Sachverhalt:
In Anlehnung an das Schreiben des Ministeriums für Familie, Frauen,
Jugend, Integration und Verbraucherschutz vom 15.03.2021, setzt das Land mit
Schreiben vom 26.08.2021 eine weitere erhöhte Förderung bis zum Jahresende 2021
um. Dieser erhöhten Förderung möchte sich die Kreisverwaltung Kaiserslautern
anschließen, um möglichst viele Angebote der außerschulischen Jugendbildung -
auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie - realisieren zu können. Sollte
eine erhöhte Förderung durch das Land auch nach dem 31.12.2021 weitergeführt
werden, würde sich der Landkreis Kaiserslautern auch dieser Erhöhung
anschließen.
Die erhöhte Förderung stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:
• der
Betrag für Freizeitmaßnahmen (im JuFöG Soziale Maßnahmen genannt) wird von
2,50 € auf 3,50 € pro Tag und Teilnehmer erhöht
• Soziale
Bildung als Tagesveranstaltung von 1 € auf 2 € pro Tag und Teilnehmer erhöht
• eine
Auslegung der VV für mehrtägige Maßnahmen ohne Übernachtungen als
Regelförderung
• Absenkung
der Mindestteilnehmer*innenzahl pro Maßnahme von 7 auf 5
• Änderung
des Betreuungsschlüssels bei den sozialen Bildungsmaßnahmen auf 5 junge
Menschen (fünf Teilnehmer*innen und einer Betreuungsperson; vorher 7:1)
• bereits
abgerechnete Anträge werden nachberechnet.
Beschlussvorschlag:
Der erhöhten
Förderung wird zugestimmt und das Kreisjugendamt mit der Umsetzung beauftragt.