Sachverhalt:
Bei dem geplanten Neubau einer 4-gruppigen Einrichtung in der
Trägerschaft des Vereins zur Förderung der Waldorfpädagogik handelt es sich um
einen teilweisen Ersatzbau für zwei bereits bestehende und einen Neubau für
zwei weitere Kindergartengruppen. Der Architekt des Vereins zur Förderung der
Waldorfpädagogik Kaiserslautern e. V. hat die Baukosten insgesamt mit 2.250.000
€ und die zuwendungsfähigen Kosten mit 2.052.000 € beziffert.
Begrenzt werden die zuschussfähigen Kosten jedoch durch die Anerkennung
in der Bedarfsplanung für nur max. drei Kindergartengruppen und der damit
verbundenen Höchstgrenze der Ziffer 2.4 der Kreisrichtlinien. Für eine
3-gruppige Kindertagesstätte betragen die maximal förderfähigen Kosten nach den
alten Richtlinien 1.200.000 €. Der Bedarfsplan für die Kindertagesstätten des
Landkreises Kaiserslautern weist im Bereich der Stadt Otterberg einen rechnerischen
Fehlbedarf aus. Zur
Erfüllung des Rechtsanspruchs wird durch den geplanten Neubau der
Waldorf-Kindertagesstätte eine zusätzliche Krippengruppe zur Abdeckung des
Betreuungsanspruchs ab dem vollendeten 1. Lebensjahr aus Otterberg
eingerichtet.
Für die Baumaßnahme hat der Bausachverständige des Landkreises
berücksichtigungsfähige Kosten für eine 3-gruppige Einrichtung in Höhe von max. 1.200.000 € gem. der Kreisrichtlinien
festgestellt. Von dem maximalen Förderbetrag wird die Landeszuwendung in Höhe
von 150.000 € in Abzug gebracht. Aus der Zwischensumme (1.050.000 €) wird dann
der Trägeranteil in Höhe von 40 % (= 420.000 €) ermittelt. Der
Restfinanzierungsbetrag (Kommunalanteil) in Höhe von 630.000 € übernimmt
die Stadt Otterberg entsprechend ihrer Finanzkraft in Höhe von 180.000 € und
der Landkreis Kaiserslautern in Höhe von 450.000 €.
Nach § 15 Abs. 2 S . 2 KitaG hat sich der Träger des
Jugendamtes entsprechend seiner
Verantwortung für die Sicherstellung ausreichender bedarfsgerechter
Kindertagesstätten an den notwendigen Kosten angemessen zu beteiligen (vgl.
auch VV Nr. 1.2.6 der VV Investitionskosten des Ministeriums für Bildung vom
05.09.2018).
Die Finanzierung der Maßnahme könnte demnach wie
folgt aussehen:
Max. zuwendungsfähige Kosten lt. Kreisrichtlinien (alt) rd.: |
1.200.000,00 € |
Landes-/Bundeszuwendung: -
Gruppenförderung
für eine neue Gruppe -
Förderung
je Kind (0 U3-Kinder x 0,00 €) |
150.000,00 € 0,00 € |
Zwischensumme: |
1.050.000,00 € |
Trägeranteil (40 %) rd.: |
420.000,00 € |
Restfinanzierungsanteil (Kommunalanteil): |
630.000,00 € |
davon
Gemeindeanteil der Stadt Otterberg: |
180.000,00 € |
vorgesehener/beantragter Kreiszuschuss: |
450.000,00 € |
Beschlussvorschlag:
Dem Verein zur
Förderung der Waldorfpädagogik Kaiserslautern e. V. wird vorbehaltlich der
Mittelbereitstellung durch die zuständigen Kreisgremien zum Neubau einer
Kindertagesstätte in Otterberg eine Kreiszuwendung in Höhe von 450.000,00 € bewilligt.