Betreff
Bereitstellung von Mitteln für die Teilnahme am LEADER-Förderprogramm (2023-2027) der LAG Westrich-Glantal
Vorlage
2640/2021
Aktenzeichen
5.5/RM/LEADER-Förderprogramm
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Westrich-Glantal beabsichtigt, sich für die Fortsetzung des LEADER-Ansatzes in der kommenden Förderperiode von 2023 bis 2027 erneut zu bewerben. Die Zusammensetzung der LAG soll hierzu erweitert werden und zukünftig aus den Verbandsgemeinden (VG) Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl, Kusel-Altenglan, Oberes Glantal, Ramstein-Miesenbach und Weilerbach bestehen. Neu hinzu kommt die VG Kusel-Altenglan aus dem Landkreis (LK) Kusel sowie die VG Weilerbach, Landkreis Kaiserslautern. Zweitere wechselt aus der LAG Donnersberger und Lautrer Land zur LAG Westrich-Glantal. Der Bewerbung wurde durch die Verbandsgemeinderäte aller beteiligten Verbandsgemeinden bereits zugestimmt.

 

Im Zuge des Bewerbungsverfahrens als LEADER-Region wird derzeit eine Lokale Integrierte Ländliche Entwicklungsstrategie (LILE) erstellt, die dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau bis zum 31. März 2022 vorgelegt werden muss. Zu den Bewerbungsunterlagen zählt neben der LILE auch eine Kofinanzierungszusage der kommunalen Gebietskörperschaften in Höhe von 10% des Bewirtschaftungsplafonds, der an EU-Mitteln für die Region von 2025-2027 zur Verfügung gestellt wird.

 

Die kommunalen Gebietskörperschaften der Region müssen sich im Rahmen der Bewerbung für die Anerkennung der LAG dazu verpflichten, projektunabhängige kommunale Mittel zur Verfügung zu stellen, die mindestens 10% der bei Anerkennung zugewiesenen ELER-Mittel entsprechen. Die Mindestausstattung beträgt 2 Mio. € EU-Mittel. Ab einer Einwohnerzahl von 90.000 erfährt die Region eine weitere Aufstockung. Die Bewerber-Region Westrich-Glantal hat laut dem Statistischen Landesamt 119.792 Einwohner (Stand: 31.12.2019). Die Höhe der zu erwartenden Aufstockung wurde seitens des Ministeriums bisher nur in folgender Weise festgelegt: Aufstockung ab 90.000 Einwohnern pro zusätzliche 10.000 Einwohner um bis zu 100.000 Euro an ELER-Mitteln für die Förderperiode (abhängig vom Gesamtmittelvolumen und Zahl der anerkannten LAG).

 

Für die zukünftige Region Westrich-Glantal ergibt sich damit ein Mittelbedarf von mind. 200.000 € und max. 229.792 €, den die beteiligten Gebietskörperschaften bereitstellen müssen. Die Aufteilung auf die Landkreise und Verbandsgemeinden erfolgt dabei durch einen einwohnerbasierten Verteilschlüssel. Die Hälfte der fälligen kommunalen Mittel wird entsprechend anteiliger Bevölkerung im LAG-Gebiet von den beiden Landkreisen abgedeckt. Die angegebenen Mittel werden über fünf Jahre hinweg durch die LAG-Geschäftsstelle anteilig abgerufen.

 

Damit die LAG Westrich-Glantal, wie auch in der Vergangenheit, eigene Fördervorhaben umsetzen kann, ist der beschriebene Pflichtanteil für die Kofinanzierung von Projekten und für die Öffentlichkeitsarbeit der Region vorgesehen. Die Kofinanzierung des Regionalmanagements (Ansprechpartner zur Umsetzung des Programms), wird wie gehabt zusätzlich von den Gebietskörperschaften bereitgestellt. Das Regionalmanagement muss laut Vorgaben des Ministeriums mind. 1,5 Stellen umfassen. Der Anteil für das Regionalmanagement ist in der Berechnung bisher nicht enthalten.

 

Berechnung bei einer Bereitstellung von 2.000.000 € EU-Mittel für die gesamte Programmlaufzeit 2023-2027 (Mindestumfang)

 

Gebiets-
körperschaft

Einwohner (31.12.2019)

Eigenanteil VG

Eigenanteil LK

VG Bruchmühlbach-Miesau

10.484 (8,8%)

8.754,03

 

 

VG Landstuhl

25.914 (21,6%)

21.637,92

 

 

VG Ramstein-Miesenbach

16.999 (14,2%)

14.193,98

 

 

VG Weilerbach

14.191 (11,8%)

11.849,33

 

 

LK Kaiserslautern

67.588 (56,4%)

 

 

56.435,26

VG Kusel-Altenglan

23.065 (19,3%)

19.259,03

 

 

VG Oberes Glantal

29.109 (24,3%)

24.305,71

 

 

LK Kusel

52.174 (43,6%)

 

 

43.564,74

Summe Verbandsgemeinden

100.000,00

 

 

Summe Landkreise

 

 

100.000,00

Summe Region

119.762 (100%)

200.000,00

 

 

 


Berechnung bei einer Bereitstellung von 2.297.920 € EU-Mittel für die gesamte Programmlaufzeit 2023-2027 (Höchstumfang)

 

Gebiets-
körperschaft

Einwohner (31.12.2019)

Eigenanteil VG

Eigenanteil LK

VG Bruchmühlbach-Miesau

10.484 (8,8%)

10.058,03

 

 

VG Landstuhl

25.914 (21,6%)

24.861,10

 

 

VG Ramstein-
Miesenbach

16.999 (14,2%)

16.308,32

 

 

VG Weilerbach

14.191 (11,8%)

13.614,41

 

 

LK Kaiserslautern

67.588 (56,4%)

 

 

64.841,86

VG Kusel-Altenglan

23.065 (19,3%)

22.127,86

 

 

VG Oberes Glantal

29.109 (24,3%)

27.926,28

 

 

LK Kusel

52.174 (43,6%)

 

 

50.054,14

Summe Verbandsgemeinden

114.896,00

 

 

Summe Landkreise

 

 

114.896,00

Summe Region

119.762 (100%)

229.792,00

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt,

 

·           entsprechend der Finanzierungsregelung des LEADER-Ansatzes des Entwicklungsprogramms EULLE für die Förderperiode 2023 – 2027 projektunabhängig kommunale Mittel zur Verfügung zu stellen, die unter Berücksichtigung der von den beteiligten kommunalen Partnern der LAG Westrich-Glantal gemeinsam bereitgestellten Mittel mindestens 10 Prozent der zugewiesenen ELER-Mittel umfassen. Für die LAG Westrich-Glantal beträgt der Eigenanteil insgesamt max. 64.841,86 € (12.968,37 € p.a.).

 

·           die Kofinanzierung des Regionalmanagements für die LAG Westrich-Glantal (Ansprechpartner zur Umsetzung des Programms) zusätzlich anteilig zu übernehmen.