Sachverhalt:
Die Fraktionen der CDU, FWG und FDP haben den beigefügten Antrag
gestellt. In Vorbereitung der Gremiensitzungen nimmt die Verwaltung wie folgt
Stellung und macht folgenden Vorschlag:
Die Flutkatastrophe im Ahrtal und in Teilen der Eifel hat deutlich vor
Augen geführt, wie lebenswichtig es ist, die Bevölkerung zeitnah und umfassend
vor Gefahren warnen zu können. Verfügbare Applikationen (wie z. B. NINA und
KATWARN) garantieren dies nicht in der notwendigen Breite und zu jeder Zeit, da
die Apps installiert und das mobile Endgerät zum Auslösezeitpunkt aktiv sein
muss. Die Erkenntnisse haben gezeigt, dass nur Sirenen eine zeitnahe und
umfassende Warnung der Bevölkerung garantieren können.
Das Sirenennetz des Zivilschutzes wurde nach 1989 nicht weiter
unterhalten und besteht mittlerweile nicht mehr flächendeckend. Zwar sind im
Landkreis Kaiserslautern noch 38 Sirenen funktionsfähig, allerdings entsprechen
diese nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Sie können nur den Ton zur
Alarmierung der Feuerwehr aussenden, weitere Töne zur Warnung der Bevölkerung
müssten nachgerüstet werden. Letztlich ist der Wirkungsgrad gegenüber den
neuen, modernen Sirenen wegen dem heutigen Gebäudestandard wesentlich geringer;
zudem ist die Durchsagefunktion gar nicht gegeben. Ein weiterer entscheidender
Nachteil bei den aktuell vorhandenen Sirenen ist, dass diese nicht über eine
unabhängige Stromversorgung verfügen und im Gegensatz zu den modernen Sirenen
auch nicht akkugepuffert werden können. Eine Ertüchtigung ist entweder
technisch nicht möglich bzw. wirtschaftlich nicht darstellbar.
Dem aktuellen Stand der Technik entsprechen moderne, elektronische
Hochleistungssirenen, die über eine größere Lautstärke verfügen, für mehrere
Stunden akkugepuffert sind, um auch bei Stromausfall funktionsfähig zu bleiben
und vor allen Dingen die Option bieten, auch Sprachdurchsagen durchzuführen.
Die Installation einer solchen Sirene inkl. aller Nebenkosten belaufen sich auf
bis zu rd. 25.000 €. Hierin sind auch etwaige Kosten für die
Standortertüchtigung (z. B. Blitzschutz, Elektroinstallation usw.) inkludiert.
Der Bund hat ein entsprechendes Förderprogramm über 90 Mio. Euro
aufgelegt. Derzeit erarbeitet das Land Rheinland-Pfalz eine technische und
verwaltungsmäßige Förderungsvoraussetzung. Auch ein Landeszuschuss wird derzeit
diskutiert.
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 5 Abs. 1 Nr. 4 LBKG obliegt es sowohl den
Verbandsgemeinden als auch den Landkreisen für die Warnung und Information der
Bevölkerung zu sorgen.
Da die meisten Sirenen bereits auf kommunalen Liegenschaften der Orts-
bzw. Verbandsgemeinden installiert sind und durch neue Hochleistungssirenen
ersetzt werden müssen, wird es hinsichtlich einer Neuordnung der
Warninfrastruktur für notwendig erachtet, zwischen den Verbandsgemeinden und
dem Landkreis ein diesbezügliches Konzept abzustimmen. Dies vor allem vor dem
Hintergrund der Notwendigkeit, im Endausbau die einzelnen Standorte zu einem
Warnnetz zusammenführen zu können und auch auf der Ebene des Landkreises die
Auslösung bei größeren Schadensereignissen zentral zu gewährleisten.
Der Landkreis erklärt sich bereit, in enger Abstimmung mit den
Verbandsgemeinden ein entsprechendes Sirenen-Warnkonzept zu erstellen.
Unter Berücksichtigung der gemeinsamen Zuständigkeit von Verbandsgemeinden (Schadenslagen der Stufen 1 bis 3) und dem Landkreis (Schadenslagen ab Stufe 4) wäre eine gemeinsame Finanzierung der erforderlichen Kosten denkbar. Der Landkreis beabsichtigt daher den Verbandsgemeinden eine einmalige Zuwendung in Höhe von jeweils maximal 50 v.H., der nicht durch Bund und Land gedeckten zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 5.000 € je Sirene, zu gewähren.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag fasst folgenden Grundsatzbeschluss:
1.
Nach
Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen durch das Land Rheinland-Pfalz wird die
Verwaltung beauftragt, unter Leitung des Landkreises auf Arbeitsebene mit den
Verbandsgemeinden ein Sirenen-Warnkonzept zu erstellen.
2.
Der
Landkreis Kaiserslautern gewährt eine einmalige Zuwendung in Höhe von jeweils
maximal 50 v.H., der nicht durch Bund und Land gedeckten zuwendungsfähigen
Kosten, höchstens jedoch 5.000 € je
Sirenenstandort.
3. Der Landkreis Kaiserslautern plant für den Haushalt 2022 die entsprechenden Haushaltsmittel für die erforderlichen Sirenenstandorte ein.