Sachverhalt:
Die
Lokale Aktionsgruppe (LAG) Westrich-Glantal beabsichtigt, sich für die
Fortsetzung des LEADER-Ansatzes in der kommenden Förderperiode von 2023 bis
2027 erneut zu bewerben. Die Zusammensetzung der LAG soll hierzu erweitert
werden und zukünftig aus den Verbandsgemeinden (VG) Bruchmühlbach-Miesau,
Landstuhl, Kusel-Altenglan, Oberes Glantal, Ramstein-Miesenbach und Weilerbach
bestehen. Neu hinzu kommt die VG Kusel-Altenglan aus dem Landkreis (LK) Kusel
sowie die VG Weilerbach, Landkreis Kaiserslautern. Zweitere wechselt aus der
LAG Donnersberger und Lautrer Land zur LAG Westrich-Glantal. Der Bewerbung
wurde durch die Verbandsgemeinderäte aller beteiligten Verbandsgemeinden
bereits zugestimmt.
Im Zuge
des Bewerbungsverfahrens als LEADER-Region wird derzeit eine Lokale Integrierte
Ländliche Entwicklungsstrategie (LILE) erstellt, die dem rheinland-pfälzischen
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau bis zum 31.
März 2022 vorgelegt werden muss. Zu den Bewerbungsunterlagen zählt neben der
LILE auch eine Kofinanzierungszusage der kommunalen Gebietskörperschaften in
Höhe von 10% des Bewirtschaftungsplafonds, der an EU-Mitteln für die Region von
2025-2027 zur Verfügung gestellt wird.
Die
kommunalen Gebietskörperschaften der Region müssen sich im Rahmen der Bewerbung
für die Anerkennung der LAG dazu verpflichten, projektunabhängige kommunale
Mittel zur Verfügung zu stellen, die mindestens 10% der bei Anerkennung
zugewiesenen ELER-Mittel entsprechen. Die Mindestausstattung beträgt 2 Mio. €
EU-Mittel. Ab einer Einwohnerzahl von 90.000 erfährt die Region eine weitere
Aufstockung. Die Bewerber-Region Westrich-Glantal hat laut dem Statistischen
Landesamt 119.792 Einwohner (Stand: 31.12.2019). Die Höhe der zu erwartenden
Aufstockung wurde seitens des Ministeriums bisher nur in folgender Weise
festgelegt: Aufstockung ab 90.000 Einwohnern pro zusätzliche 10.000 Einwohner
um bis zu 100.000 Euro an ELER-Mitteln für die Förderperiode (abhängig vom
Gesamtmittelvolumen und Zahl der anerkannten LAG).
Für die
zukünftige Region Westrich-Glantal ergibt sich damit ein Mittelbedarf von mind.
200.000 € und max. 229.792 €, den die beteiligten Gebietskörperschaften
bereitstellen müssen. Die Aufteilung auf die Landkreise und Verbandsgemeinden
erfolgt dabei durch einen einwohnerbasierten Verteilschlüssel. Die Hälfte der
fälligen kommunalen Mittel wird entsprechend anteiliger Bevölkerung im
LAG-Gebiet von den beiden Landkreisen abgedeckt. Die angegebenen Mittel werden
über fünf Jahre hinweg durch die LAG-Geschäftsstelle anteilig abgerufen.
Damit
die LAG Westrich-Glantal, wie auch in der Vergangenheit, eigene Fördervorhaben
umsetzen kann, ist der beschriebene Pflichtanteil für die Kofinanzierung von
Projekten und für die Öffentlichkeitsarbeit der Region vorgesehen. Die
Kofinanzierung des Regionalmanagements (Ansprechpartner zur Umsetzung des
Programms), wird wie gehabt zusätzlich von den Gebietskörperschaften
bereitgestellt. Das Regionalmanagement muss laut Vorgaben des Ministeriums
mind. 1,5 Stellen umfassen. Der Anteil für das Regionalmanagement ist in der
Berechnung bisher nicht enthalten.
Berechnung
bei einer Bereitstellung von 2.000.000 € EU-Mittel für die gesamte
Programmlaufzeit 2023-2027 (Mindestumfang)
Gebiets- |
Einwohner (31.12.2019) |
Eigenanteil VG |
Eigenanteil LK |
||
VG Bruchmühlbach-Miesau |
10.484 (8,8%) |
8.754,03 |
€ |
|
|
VG Landstuhl |
25.914 (21,6%) |
21.637,92 |
€ |
|
|
VG Ramstein-Miesenbach |
16.999 (14,2%) |
14.193,98 |
€ |
|
|
VG Weilerbach |
14.191 (11,8%) |
11.849,33 |
€ |
|
|
LK Kaiserslautern |
67.588 (56,4%) |
|
|
56.435,26 |
€ |
VG Kusel-Altenglan |
23.065 (19,3%) |
19.259,03 |
€ |
|
|
VG Oberes Glantal |
29.109 (24,3%) |
24.305,71 |
€ |
|
|
LK Kusel |
52.174 (43,6%) |
|
|
43.564,74 |
€ |
Summe Verbandsgemeinden |
100.000,00 |
€ |
|
|
|
Summe Landkreise |
|
|
100.000,00 |
€ |
|
Summe Region |
119.762 (100%) |
200.000,00 |
€ |
|
|
Berechnung bei einer Bereitstellung von 2.297.920 € EU-Mittel für die gesamte Programmlaufzeit 2023-2027
(Höchstumfang)
Gebiets- |
Einwohner (31.12.2019) |
Eigenanteil VG |
Eigenanteil LK |
||
VG Bruchmühlbach-Miesau |
10.484 (8,8%) |
10.058,03 |
€ |
|
|
VG Landstuhl |
25.914 (21,6%) |
24.861,10 |
€ |
|
|
VG Ramstein- |
16.999 (14,2%) |
16.308,32 |
€ |
|
|
VG Weilerbach |
14.191 (11,8%) |
13.614,41 |
€ |
|
|
LK Kaiserslautern |
67.588 (56,4%) |
|
|
64.841,86 |
€ |
VG Kusel-Altenglan |
23.065 (19,3%) |
22.127,86 |
€ |
|
|
VG Oberes Glantal |
29.109 (24,3%) |
27.926,28 |
€ |
|
|
LK Kusel |
52.174 (43,6%) |
|
|
50.054,14 |
€ |
Summe Verbandsgemeinden |
114.896,00 |
€ |
|
|
|
Summe Landkreise |
|
|
114.896,00 |
€ |
|
Summe Region |
119.762 (100%) |
229.792,00 |
€ |
|
|
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
beschließt,
·
entsprechend der
Finanzierungsregelung des LEADER-Ansatzes des Entwicklungsprogramms EULLE für
die Förderperiode 2023 – 2027 projektunabhängig kommunale Mittel zur Verfügung
zu stellen, die unter Berücksichtigung der von den beteiligten kommunalen
Partnern der LAG Westrich-Glantal gemeinsam bereitgestellten Mittel mindestens
10 Prozent der zugewiesenen ELER-Mittel umfassen. Für
die LAG Westrich-Glantal beträgt der Eigenanteil insgesamt max. 64.841,86 €
(12.968,37 € p.a.).
·
die Kofinanzierung des Regionalmanagements für die LAG Westrich-Glantal
(Ansprechpartner zur Umsetzung des Programms) zusätzlich anteilig zu
übernehmen.