Betreff
Beförderung der Kindergartenkinder im Landkreis Kaiserslautern
Vorlage
2491/2021
Aktenzeichen
3/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Seit der Ausschreibung der Buslinienbündel im Landkreis Kaiserslautern im Jahr 2015 wurden die Kindergartenkinder, welche im ÖPNV befördert werden, von Begleitpersonen im Bus beaufsichtigt. Mit der Aufsichtspflicht ist seit dieser Zeit die Firma Pond Security beauftragt. Der Vertrag sah eine Laufzeit bis zum Ende des Kindertagesstättenjahres 2020/21 vor, mit der Option der Vertragsverlängerung um ein Jahr. Aufgrund einer umstrittenen Erhöhung des Preises – rd. 38 Prozent – nahm die Verwaltung Mitte Juni 2021 Abstand von der Vertragsverlängerung mit der Fa. Pond.

 

Die Begleitung der Kindergartenkinder war in den vergangenen Jahren mit rund 280.000 € veranschlagt. Bei Ziehung der Verlängerungsoption und damit verbundener Preisanpassung hätte dies eine Steigerung auf jährlich rd. 387.000 € zur Folge. Hinzu kommen bei beiden Kostenblöcken der Kauf der VRN Fahrkarten in Höhe von ca. 60.000€. Somit würde sich die Kita-Beförderung um rd. 107.000 € verteuern und läge mithin bei jährlich rd. 447.000 €.

 

Um die dringliche und verpflichtende Kindertagesstätten-Beförderung bis zur Abwicklung eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens bis Juli 2022 zunächst sicherzustellen, wurde kurzfristig entschieden, die Beförderung im ÖPNV aufzugeben und stattdessen einen freigestellten Kleinbusverkehr im Rahmen einer Interimsvergabe einzurichten. Als Grundlage für die Planung der Verkehre dienten die bisherigen ÖPNV-Fahrten, die dann entfallen und als Einsparpotential berechnet wird.

 

Im Rahmen der Preisanfrage wurden diverse Unternehmen von Mietwagen- und Taxiunternehmen bis hin zu Busunternehmen angefragt. Die eingegangenen Angebote fielen sehr unterschiedlich aus und teilweise auch nur auf einzelne Einrichtungen bzw. Beförderungen abzielend. Auch größere Busunternehmen haben Angebote für die Beförderung abgegeben. Hierbei wurde überwiegend der Verkehr zu allen Einrichtungen angeboten.

 

In der Gesamtbetrachtung der Kosten wäre eine Beauftragung der DB Regio Bus GmbH Mitte (für die Beförderung zu 11 Einrichtungen) und des MOBS Mietwagenverkehrs (für die Beförderung zu 2 Einrichtungen) am wirtschaftlichsten für den Landkreis Kaiserslautern. Die DB Regio Bus GmbH Mitte setzt für die Beförderung der Kindergartenkinder 9-Sitzer-Kleinbusse mit Sitzerhöhungen und Sicherheitsgurten ein. Beim MOBS handelt es sich um den Bürgerbus in Steinwenden. Die Vertreter des MOBS haben lediglich ein Angebot für die Beförderung der Kindertagesstätten in Steinwenden und in Niedermohr abgegeben.

 

Der MOBS soll für die Durchführung der Kindertagesstätten-Verkehre eine Mietwagenkonzession nach dem Personenbeförderungsgesetz erhalten. In den Zeiten außerhalb der Kindergartenverkehre wird der MOBS den Bürgerbusbetrieb sowohl in der Ortsgemeinde Steinwenden, als auch in der Ortsgemeinde Niedermohr sicherstellen.

 

Das Angebot der DB Regio Bus GmbH Mitte beinhaltet die Beförderung zu 11 Einrichtungen und veranschlagt dafür 1.903,53 € brutto pro Tag. Das Angebot des MOBS Mietwagenverkehrs beträgt 331,70 € brutto pro Tag.

 

Für die Kita-Beförderung im Rahmen der Interimsvergabe fallen für den Zeitraum 30.08.2021 bis 31.07.2022 rd. 470.000 €, abzüglich der rd. 60.000 € Fahrkartenersparnis, mithin rd. 410.00 €. Darin enthalten ist noch nicht das Einsparpotential aus dem Wegfall des Kita-Linienverkehrs und des eingeschränkten Ferienverkehrs. Dies kann zurzeit noch nicht beziffert werden.

 

Für den Beförderungszeitraum September bis Dezember 2021 fallen Kosten in Höhe von rd. 140.000 € an. Im Haushalt 2021 steht bei der Haushaltsstelle 24102-524120 noch ein Betrag von rd. 58.000 € zur Verfügung. Die Deckung des Restbetrages in Höhe von rd. 82.000 € für das Restjahr September bis Dezember 2021 erfolgt aus dem Teilhaushalt 7, (nicht verausgabte Bauunterhaltung Schulen). Die Beförderungskosten für das Jahr 2022 werden im neuen Haushalt veranschlagt.

 

Abgesehen von der Kostenseite darf an dieser Stelle auch darauf hingewiesen werden, dass durch die Einrichtung einer freigestellten Kita-Beförderung eine größere Flexibilität eintritt. Bislang waren Fahrtverschiebungen aufgrund der eng vernetzten ÖPNV-Struktur kaum möglich. Gerade hinsichtlich möglicher Auswirkungen aufgrund des neuen Kindertagesstättengesetzes sollte die Beförderung aufgrund der nun vom ÖPNV losgelösten Struktur anpassungsfähiger aufgestellt sein und besser auf entsprechende Bedarfe reagieren können. Ebenso verspricht sich die Verwaltung eine Erhöhung der Sicherheit in der Beförderung. Eine Beförderung mit entsprechenden Rückhaltesystemen wird aus sicherheitsrelevanten Gründen deutlich mehr Vorteile bieten. Da auf einigen Linien die Kita-Beförderung auch mit Grundschülern durchgeführt wurde, entsteht durch den freigestellten Verkehr wieder mehr Kapazität für diesen Schülerverkehr.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.