Sachverhalt:
Aufgrund der Sanierung des
Sickingen-Gymnasiums Landstuhl werden für die nächsten 4 Jahre einzelne
Klassenstufen an den Standort Wallhalben – dort in das Gebäude der früheren
Realschule plus – ausgelagert.
Für die Beförderung der Schülerinnen und
Schüler nach Wallhaben werden zusätzliche Busse benötigt. Wallhalben weist
nicht die umfangreiche Anbindung an den ÖPNV wie die Stadt Landstuhl aus. Es
können nach dem aktuellen Stand nur lediglich 3 bestehende ÖPNV-Fahrten auf der
Linie 171 für die SchülerInnen zumutbar genutzt werden.
Ein reiner Zubringerverkehr von
Landstuhl nach Wallhalben und zurück scheidet aus. Die Ankunftszeiten der
diversen ÖPNV-Linien liegen in Landstuhl zumeist nach 7:30 Uhr. Dadurch ist die
Zeit zu knapp, um mit einem Zubringerverkehr den anvisierten Schulbeginn 7:55
Uhr in Wallhalben zu erreichen. Eine Verlegung der Schulzeiten in Wallhalben
hätte wenig Sinn ergeben, da es in der Folge im Bereich der Rückfahrten in
Landstuhl zu Verschiebungen käme und Anschlussfahrten nicht mehr erreichbar
wären.
Aus diesem Grund hat man sich auf Seiten
der Verwaltung und in Absprache mit der Schule entschieden, die SchülerInnen
mit einem freigestellten Schülerverkehr ab ihren Wohnorten und auf direktem Weg
nach Wallhalben zu befördern. Unter Heranziehung der Wohnorte und der Anzahl
der SchülerInnen sind nach dem derzeitigen Stand 6 Standardbusse für die
Beförderung erforderlich (Fahrplan vgl. Anlage). Diese befördern morgens nach
Wallhalben und nach der 6. und 8. Stunde wieder zurück. Die Rückfahrt nach der
10. Stunde (betrifft regelmäßig die Sportleistungskurse) kann erst zu
Schulbeginn auf den entsprechend vorliegenden tatsächlichen Bedarf abgestimmt
werden.
Neben den 6 Zusatzbussen im
freigestellten Verkehr kommt die ÖPNV-Linie 171 mit 3 Fahrten zum Einsatz.
Hierzu wurden auf der Linie 171 leichte Fahrplanänderungen vorgenommen.
Für die SchülerInnen sind aufgrund des
freigestellten Schülerverkehrs keine VRN-Fahrkarten mehr erforderlich.
Lediglich einzelne Schülerinnen und Schüler, welche noch den ÖPNV nutzen,
bekommen von der Verwaltung eine Fahrkarte ausgestellt.
Dabei handelt sich u.a. um SchülerInnen,
welche mit der Glantalbahn aus Richtung Kusel nach Landstuhl fahren und dort
morgens in einen Bus des freigestellten Schülerverkehrs nach Wallhalben
umsteigen.
Da die Detailplanungen für die
Schülerbeförderung nach Wallhalben erst
im Juni 2021 voll umfänglich abgeschlossen waren, musste die Verwaltung
entscheiden, um die verpflichtende Beförderung bis zur Abwicklung eines ordnungsgemäßen
Vergabeverfahrens bis Juli 2022 zunächst sicherstellen zu können, einen
freigestellten Busverkehr im Rahmen einer Interimsvergabe einzurichten.
Auf die Ausschreibung des freigestellten
Verkehrs folgten 3 Angebote von Verkehrsunternehmen. Das günstigste Angebot
stammt von der Firma Busverkehr Imfeld aus Landstuhl. Für die 6 Fahrzeuge fallen bei Imfeld schultäglich 2.535,90 Euro
brutto an. Die beiden anderen Angebote der Unternehmen Klemens-Reisen aus Waldfischbach-Burgalben
(2.696,40 Euro brutto) und der DB Regio Bus GmbH Mitte (2.882,58 Euro brutto)
sind teurer, weshalb der Zuschlag an die Firma Busverkehr Imfeld erteilt wird.
Die jährlichen Kosten für den Landkreis Kaiserlautern betragen rd. 470.000
Euro.
Da aufgrund des freigestellten Schülerverkehrs
überwiegend keine Fahrkarten mehr für die betroffenen SchülerInnen ausgestellt
werden, lässt sich von einer Reduzierung der Fahrkartenkosten (Leistung
24101-524110) von rd. 70.000 Euro ausgehen.
Für die Schülerbeförderung nach
Wallhalben im Rahmen der Interimsvergabe fallen für den Zeitraum 30.08.2021 bis
31.07.2022 somit rd. 470.000 €, abzüglich der Fahrkarteneinsparungen in Höhe
von rd. 70.000 €, mithin rd. 410.000 € an. Für den Beförderungszeitraum
September bis Dezember 2021 beziffern sich die Kosten auf rd. 183.000 € an. Da
im Haushalt 2021 noch keine Mittel für diese Beförderung eingeplant werden
konnten, erfolgt für das laufende Haushaltsjahr eine Deckung aus dem
Teilhaushalt 7 (nicht verausgabte Bauunterhaltung Schulen). Die Beförderungskosten
für das Jahr 2022 werden dann im neuen Haushalt entsprechend veranschlagt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.