Betreff
Schülerbeförderung zum Standort Wallhalben des Sickingen-Gymnasiums
Vorlage
2493/2021
Aktenzeichen
3/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Sanierung des Sickingen-Gymnasiums Landstuhl werden für die nächsten 4 Jahre einzelne Klassenstufen an den Standort Wallhalben – dort in das Gebäude der früheren Realschule plus – ausgelagert.

Für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler nach Wallhaben werden zusätzliche Busse benötigt. Wallhalben weist nicht die umfangreiche Anbindung an den ÖPNV wie die Stadt Landstuhl aus. Es können nach dem aktuellen Stand nur lediglich 3 bestehende ÖPNV-Fahrten auf der Linie 171 für die SchülerInnen zumutbar genutzt werden.

Ein reiner Zubringerverkehr von Landstuhl nach Wallhalben und zurück scheidet aus. Die Ankunftszeiten der diversen ÖPNV-Linien liegen in Landstuhl zumeist nach 7:30 Uhr. Dadurch ist die Zeit zu knapp, um mit einem Zubringerverkehr den anvisierten Schulbeginn 7:55 Uhr in Wallhalben zu erreichen. Eine Verlegung der Schulzeiten in Wallhalben hätte wenig Sinn ergeben, da es in der Folge im Bereich der Rückfahrten in Landstuhl zu Verschiebungen käme und Anschlussfahrten nicht mehr erreichbar wären.

Aus diesem Grund hat man sich auf Seiten der Verwaltung und in Absprache mit der Schule entschieden, die SchülerInnen mit einem freigestellten Schülerverkehr ab ihren Wohnorten und auf direktem Weg nach Wallhalben zu befördern. Unter Heranziehung der Wohnorte und der Anzahl der SchülerInnen sind nach dem derzeitigen Stand 6 Standardbusse für die Beförderung erforderlich (Fahrplan vgl. Anlage). Diese befördern morgens nach Wallhalben und nach der 6. und 8. Stunde wieder zurück. Die Rückfahrt nach der 10. Stunde (betrifft regelmäßig die Sportleistungskurse) kann erst zu Schulbeginn auf den entsprechend vorliegenden tatsächlichen Bedarf abgestimmt werden.

Neben den 6 Zusatzbussen im freigestellten Verkehr kommt die ÖPNV-Linie 171 mit 3 Fahrten zum Einsatz. Hierzu wurden auf der Linie 171 leichte Fahrplanänderungen vorgenommen.

Für die SchülerInnen sind aufgrund des freigestellten Schülerverkehrs keine VRN-Fahrkarten mehr erforderlich. Lediglich einzelne Schülerinnen und Schüler, welche noch den ÖPNV nutzen, bekommen von der Verwaltung eine Fahrkarte ausgestellt.

Dabei handelt sich u.a. um SchülerInnen, welche mit der Glantalbahn aus Richtung Kusel nach Landstuhl fahren und dort morgens in einen Bus des freigestellten Schülerverkehrs nach Wallhalben umsteigen.

Da die Detailplanungen für die Schülerbeförderung nach Wallhalben erst  im Juni 2021 voll umfänglich abgeschlossen waren, musste die Verwaltung entscheiden, um die verpflichtende Beförderung bis zur Abwicklung eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens bis Juli 2022 zunächst sicherstellen zu können, einen freigestellten Busverkehr im Rahmen einer Interimsvergabe einzurichten.

 

Auf die Ausschreibung des freigestellten Verkehrs folgten 3 Angebote von Verkehrsunternehmen. Das günstigste Angebot stammt von der Firma Busverkehr Imfeld aus Landstuhl. Für die 6 Fahrzeuge  fallen bei Imfeld schultäglich 2.535,90 Euro brutto an. Die beiden anderen Angebote der Unternehmen Klemens-Reisen aus Waldfischbach-Burgalben (2.696,40 Euro brutto) und der DB Regio Bus GmbH Mitte (2.882,58 Euro brutto) sind teurer, weshalb der Zuschlag an die Firma Busverkehr Imfeld erteilt wird. Die jährlichen Kosten für den Landkreis Kaiserlautern betragen rd. 470.000 Euro.

Da aufgrund des freigestellten Schülerverkehrs überwiegend keine Fahrkarten mehr für die betroffenen SchülerInnen ausgestellt werden, lässt sich von einer Reduzierung der Fahrkartenkosten (Leistung 24101-524110) von rd. 70.000 Euro ausgehen.

Für die Schülerbeförderung nach Wallhalben im Rahmen der Interimsvergabe fallen für den Zeitraum 30.08.2021 bis 31.07.2022 somit rd. 470.000 €, abzüglich der Fahrkarteneinsparungen in Höhe von rd. 70.000 €, mithin rd. 410.000 € an. Für den Beförderungszeitraum September bis Dezember 2021 beziffern sich die Kosten auf rd. 183.000 € an. Da im Haushalt 2021 noch keine Mittel für diese Beförderung eingeplant werden konnten, erfolgt für das laufende Haushaltsjahr eine Deckung aus dem Teilhaushalt 7 (nicht verausgabte Bauunterhaltung Schulen). Die Beförderungskosten für das Jahr 2022 werden dann im neuen Haushalt entsprechend veranschlagt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.