Betreff
Annahme von Spenden-/Sponsoringgeldern gem. § 58 Abs. 3 LKO
Vorlage
2639/2021
Aktenzeichen
1.3/lt/11612
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Kaiserslautern erhält zur Erfüllung von Aufgaben nach § 2 Abs. 1 LKO von der Sparkasse Kaiserslautern jährlich Spenden-/Sponsoringgelder.

 

Im Haushaltsplan 2022 sind folgende Positionen vorgesehen:

 

Teilhaushalt

Produkt

Konto

Betrag

1

2810 / Kulturförderung

462920

20.000 €

10

2630 / Kreismusikschule

462920

160.000 €

10

2710 / Kreisvolkshochschule

462920

20.000 €

11

3310 / Schuldnerberatung

462921

110.000 €

 

 

SUMME

310.000 €

 

Die zu erwartenden Spenden-/Sponsoringangebote der Sparkasse Kaiserslautern mit einer Summe von 310.000 € werden der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier mit Vorlage des Haushaltsplanes 2022 angezeigt.

 

Über die Annahme der Spendengelder entscheidet nach § 58 Abs. 3 LKO der Kreistag. Nach § 4 Abs. 1 Ziff. 11 der Hauptsatzung ist die Entscheidung bis zu einer Wertgrenze von 100.000 € auf den Kreisausschuss übertragen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, die Spenden/Sponsoringangebote in Höhe von 310.000 € anzunehmen, vorausgesetzt, es werden von der ADD Trier keine Bedenken geltend gemacht.