Betreff
Bevölkerungswarnung mit Hochleistungssirenen; Antrag der Fraktionen CDU, FWG und FDP sowie Grundsatzbeschluss
Vorlage
2561/2021
Aktenzeichen
3.5/tm/12802
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Fraktionen der CDU, FWG und FDP haben den beigefügten Antrag gestellt. In Vorbereitung der Gremiensitzungen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung und macht folgenden Vorschlag:

 

Die Flutkatastrophe im Ahrtal und in Teilen der Eifel hat deutlich vor Augen geführt, wie lebenswichtig es ist, die Bevölkerung zeitnah und umfassend vor Gefahren warnen zu können. Verfügbare Applikationen (wie z. B. NINA und KATWARN) garantieren dies nicht in der notwendigen Breite und zu jeder Zeit, da die Apps installiert und das mobile Endgerät zum Auslösezeitpunkt aktiv sein muss. Die Erkenntnisse haben gezeigt, dass nur Sirenen eine zeitnahe und umfassende Warnung der Bevölkerung garantieren können.

 

Das Sirenennetz des Zivilschutzes wurde nach 1989 nicht weiter unterhalten und besteht mittlerweile nicht mehr flächendeckend. Zwar sind im Landkreis Kaiserslautern noch 38 Sirenen funktionsfähig, allerdings entsprechen diese nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Sie können nur den Ton zur Alarmierung der Feuerwehr aussenden, weitere Töne zur Warnung der Bevölkerung müssten nachgerüstet werden. Letztlich ist der Wirkungsgrad gegenüber den neuen, modernen Sirenen wegen dem heutigen Gebäudestandard wesentlich geringer; zudem ist die Durchsagefunktion gar nicht gegeben. Ein weiterer entscheidender Nachteil bei den aktuell vorhandenen Sirenen ist, dass diese nicht über eine unabhängige Stromversorgung verfügen und im Gegensatz zu den modernen Sirenen auch nicht akkugepuffert werden können. Eine Ertüchtigung ist entweder technisch nicht möglich bzw. wirtschaftlich nicht darstellbar.

 

Dem aktuellen Stand der Technik entsprechen moderne, elektronische Hochleistungssirenen, die über eine größere Lautstärke verfügen, für mehrere Stunden akkugepuffert sind, um auch bei Stromausfall funktionsfähig zu bleiben und vor allen Dingen die Option bieten, auch Sprachdurchsagen durchzuführen. Die Installation einer solchen Sirene inkl. aller Nebenkosten belaufen sich auf bis zu rd. 25.000 €. Hierin sind auch etwaige Kosten für die Standortertüchtigung (z. B. Blitzschutz, Elektroinstallation usw.) inkludiert.

 

Der Bund hat ein entsprechendes Förderprogramm über 90 Mio. Euro aufgelegt. Derzeit erarbeitet das Land Rheinland-Pfalz eine technische und verwaltungsmäßige Förderungsvoraussetzung. Auch ein Landeszuschuss wird derzeit diskutiert.

 

Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 5 Abs. 1 Nr. 4 LBKG obliegt es sowohl den Verbandsgemeinden als auch den Landkreisen für die Warnung und Information der Bevölkerung zu sorgen.

 

Da die meisten Sirenen bereits auf kommunalen Liegenschaften der Orts- bzw. Verbandsgemeinden installiert sind und durch neue Hochleistungssirenen ersetzt werden müssen, wird es hinsichtlich einer Neuordnung der Warninfrastruktur für notwendig erachtet, zwischen den Verbandsgemeinden und dem Landkreis ein diesbezügliches Konzept abzustimmen. Dies vor allem vor dem Hintergrund der Notwendigkeit, im Endausbau die einzelnen Standorte zu einem Warnnetz zusammenführen zu können und auch auf der Ebene des Landkreises die Auslösung bei größeren Schadensereignissen zentral zu gewährleisten.

 

Der Landkreis erklärt sich bereit, in enger Abstimmung mit den Verbandsgemeinden ein entsprechendes Sirenen-Warnkonzept zu erstellen.

 

Unter Berücksichtigung der gemeinsamen Zuständigkeit von Verbandsgemeinden (Schadenslagen der Stufen 1 bis 3) und dem Landkreis (Schadenslagen ab Stufe 4) wäre eine gemeinsame Finanzierung der erforderlichen Kosten denkbar. Der Landkreis beabsichtigt daher den Verbandsgemeinden eine einmalige Zuwendung in Höhe von jeweils maximal 50 v.H., der nicht durch Bund und Land gedeckten zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 5.000 € je Sirene, zu gewähren.

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag fasst folgenden Grundsatzbeschluss:

 

1.    Nach Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen durch das Land Rheinland-Pfalz wird die Verwaltung beauftragt, unter Leitung des Landkreises auf Arbeitsebene mit den Verbandsgemeinden ein Sirenen-Warnkonzept zu erstellen.

2.    Der Landkreis Kaiserslautern gewährt eine einmalige Zuwendung in Höhe von jeweils maximal 50 v.H., der nicht durch Bund und Land gedeckten zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 5.000 € je Sirenenstandort.

3.    Der Landkreis Kaiserslautern plant für den Haushalt 2022 die entsprechenden Haushaltsmittel für die erforderlichen Sirenenstandorte ein.