtkosten sich aktuell auf ca. 10,4 Mio. € belaufen. Für die Abwicklung der unmittelbaren Sanierungskosten wurden im Jahr des Schadensereignisses außerplanmäßig 4,8 Mio. € bereitgestellt.

In Erwartung weiterer kostenintensiver Folgekosten für die Boden- und Grundwassersanierung und insbesondere für die fortdauernde Grundwassersicherung wurden in den Jahren 2008 und 2010 insgesamt 9,7 Mio. € Rückstellungen gem. § 36 Abs. 1 Ziff. 6 GemHVO gebildet, die in Höhe von 8.584.358,88 € in Anspruch genommen wurden. Aktuell beträgt die Rückstellung für die Sanierung der Altlasten folglich noch 1.115.641,12 €. Zuweisungen des Landes aus dem Ausgleichsstock trugen in Höhe von ca. 4,4 Mio. € zur Kostendeckung bei.

 

Die Verwaltung ist seit Jahren bestrebt, Maßnahmen zu eruieren, mit denen die Sicherungsmaßnahmen effizienter und kostengünstiger gestaltet werden können. Zusammen mit dem uns beratenden Fachbüro Fa. Peschla+Rochmes GmbH, Kaiserslautern strebt man für die Folgejahre ein neues Verfahren zur Immobilisierung der PFAS-Belastung im Grundwasser durch den Einsatz von Nano- und Mikropartikeln an (sog. In-Situ-Verfahren).

 

Ein entsprechendes Anwendungskonzept wurde von der Fa. Intrapore GmbH, Essen der Verwaltung am 17.11.2020 vorgestellt. Dieses Anwendungskonzept ist der Vorlage beigefügt. Im Rahmen eines Pilotversuchs ist zunächst zu klären, ob sich dieses In-Situ-Verfahren für die weitere Sanierung eignet und realisieren lässt. Die Fa. Peschla+Rochmes erarbeitet gegenwärtig einen Ablaufplan. Dieser wird unter der Annahme erstellt, dass der Pilotversuch des In-Situ-Verfahrens der Fa. Interpore GmbH, Essen zu einem positiven Ergebnis führt und eine anschließende Sanierung nach diesem Verfahren erfolgen kann. Der Ablaufplan soll die einzelnen beabsichtigen Maßnahmen (Untersuchungen, Einholung von Genehmigungen, Umsetzung) und eine detaillierte Kostenprognose enthalten.

 

Vor Einstieg in das Verfahren wären zu gegebener Zeit die Zustimmung der Kreisgremien einzuholen und die positive Begleitung durch das Land als Zuweisungsgeber nach dem Ausgleichsstock sicherzustellen.

 

Auf Anfrage hat die Fa. Peschla+Rochmes im Vorgriff auf den detaillierten Ablaufplan der Verwaltung eine grobe Kostenschätzung vorgelegt. Demnach rechnet man für den Pilotversuch und für die anschließende Einrichtung einer dauerhaften, optimierten hydraulischen Sicherung einschließlich Monitoring bis ins Jahr 2031 von Kosten in Höhe von insgesamt ca. 3 Mio. €.

 

Auf Grund dieser Einschätzung ist zu erwarten, dass die Sanierung wohl auch in den nächsten 10 Jahren Kosten in noch ungewisser Höhe verursachen wird. Die Verwaltung beabsichtigt daher, die noch vorhandene Rückstellung im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2020 zu erhöhen. Für diese aufwandswirksame Rückstellungsbildung ist im Haushaltsplan 2020 kein Ansatz vorhanden, allerdings zeichnet sich gegenwärtig ein positives Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2020 ab.

 

Nach dem vorläufigen (prognostizierten) Jahresergebnis wird dieses mit ca. 3 Mio. € erwartet. Die Verwaltung schlägt vor, die Rückstellung im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Jahresabschluss 2020 um 2 Mio. € zu erhöhen. Da es ein negatives Jahresergebnis zu vermeiden gilt, erfolgt die Erhöhung der Rückstellung unter der Bedingung, dass trotz Rückstellungsbildung ein positives Jahresergebnis 2020 erzielt wird. Im Falle eines sich abzeichnenden negativen Ergebnisses wird der Rückstellung im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 ein geringerer Betrag als 2 Mio. € zugeführt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt der Zuführung von bis zu 2 Mio. € in die Rückstellung für die noch ungewissen Aufwendungen der weiteren Maßnahmen zur Sanierung und Sicherung des ehemaligen Betriebsgeländes der Fa. GEWE in Rodenbach zu. Die beabsichtigte aufwandswirksame Erhöhung der Zuführung erfolgt im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Jahresabschluss 2020 und belastet folglich den Haushalt 2020.