Betreff
Wirtschaftsplan der Abfallwirtschaftseinrichtung des Landkreises 2022
Vorlage
2607/2021
Aktenzeichen
5.4/MM/53790/WP22
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 15 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz hat der Eigenbetrieb vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht und den Anlagen.

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplans der Einrichtung Abfallentsorgung 2022 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt und stellt sich in der Übersicht wie folgt dar:

 

1) im Erfolgsplan

 

 

 

 

2022

Erträge

 

 

 

 

 

19.674.528,14 €

Aufwendungen

 

 

 

 

19.520.748,39 €

Jahresergebnis

 

 

 

 

153.779,75 €

 

 

 

 

 

 

 

2) im Vermögensplan

 

 

 

 

 

Einnahmen

 

 

 

 

 

574.906,75 €

Ausgaben

 

 

 

 

 

574.906,75 €

 

 

 

 

 

 

 

3) die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan

Darlehen vom Kreditmarkt

 

 

 

                    -  

 

 

 

 

 

 

 

4) die Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                    -  

 

 

 

 

 

 

 

5) den Höchstbetrag für die Aufnahme von Krediten zur Sicherung der Liquidität

(Betriebsmittelkreditermächtigung)

 

 

 

 5.000.000,00 €

 

 

Die veranschlagten Wirtschaftsplandaten beruhen überwiegend auf den erwarteten Kostenentwicklungen aus der 3-jährigen Gebührenplankalkulation 2021 – 2023. Die Wirtschaftsplandaten aus dem Bereich BgA DSD wurden überwiegend aus dem Zwischenbericht zum 30.09.2021 prognostiziert.

 

Die zugrunde liegenden Kosten ergeben sich überwiegend aus den erzielten Ausschreibungsergebnissen der Generalausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen zum 01.01.2018 sowie damit verbundener vertraglicher Preisanpassungen.

 

Detaillierte Darstellungen zu den wirtschaftlichen Entwicklungen sind im Erläuterungsteil des Wirtschaftsplans ersichtlich. Eine Erörterung der einzelnen wesentlichen Positionen erfolgt bei Bedarf in der Sitzung des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses.

 

Die endgültige Feststellung des Wirtschaftsplans erfolgt im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung über den Kreishaushalt 2022 durch den Kreistag.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss/Kreistag, den beigefügten Wirtschaftsplan 2022 festzustellen.