Sachverhalt:
Im Teilhaushalt 8 / Brand- und
Katastrophenschutz zeichnet sich für den laufenden Haushaltsvollzug 2021 ein
Mehrbedarf ab.
Aktuell ist im Budget 8 /
Geschäftsaufwendungen TH 8 bei einem Ansatz von 17.700 € noch ein Betrag von
35,96 € verfügbar. Im Budget 801 / Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und
Katastrophenschutz ist bei einem Ansatz von 525.000 € noch ein Betrag von 36.831,28
€ verfügbar.
Ein weiterer Bedarf besteht bei beiden Budgets. Insbesondere bei Budget 801 steht noch die Abrechnung der Unterhaltungskosten für die kreiseigenen KatS-Fahrzeuge mit den Verbandsgemeinden aus.
Im Bereich Katastrophenschutz sind bis dato in 2021 im Bereich der Pandemiebekämpfung Sachaufwendungen in Höhe von 65.000 € entstanden. Diese belasten das Budget 801.
Weitere Corona bedingte Aufwendungen werden bis Jahresende auf 5.000 € geschätzt.
Eine Deckung dieser Kosten im TH 8 ist auf Grund des bisherigen Haushaltsvollzuges nicht möglich. Eine Heranziehung der in 2020 erhaltenen Soforthilfe des Landes (durch Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens, was die Ertragsseite des TH 8 in 2021 verstärkt hätte) ist nicht möglich, da die Soforthilfe bereits im Jahr 2020 komplett aufgebraucht wurde.
Die Verwaltung schlägt vor, den TH 8 in Höhe der Aufwendungen 2021 zur Pandemiebekämpfung und damit um insgesamt 70.000 € überplanmäßig zu verstärken. Die überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen werden in Höhe von 5.000 € dem Budget 8 und in Höhe von 65.000 € dem Budget 801 zugeordnet.
Gegenüber den Kostenträgern (Krankenkassen) wurden die Material- und
Personalkosten für das Corona-Testzentrum in Schwedelbach zur Prüfung einer
kompletten oder teilweisen Erstattung vorgelegt. Hier könnte u.U. noch eine
positive Auswirkung auf den Haushaltsvollzug entstehen. Eine Rückmeldung steht
allerdings noch aus.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
stimmt den überplanmäßigen Ausgaben in Höhen von 70.000 € zu.