Betreff
Verlängerung der Erhöhung der Förderung der außerschulischen Jugendbildung
Vorlage
2558/2021
Aktenzeichen
4.3/pb
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In Anlehnung an das Schreiben des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz vom 15.03.2021, setzt das Land mit Schreiben vom 26.08.2021 eine weitere erhöhte Förderung bis zum Jahresende 2021 um. Dieser erhöhten Förderung möchte sich die Kreisverwaltung Kaiserslautern anschließen, um möglichst viele Angebote der außerschulischen Jugendbildung - auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie - realisieren zu können. Sollte eine erhöhte Förderung durch das Land auch nach dem 31.12.2021 weitergeführt werden, würde sich der Landkreis Kaiserslautern auch dieser Erhöhung anschließen.

 

Die erhöhte Förderung stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:

 

             der Betrag für Freizeitmaßnahmen (im JuFöG Soziale Maßnahmen genannt) wird von 2,50 € auf 3,50 € pro Tag und Teilnehmer erhöht

             Soziale Bildung als Tagesveranstaltung von 1 € auf 2 € pro Tag und Teilnehmer erhöht

             eine Auslegung der VV für mehrtägige Maßnahmen ohne Übernachtungen als Regelförderung

             Absenkung der Mindestteilnehmer*innenzahl pro Maßnahme von 7 auf 5

             Änderung des Betreuungsschlüssels bei den sozialen Bildungsmaßnahmen auf 5 junge Menschen (fünf Teilnehmer*innen und einer Betreuungsperson; vorher 7:1)

             bereits abgerechnete Anträge werden nachberechnet.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der erhöhten Förderung wird zugestimmt und das Kreisjugendamt mit der Umsetzung beauftragt.