Sachverhalt:
Die Fahrbahn der K 9 auf der freien Strecke zwischen der L 356 und
Weltersbach ist bereichsweise stark zerstört. Neben den nach längerer Liegezeit
häufigen Erscheinungen wie Kornausbruch, Ausmagerungen und Abplatzungen treten
insbesondere Einzel- und Netzrisse auf. Bereichsweise sind Verdrückungen
festzustellen. Die Fahrbahndecke wurde mehrfach notdürftig geflickt und
punktuell ausgebessert. Insgesamt ist die Fahrbahn in einem schlechten Zustand.
Grund hierfür ist unter anderem die nicht ausreichende Dimensionierung des
Oberbaus.
Der Ausbau der K 9 auf einer Länge von ca. 1,2 km ist daher zwingend
geboten, da die Kreisstraße in ihrem derzeitigen unzureichenden Zustand,
insbesondere die Anforderungen an die Verkehrssicherheit, nicht mehr erfüllen
kann. Auf der Basis des Straßenzustandes und des Bodengutachtens ist für die K
9 ein Vollausbau erforderlich.
Der Ausbau zur Optimierung der K 9 verfolgt im Wesentlichen nachfolgende
Ziele:
- Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
- Erhöhung der Verkehrssicherheit
- Erhöhung der Tragfähigkeit
- geordnete Ableitung des
Niederschlagswassers
Die Verbesserungen für den Kfz-Verkehr werden durch die Anpassung und
Optimierung der Trassenführung, der geregelten Ableitung des
Niederschlagswassers und die Erneuerung der Fahrbahnoberfläche erreicht. Der
einseitige Anbau zur Gewährleistung einer einheitlichen Fahrbahnbreite von 6,00
m erfolgt durchgängig auf der rechten Fahrbahnseite. Grund hierfür sind die
geringeren Eingriffe in den seitlichen Bestand.
Die Verkehrssicherheit auf diesem Streckenabschnitt kann hiermit
erheblich verbessert bzw. wiederhergestellt werden. Das Baurecht wurde über ein
Planfeststellungsverfahren erlangt. Der Eingriff in Natur und Landschaft wird
mit landespflegerischen Maßnahmen ausgeglichen.
Weiterhin müssen zur Anbindung eines Logistikzentrums im vorgesehenen
Ausbaubereich der K 9, zwei Zufahrten an der freien Strecke bei ca. Stat. 0,620
und 0,730 ausgebaut werden, die K 9 muss teilweise verbreitert werden und eine
Signalisierung der nördlichen Zufahrt ist herzustellen.
Zur Minimierung der Behinderungen der Verkehrsteilnehmer und der
Belästigungen der umliegenden Gemeinden mit Umleitungsverkehr wird der Ausbau
der K 9 in 2 Bauabschnitten durchgeführt. Bis zum Ende des Probebetriebs des Logistikzentrums
soll als 1. Bauabschnitt der Bereich
zw. Bau-km 0-225 und 0+500 fertig gestellt werden. Der 2. Bauabschnitt von Bau-km 0+500 bis Bauende erfolgt dann im
Frühjahr 2022.
Hierdurch kann insbesondere der Umleitungsverkehr des Logistikzentrums stark
minimiert werden.
Mit dem Investor des Logistikzentrums wurde daher eine gemeinsame
Ausschreibung vereinbart. Alle Arbeiten, die zur Herstellung der K 9 und zur
Anbindung des Logistikzentrums erforderlich sind, werden vom LBM Kaiserslautern
ausgeschrieben und baulich umgesetzt.
Für die gemeinschaftlichen Arbeiten erfolgt zwischen Kreis und Investor
eine Kostenteilung entsprechend der zusätzlichen Fahrbahnfläche für die
Ansiedlung des Logistikzentrums zur Gesamtfahrbahnfläche der K 9.
Der Kostenteilungsschlüssel beträgt demnach:
Landkreis Kaiserslautern: 61
%
Investor Logistikzentrum: 39
%
Vom Investor werden außerdem die Bauleistungen übernommen, die zu 100 %
nur von der Ansiedlung des Logistikzentrums verursacht werden.
Laut Kostenberechnung, die auch in die Erstellung des Zuwendungsantrags
eingeflossen ist, betragen die Gesamtkosten 2.029.000 €. Die voraussichtlich
zuwendungsfähigen Kosten betragen 1.570.000 €. Die beantrage Landeszuwendung
beträgt demnach bei dem erhöhten Fördersatz von 72 % 1.130.400 €.
Aufgrund des nachträglich geänderten Kostenteilungsschlüssels kommt es
hierbei im Vollzug vermutlich zu Verschiebungen. Da sich der Kostenanteil des
Investors um 5 % erhöht hat, reduzieren sich der Anteil des Landkreises
Kaiserslautern und demzufolge auch die Landeszuwendung.
Im Haushaltsplan 2021 ist ein Ansatz von 400.000 €, ein Übertrag aus
2020 von 45.000 € sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.550.000 €
vorhanden. Der Anstieg der Gesamtkosten ist darauf zurückzuführen, dass noch
Deckschichtarbeiten in Höhe von 31.000 € in das Gesamtvorhaben eingeflossen
sind, die vom LBM als nicht zuwendungsfähig, aber aus technischer Sicht als
zwingend erforderlich angesehen werden. Dieser Kostenanteil wird über den
Unterhaltungsaufwand (Buchungsstelle 54201-523300) abgewickelt. Ggfs.
anfallende Mehrkosten dieser Maßnahme können innerhalb des
Kreisstraßenbaubudgets aufgefangen werden.
Die Submission ist für den 13.09.2021 geplant. Der Zeitplan sieht vor,
dass die Vergabe schnellstmöglich nach dem Submissionstermin erfolgt, um den
ersten Bauabschnitt bis Dezember 2021 abzuschließen und demnach die
Erschließung des Logistikbetriebs noch vor dem Weihnachtgeschäft in Richtung
Autobahn zu ermöglichen.
Die nächste Kreistagssitzung ist allerdings erst für den 02.11.2021
geplant. Zur Einhaltung der Zeitplanung des LBM bittet die Verwaltung darum,
dass der Kreistag den Landrat ermächtigt, gegenüber dem LBM die
rechtsverbindliche Zustimmung zur Vergabeempfehlung auszusprechen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag ermächtigt den Landrat nach Vorlage des
Zuwendungsbescheids, entsprechend des vom LBM vorzulegenden Vergabevorschlages,
für die Bauarbeiten zum Ausbau der K 9 zwischen der L 356 und Weltersbach die
rechtsverbindliche Zustimmung zur Auftragsvergabe auszusprechen.