Betreff
K 9 Ausbau der freien Strecke zwischen L 356 und Weltersbach - Vergabe der Bauarbeiten
Vorlage
2490/2021
Aktenzeichen
1.3/aw/54201
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Fahrbahn der K 9 auf der freien Strecke zwischen der L 356 und Weltersbach ist bereichsweise stark zerstört. Neben den nach längerer Liegezeit häufigen Erscheinungen wie Kornausbruch, Ausmagerungen und Abplatzungen treten insbesondere Einzel- und Netzrisse auf. Bereichsweise sind Verdrückungen festzustellen. Die Fahrbahndecke wurde mehrfach notdürftig geflickt und punktuell ausgebessert. Insgesamt ist die Fahrbahn in einem schlechten Zustand. Grund hierfür ist unter anderem die nicht ausreichende Dimensionierung des Oberbaus.

 

Der Ausbau der K 9 auf einer Länge von ca. 1,2 km ist daher zwingend geboten, da die Kreisstraße in ihrem derzeitigen unzureichenden Zustand, insbesondere die Anforderungen an die Verkehrssicherheit, nicht mehr erfüllen kann. Auf der Basis des Straßenzustandes und des Bodengutachtens ist für die K 9 ein Vollausbau erforderlich.

 

Der Ausbau zur Optimierung der K 9 verfolgt im Wesentlichen nachfolgende Ziele:

 

  • Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit
  • Erhöhung der Tragfähigkeit
  • geordnete Ableitung des Niederschlagswassers

 

Die Verbesserungen für den Kfz-Verkehr werden durch die Anpassung und Optimierung der Trassenführung, der geregelten Ableitung des Niederschlagswassers und die Erneuerung der Fahrbahnoberfläche erreicht. Der einseitige Anbau zur Gewährleistung einer einheitlichen Fahrbahnbreite von 6,00 m erfolgt durchgängig auf der rechten Fahrbahnseite. Grund hierfür sind die geringeren Eingriffe in den seitlichen Bestand.

 

Die Verkehrssicherheit auf diesem Streckenabschnitt kann hiermit erheblich verbessert bzw. wiederhergestellt werden. Das Baurecht wurde über ein Planfeststellungsverfahren erlangt. Der Eingriff in Natur und Landschaft wird mit landespflegerischen Maßnahmen ausgeglichen.

 

Weiterhin müssen zur Anbindung eines Logistikzentrums im vorgesehenen Ausbaubereich der K 9, zwei Zufahrten an der freien Strecke bei ca. Stat. 0,620 und 0,730 ausgebaut werden, die K 9 muss teilweise verbreitert werden und eine Signalisierung der nördlichen Zufahrt ist herzustellen.

 

Zur Minimierung der Behinderungen der Verkehrsteilnehmer und der Belästigungen der umliegenden Gemeinden mit Umleitungsverkehr wird der Ausbau der K 9 in 2 Bauabschnitten durchgeführt. Bis zum Ende des Probebetriebs des Logistikzentrums soll als 1. Bauabschnitt der Bereich zw. Bau-km 0-225 und 0+500 fertig gestellt werden. Der 2. Bauabschnitt von Bau-km 0+500 bis Bauende erfolgt dann im Frühjahr 2022.

 

Hierdurch kann insbesondere der Umleitungsverkehr des Logistikzentrums stark minimiert werden.

Mit dem Investor des Logistikzentrums wurde daher eine gemeinsame Ausschreibung vereinbart. Alle Arbeiten, die zur Herstellung der K 9 und zur Anbindung des Logistikzentrums erforderlich sind, werden vom LBM Kaiserslautern ausgeschrieben und baulich umgesetzt.

 

Für die gemeinschaftlichen Arbeiten erfolgt zwischen Kreis und Investor eine Kostenteilung entsprechend der zusätzlichen Fahrbahnfläche für die Ansiedlung des Logistikzentrums zur Gesamtfahrbahnfläche der K 9.

 

Der Kostenteilungsschlüssel beträgt demnach:

 

Landkreis Kaiserslautern:            61 %

Investor Logistikzentrum:           39 %

 

Vom Investor werden außerdem die Bauleistungen übernommen, die zu 100 % nur von der Ansiedlung des Logistikzentrums verursacht werden.

 

Laut Kostenberechnung, die auch in die Erstellung des Zuwendungsantrags eingeflossen ist, betragen die Gesamtkosten 2.029.000 €. Die voraussichtlich zuwendungsfähigen Kosten betragen 1.570.000 €. Die beantrage Landeszuwendung beträgt demnach bei dem erhöhten Fördersatz von 72 % 1.130.400 €.

 

Aufgrund des nachträglich geänderten Kostenteilungsschlüssels kommt es hierbei im Vollzug vermutlich zu Verschiebungen. Da sich der Kostenanteil des Investors um 5 % erhöht hat, reduzieren sich der Anteil des Landkreises Kaiserslautern und demzufolge auch die Landeszuwendung.

 

Im Haushaltsplan 2021 ist ein Ansatz von 400.000 €, ein Übertrag aus 2020 von 45.000 € sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.550.000 € vorhanden. Der Anstieg der Gesamtkosten ist darauf zurückzuführen, dass noch Deckschichtarbeiten in Höhe von 31.000 € in das Gesamtvorhaben eingeflossen sind, die vom LBM als nicht zuwendungsfähig, aber aus technischer Sicht als zwingend erforderlich angesehen werden. Dieser Kostenanteil wird über den Unterhaltungsaufwand (Buchungsstelle 54201-523300) abgewickelt. Ggfs. anfallende Mehrkosten dieser Maßnahme können innerhalb des Kreisstraßenbaubudgets aufgefangen werden.

 

Die Submission ist für den 13.09.2021 geplant. Der Zeitplan sieht vor, dass die Vergabe schnellstmöglich nach dem Submissionstermin erfolgt, um den ersten Bauabschnitt bis Dezember 2021 abzuschließen und demnach die Erschließung des Logistikbetriebs noch vor dem Weihnachtgeschäft in Richtung Autobahn zu ermöglichen.

 

Die nächste Kreistagssitzung ist allerdings erst für den 02.11.2021 geplant. Zur Einhaltung der Zeitplanung des LBM bittet die Verwaltung darum, dass der Kreistag den Landrat ermächtigt, gegenüber dem LBM die rechtsverbindliche Zustimmung zur Vergabeempfehlung auszusprechen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag ermächtigt den Landrat nach Vorlage des Zuwendungsbescheids, entsprechend des vom LBM vorzulegenden Vergabevorschlages, für die Bauarbeiten zum Ausbau der K 9 zwischen der L 356 und Weltersbach die rechtsverbindliche Zustimmung zur Auftragsvergabe auszusprechen.