Betreff
Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte in Otterberg; Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Kaiserslautern e.V.
Vorlage
2524/2021
Aktenzeichen
36502 019300 Maßnahme 122206
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bei dem geplanten Neubau einer 4-gruppigen Einrichtung in der Trägerschaft des Vereins zur Förderung der Waldorfpädagogik handelt es sich um einen teilweisen Ersatzbau für zwei bereits bestehende und einen Neubau für zwei weitere Kindergartengruppen. Der Architekt des Vereins zur Förderung der Waldorfpädagogik Kaiserslautern e. V. hat die Baukosten insgesamt mit 2.250.000 € und die zuwendungsfähigen Kosten mit 2.052.000 € beziffert.

 

Begrenzt werden die zuschussfähigen Kosten jedoch durch die Anerkennung in der Bedarfsplanung für nur max. drei Kindergartengruppen und der damit verbundenen Höchstgrenze der Ziffer 2.4 der Kreisrichtlinien. Für eine 3-gruppige Kindertagesstätte betragen die maximal förderfähigen Kosten nach den alten Richtlinien 1.200.000 €. Der Bedarfsplan für die Kindertagesstätten des Landkreises Kaiserslautern weist im Bereich der Stadt Otterberg einen rechnerischen Fehlbedarf aus. Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs wird durch den geplanten Neubau der Waldorf-Kindertagesstätte eine zusätzliche Krippengruppe zur Abdeckung des Betreuungsanspruchs ab dem vollendeten 1. Lebensjahr aus Otterberg eingerichtet.

 

Für die Baumaßnahme hat der Bausachverständige des Landkreises berücksichtigungsfähige Kosten für eine 3-gruppige Einrichtung in Höhe von  max. 1.200.000 € gem. der Kreisrichtlinien festgestellt. Von dem maximalen Förderbetrag wird die Landeszuwendung in Höhe von 150.000 € in Abzug gebracht. Aus der Zwischensumme (1.050.000 €) wird dann der Trägeranteil in Höhe von 40 % (= 420.000 €) ermittelt. Der Restfinanzierungsbetrag (Kommunalanteil) in Höhe von 630.000 € übernimmt die Stadt Otterberg entsprechend ihrer Finanzkraft in Höhe von 180.000 € und der Landkreis Kaiserslautern in Höhe von 450.000 €.

 

Nach § 15 Abs. 2 S . 2 KitaG hat sich der Träger des Jugendamtes entsprechend seiner  Verantwortung für die Sicherstellung ausreichender bedarfsgerechter Kindertagesstätten an den notwendigen Kosten angemessen zu beteiligen (vgl. auch VV Nr. 1.2.6 der VV Investitionskosten des Ministeriums für Bildung vom 05.09.2018).

 

Die  Finanzierung der Maßnahme könnte demnach wie folgt aussehen:

 

Max. zuwendungsfähige Kosten lt. Kreisrichtlinien (alt) rd.:
(Bedarf wurde für 3 Gruppen bestätigt)

1.200.000,00 €

Landes-/Bundeszuwendung:

-          Gruppenförderung für eine neue Gruppe

-          Förderung je Kind (0 U3-Kinder x 0,00 €)

 

150.000,00 €

0,00 €

Zwischensumme:

1.050.000,00 €

Trägeranteil (40 %) rd.:

420.000,00 €

Restfinanzierungsanteil (Kommunalanteil):

630.000,00 €

davon Gemeindeanteil der Stadt Otterberg:

 

180.000,00 €

vorgesehener/beantragter Kreiszuschuss:

450.000,00 €

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Kaiserslautern e. V. wird vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die zuständigen Kreisgremien zum Neubau einer Kindertagesstätte in Otterberg eine Kreiszuwendung in Höhe von 450.000,00 € bewilligt.