Sachverhalt:
Es wird auf die in
der Anlage beigefügte Aufstellung zum Budget 0704 verwiesen. Nachfolgend
aufgeführt sind Erläuterungen zu den Ansätzen, die sich gegenüber dem Vorjahr
verändert haben.
Erträge
24101-414422 - Zuweisung Schülerbeförderung nach
§ 15 LFAG
Die Höhe der Zuweisung
für den Haushalt 2022 basiert auf den Orientierungsdaten des Statistischen
Landesamtes.
24101-433100 – Schülerbeförderungsentgelte;
Eigenanteil Sek II
Keine Änderung
24101-442430 – Kostenerstattung Schulwegkostenträger
REHA-Westpfalz
Keine Veränderung.
54702-414420 - Zuweisung Nahverkehrsgesetz
Hier werden ab dem Haushalt 2022 keine Mittel mehr veranschlagt (im
Haushalt 2021 noch 135.000 Euro). Im Zuge der Neufassung des
Nahverkehrsgesetzes wurde der damalige Paragraph 10 NVG gestrichen. Dieser sah
eine jährliche Zuwendung – zugrunde gelegt wurden u.a. die Einwohnerzahlen – an
die Aufgabenträger vor. Eine entsprechende Nachfolgeregelung fehlt im Gesetz.
Über die Verkehrsverbünde wird derzeit mit dem Land geklärt, ob die Mittel
weiterhin zur Verfügung stehen und ggf. für die Finanzierung der Linienbündel
verwendet und dort direkt verrechnet werden. Dies hätte dann eine entsprechende
Ansatzminderung bei 24101-524130 zur Folge.
54702-414490 - Erstattung vom Verkehrsverbund (Zuschuss
Ruftaxiverkehre)
Keine Veränderung.
54702-414431 – Erstattung Stadt Landstuhl Sickingenbus
Der Ansatz wird um 5.000 Euro auf 115.000 Euro erhöht. Aufgrund der Dynamisierung der Kostenseite aus der damaligen Vergabe ist von etwas höheren Kosten auszugehen.
Aufwendungen
24101-524110 - Fahrausweise ÖPNV
Es erfolgt eine Reduzierung des Ansatzes um 50.000 Euro auf 3.150.000 Euro. Aufgrund der Neugestaltung der Kindergartenverkehre werden dort keine Fahrkarten mehr benötigt. Ebenso für einen Teil der Schülerinnen und Schüler des Sickingen-Gymnasiums für den Standort Wallhalben. Die Ansatzreduzierung wäre größer ausgefallen, allerdings wird der VRN zum 01.01.2022 auch die Preise für die Fahrkarten anpassen.
24101-524111 - Erstattung Fahrkosten
Keine Änderung
24101-524120 - Freigestellter Schülerverkehr
Der Ansatz erhöht sich um 460.000 Euro auf 1.550.000 Euro. Durch die Ausgliederung einiger Klassen des Sickingen-Gymnasiums an den Standort Wallhaben musste ein freigestellter Schülerverkehr eingerichtet werden. Benötigt werden hier aktuell 6 zusätzliche Standardbusse. Aktuell wurde der Verkehr interimsweise vergeben. Zum Schuljahr 2021/2022 soll eine formale Ausschreibung des Verkehrs stattfinden. Der Verkehr wird voraussichtlich 4 Jahre benötigt.
24101-524130 - Ausgleichsleistungen im ÖPNV
Der Ansatz erhöht sich um 30.000 Euro auf 1.900.000 Euro. Die Angebotsunterlagen für beide Buslose (KL-West und KL-Südwest) beinhalten grundsätzlich eine jährliche Dynamisierung der Kosten. Die entsprechenden Kosten wurden im Rahmen der damaligen europaweiten Ausschreibung ermittelt.
In diesem Ansatz sind keine Mittel für etwaige Erstattungen aufgrund von Mindereinnahmen durch die Corona-Pandemie enthalten. Für die Jahre 2020 und 2021 sind hier enorme finanzielle Zusatzbelastungen entstanden, welche allerdings auf der Ertragsseite durch Zahlungen aus dem ÖPNV-Rettungsschirm aufgefangen wurden.
Weiterer Hinweis:
Die Kosten für den RLP-Index in Höhe von rund 315.000 Euro, welche nach dem aktuellen Stand auch in 2022 anfallen werden, sind ebenfalls nicht eingeplant. Bis zur endgültigen Beschlussfassung des Haushalts 2022 dürfte sich der Ansatz von 24101-524130 aber folglich um weitere 315.000 Euro erhöhen.
24101-525430 – Kostenerstattung FÖS Am Beilstein
Keine Änderung
24102-524120 – Freigestellter Kindergartenverkehr
Bisher wurde dieser Ansatz für die Bereitstellung der Busbegleiter in den Kindergartenfahrten des ÖPNV verwendet (Ansatz regulär 280.000 Euro; in 2021 aufgrund Corona auf 230.000 Euro reduziert). Da aufgrund der hohen Preisanpassung der Vertrag mit der Firma nicht mehr verlängert wurde, musste zum Schulbeginn ein freigestellter Kindergartenverkehr eingerichtet werden. Eine Beförderung im ÖPNV ohne Begleitung war nicht mehr möglich. Die Kosten für den freigestellten Verkehr betragen rund 490.000 Euro pro Jahr.
54701-563930 - Projektkosten
Es erfolgt eine Reduzierung des Ansatzes von 465.000 Euro auf 250.000 Euro.
Mangels entsprechender Nutzung ist vorgesehen, die Linie 178 (Trippstadt-Landstuhl) in der jetzigen Form aufzugeben. Um weiterhin zumindest teilweise ein Angebot vorzuhalten, soll ein Ruftaxiverkehr eingeführt werden. Hierdurch dürften rund 250.000 Euro eingespart werden.
Neu aufgenommen werden in diesen Ansatz die Kosten für das Linienbündel Zweibrücken-Umland. Die Kosten für das Linienbündel Zweibrücken sind nach der Ausschreibung deutlich gegenüber der Prognose gestiegen. Diese betragen rund 74.000 Euro pro Jahr. Im Jahr 2022 wird allerdings aufgrund des späteren Betriebsstarts nur ein Teil der Kosten fällig.
54702 – 541441– Umlage an ZRN, Anteil S-Bahn 1. Stufe
Kein Ansatz.
54702-541442 – Umlage an ZRN, Anteil S-Bahn KL-HOM
Kein Ansatz; Maßnahme abgeschlossen
54702-541443 – Umlage an ZRN, Anteil S-Bahn MA-HD
Der Ansatz in Höhe von 43.500 Euro wird neu veranschlagt. Der VRN hat aufgrund verbesserter Förderbedingungen durch den Bund erneut eine Vorplanung des Projekts Ausbau Strecke Mannheim-Heidelberg auf den Weg gebracht. Der Kreistag hat am 08.02.20201 der Finanzierung zugestimmt. Bereits im Jahr 2021 sind Gelder für MA-HD geflossen, welche vom Budget gedeckt werden konnten.
54702-541444 – Umlage an ZRN, Anteil Ausbau HOM-ZW
Keine Änderung
54702-544330 – Allgemeine Umlage an ZRN (Verbundbeitrag)
Der Ansatz für den Verbundbeitrag wird um 11.000 Euro auf 595.000 Euro erhöht. Grundlage hierfür ist der Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar. Aufgrund der Weiterentwicklung des VRN zum Mobilitätsverbund steigen dort die Regiekosten, welche auf alle Zweckverbandsmitglieder umgelegt werden.
Beschlussvorschlag:
Der ÖPNV-Ausschuss
empfiehlt dem Kreistag, die Ansätze für das Jahr 2022 wie vorgeschlagen in den
Haushalt zu übernehmen.