Betreff
Kreismedienzentrum
a) Satzung über die Errichtung, Benutzung und Gebühren
b) Nutzungsordnung für die elektronische Medienbereitstellung der Sendungen des Schulfernsehens an Schulen im Landkreis Kaiserslautern
Vorlage
0282/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung vom 12.12.2011 hat der Kreistag des Landkreises Kaiserslautern den Beschluss gefasst, das bisher gemeinsam mit der Stadt Kaiserslautern geführte Medienzentrum nicht mehr weiter zu betreiben. Daraufhin hat die Kreisverwaltung die Zweckvereinbarung zwischen Stadt und Landkreis Kaiserslautern über die Weiterführung der Stadt- und Kreisbildstelle zum Ende des Kalenderjahres 2012 gekündigt. Aufgrund eines Kreistagsbeschlusses vom 25.06.2012 wird ein kreiseigenes Medienzentrum in der Hans-Zulliger-Schule in Enkenbach-Alsenborn weitergeführt.

 

Nachdem die Verhandlungen mit der Stadtverwaltung Kaiserslautern über die Aufteilung des Inventars des bisherigen Medienzentrums zum Abschluss gebracht wurden, die Räumlichkeiten in der Hans-Zulliger-Schule renoviert und das dem Landkreis zugeteilte Inventar (Möbel, Geräte, Medien) aus dem bisherigen Medienzentrum von Kaiserslautern nach Enkenbach-Alsenborn verbracht worden ist, kann das Medienzentrum des Landkreises Kaiserslautern nach den Sommerferien mit dem eigentlichen Betrieb beginnen.

 

Die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung, die Benutzung der audiovisuellen Medien (DVD´s, Videokassetten, technische Geräte) und Gebührenerhebung werden mit dem in der Anlage beigefügten Satzungsentwurf geschaffen.

 

Darüber hinaus stellt das Kreismedienzentrum den Schulen im Landkreis auch Sendungen des SWR-Schulfernsehens zur Verfügung. Die Bereitstellung der aufgenommenen Sendungen erfolgt durch Kopieren vom Medienserver im Kreismedienzentrum. Für die Nutzung der Sendungen des Schulfernsehens durch die Schulen sind gesonderte urheberrechtliche Bestimmungen zu beachten, die eigens von der „Nutzungsordnung für die elektronische Medienbereitstellung“ vorgegeben werden und von den Lehrkräften der Schulen zu beachten sind.

 

 

 

Beschlussvorschlag:


Der Schulträgerausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss/Kreistag, die als Anlage beigefügte Satzung sowie die Nutzungsordnung zu beschließen.